Darf ein Angestellter im öffentlichen Dienst (Erzieher-/in) Tätigkeiten eines Beamten (Lehrer-/in) auf Weisung ohne Rücksprache auf längere Zeit durchführen, ohne jegliche zusätzliche Vorausbildung? Wenn ja, wo muss dieses schriftlich festgelegt sein Im Arbeitsvertrag ist solche Möglichkeit nicht festgelegt.
Es ist i.d.R. unproblematisch, wenn Angestellte Tätigkeiten eines Beamten wahrnehmen. In öffentlichen Verwaltungen oder auch Schulen werden z.B. beide Berufsgruppen für die gleichen Aufgaben eingesetzt. Es gibt aber auch Bereiche, in denen nur Beamte eingesetzt werden, z.B. die Polizei.
Ihr Fall scheint aber so gelagert zu sein, dass die Erzieherin nicht die nötige Qualifikation für die Stelle besitzt. Dies wäre nicht zulässig.