Gehaltstabelle - Tariftabelle - Lohntabelle - Besoldungstabelle -> Links
#1

Es ist nicht leicht, bei Google die aktuelle Tariftabellen (Gehaltstabellen / Lohntabellen) für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende im öffentlichen Dienst zu finden, ohne auf Werbung zu gelangen. Das gleiche gilt für Besoldungstabellen für Beamte und Beamtenanwärter,

Ich habe daher für alle Suchenden einen Link zu einer guten Download-Seite aufgenommen.

Links:  Besoldungstabellen   /   Entgelttabellen

Hinweise:
  • Kommunalbeamte: Werden wie Landesbeamte besoldet, daher müssen die Beamten in die Besoldungstabelle ihres Bundeslandes schauen.
  • Beschäftigte der Kommunalverwaltung: Entgelttabelle TVöD Kommunen
  • Sozialarbeiter, Erzieher, etc: TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE)
  • Stadtwerke (soweit nicht privatisiert): TV Versorgungsbetriebe (TV-V)
  • Kommunale Kliniken / Krankenhäuser: TV Versorgungsbetriebe (TVöD BT-K)
  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen: TVöD BT-B

PS: Fragen dazu kann man dann ja hier stellen oder auch in den Foren für Arbeitnehmer oder Beamte:

Gruß
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#2

Hallo Wolfgang,
vielen Dank, dass du eine aussagefähige Gehalts/Tariftabelle für uns User eingestellt hast.
Vielleicht kannst du mir einen Rat zu folgendem Problem geben:
Mein Sohn - 28 Jahre - ist gelernter Heizungs- und Lüftungsinstallateur und arbeitet, auch derzeit, in einem Handwerksbetrieb als solcher. Diese kleine Firma "wackelt" jedoch verdächtig. Vor kurzem bewarb sich mein Sohn auf eine Stellenanzeige einer Stadt in Osthessen (öffentliche Auschreibung). Diese suchen für sofort einen Heizungs-Lüftungsinstallateur zur Festeinstellung, mit Berufsabschluss und -Erfahrung sowie einem LKW-Führerschein. Aus 200 Bewerbern hat mein Sohn diese Stelle erhalten und kann den Arbeitsvertrag am Montag unterschreiben. Er hat inzwischen in seiner jetzigen Firma zum 15. 3. gekündigt.
Nun rief er heute im Personalbüro der Stadtverwaltung an und fragte nach den Einzelheiten des Vertrages. U. a. muss er bis Ende Okt. 2008 den Führerschein - LKW vorweisen können. Diesen Führerschein wird er auch ablegen (Eigenkosten etwa 3.000 Euro - Sonderpreis). Nun sagt aber die Sachbearbeiterin der Stadtverwaltung auf seine Nachfrage, dass er die nächsten zwei Jahre nur einen Bruttoverdienst von 1.700 Euro hat. Hierin enthalten ist bereits der Ortszuschlag. Ich frage mich nun, ob der öffentliche Dienst inzwischen auch tariffrei seine Löhne festlegen kann. Da mein Sohn eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung hat und sich auf eine Facharbeiterstelle beworben hat, kann es doch nicht sein, dass man ihn quasi als Hilfsarbeiter in der untersten Stufe einordnet. Derzeit hat er - verheiratet - 2 Kinder - Frau arbeitet noch nicht wieder mit - also kein Einkommen - ca. 1550 Euro Netto - Davon trägt er alle Kosten inkl. die Abzahlung seines vor zwei Jahren erworbenen Hauses. Für ihn würde die neue Stelle bei der Stadtverwaltung einen Rückschritt von 200 Euro mtl. bedeuten. Kann das denn sein, dass inzwischen auch der öffentliche Dienst nur noch minimal zahlt oder müssen sie sich nach dem Tarif halten. Ich bitte dringend um einen Rat, den ich dann an meinen Sohn weitergeben kann. Die Entscheidung muss er am Montag, egal wie, fällen.
Danke im voraus!
Ines
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#3

Hallo liebe Ines,
bin neu im Forum und habe gerade deinen Beitrag gelesen. Da ich auch im öffentlichen Dienst tätig bin, kann ich ein Liedchen von unserer schlechten Bezahlung singen. Da seit 2005 der Tarif BAT vom neuen Tarif TVöD VKA West abgelöst wurde, hat sich auch die Bezahlung geändert. Es gibt jetzt für Neueinsteiger nur noch feste Entgeltgruppen und Glück hatten nur diejenigen, die schon lange im öffentlichen Dienst arbeiten, da sie einen Besitzstand (man darf nicht schlechter gehaltlich gestellt sein als im alten Tarif) anerkannt bekamen. Da dein Sohn eine abgeschlossene Ausbildung hat, denke ich mal dass er die neue Hausmeisterstelle in der Entgeltgruppe 5 oder 6 in Stufe 1 beginnt.
Gruß von der Amtsbiene
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