Geschrieben von: Batmadam, 27.11.2007, 21:08, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Ich möchte fragen, wie das nach einer Abordnung weitergeht. Der Fall ist der: ein Angestellter wurde kurzfristig für 3 Monate an eine andere Dienststelle abgeordnet, die ca. 3 Autostunden vom Wohnort entfernt liegt. Er muss dort unter der Woche in einer Pension wohnen. Der Behördenleiter übermittelt diese Abordnung und betonte richtigerweise, es müsse kein Gespräch mit dem Abzuordnenden geführt werden. Aber er war so "freundlich" und führte trotzdem ein Gespräch, was eigentlich unsinnig war, denn am Ende hieß es, es zählen keine Gründe, die Abordnung findet statt. Soweit, so gut (bzw. schlecht).Sad Diese Abordnung endet nach 3 Monaten. Was passiert, wenn es jemandem "Höheren" einfällt, denselben Angestellten nach einer bestimmten Zeit wieder für 3 Monate zu versetzen und nach einer kleinen Pause dann wieder für 3 Monate. Hätte diesmal dann der Personalrat ein Mitspracherecht oder geht das einfach so weiter?
Danke sagt Batmadam

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Geschrieben von: tom84, 23.11.2007, 12:05, Forum: Fortbildung , Antworten (8)

Hallo Leute,
hab da mal eine Frage. Ich bin Beamter im mittleren nichttechnischen Dienst.
Lt. Laufbahnverordnung Rheinland-Pfalz kann man zum Aufstieg in den gehobenen Dienst zugelassen werden, wenn man sich nach Anstellung in einer Dienstzeit von mindestens vier Jahren bewährt hat.

Mich würde mal interessieren, ob diese Dienstzeit absolut bindend ist, oder ob es auch Möglichkeiten gibt, diese Zeit zu umgehen, oder zumindest zu kürzen. Habe Prüfung mittleren Dienst ohne Probleme gut bestanden und habe auch gesagt bekommen, dass es von meiner Leistung her kein Problem sei, den Aufstieg zu machen, es hängt eben nur an der langen Wartezeit.

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Geschrieben von: Martina, 13.11.2007, 22:40, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Wie kann ich meinen Namen ändern ? Ich möchte doch unter einem Synonym laufen... Danke für ihre Hilfe ?!

(aus einer mail an Kommunalforum.de)

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Geschrieben von: niedriglöhner, 12.11.2007, 12:33, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich bin 25 Jahre alt, momentan in E9 Stufe 2. Bin Dipl.-Verwaltungswirt (FH) seit 2005. Bei meinem Arbeitgeber ist eine Verbeamtung seit 2003 nicht mehr möglich .

Wenn ich mich nun auf eine andere Stelle bewerbe, die z.B. so ausgeschrieben ist:

Einstellung im Rahmen eines Angestellten- oder Dienstordnungsangestelltenverhältnisses, je nach
persönlicher Qualifikation, bis Vergütungsgruppe III BAT/Besoldungsgruppe A 12

werde ich dann nur als BAT-Angestellter eingestuft oder als DO-Angestellter? Wie wird hier verfahren?

Welche Möglichkeiten gibt es noch Beamter zu werden - von weiterem Studium mal abgesehen? Oder werde ich auch in Zukunft immer aufgrund meiner Angestellteneigenschaft bei einem Arbeitgeberwechsel als Angestellter eingestellt?

Danke!

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Geschrieben von: niedriglöhner, 12.11.2007, 12:32, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo zusammen,

ich bin 25 Jahre alt, momentan in E9 Stufe 2. Bin Dipl.-Verwaltungswirt (FH) seit 2005. Bei meinem Arbeitgeber ist eine Verbeamtung seit 2003 nicht mehr möglich .

Wenn ich mich nun auf eine andere Stelle bewerbe, die z.B. so ausgeschrieben ist:

Einstellung im Rahmen eines Angestellten- oder Dienstordnungsangestelltenverhältnisses, je nach
persönlicher Qualifikation, bis Vergütungsgruppe III BAT/Besoldungsgruppe A 12

werde ich dann nur als BAT-Angestellter eingestuft oder als DO-Angestellter? Wie wird hier verfahren?

Welche Möglichkeiten gibt es noch Beamter zu werden - von weiterem Studium mal abgesehen? Oder werde ich auch in Zukunft immer aufgrund meiner Angestellteneigenschaft bei einem Arbeitgeberwechsel als Angestellter eingestellt?

Danke!

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Geschrieben von: Maier, 11.11.2007, 13:38, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Guten Tag
Ich hab da mal eine ganz einfache Frage.
Ich lese immer wieder das man schriflich Einspruch bzw. etwas Bestimmtes schriflich geltend machen soll / kann.
Reicht es da aus mein schriftlichen Einspruch einfach nur bei meiner Dienstelle abzugeben oder sollte ich mir den Empfang unbedingt bestätigen lassen oder per Einschreiben schicken falls mir diese Empfangsbestätigung verweigert wird?
Grüsse Hansi

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Geschrieben von: Lothar Hirtes, 05.11.2007, 08:48, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

In Unkenntnis der Berechnungsmethode zur Bemessung des Altersteilzeitzuschlages habe ich meiner Frau zum Eintrag eines Lohnsteuerfreibetrages in ihre Lohnsteuerkarte geraten. Daraufhin bekam sie weiniger Altersteilzeitzuschlag ohne Hinweis auf die Zusammenhänge. Können wir dagegen noch etwas machen?

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Geschrieben von: gast-1, 29.10.2007, 22:07, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hi,

ist es im öffentlichen Dienst, unabhängig vom Bundesland, eigentlich üblich (Pflicht) sich vor dem Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsvertrages als wissenschaftliche/r MitarbeiterIn, einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen? Und wenn ja, entscheidet der Arzt letztendlich über die "Tauglichkeit" oder hat der "Arbeitgeber", also die öffentliche Einrichtung da was mitzureden?

Vielen Dank und Viele Grüße,

Michael

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Geschrieben von: tenessee, 25.10.2007, 09:23, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst macht zusätzlich zu seiner Arbeit eine Ausbildung in einem umwelttechnischen Beruf (Beginn der Ausbildung August 2006, Beschäftigter selbst wurde übergeleitet vom BAT in den TVöD)
Steht ihm für die Zwischen- und Abschlussprüfung Sonderurlaub zu?
Nach welchem Gesetz bemisst sie sich?

Gemäß Anlage 3 (VKA) zum TVAöD Nr. 1 entfallen somit die Regelungen des Manteltarifvertrages für Auszubildende vom 06.12.1974.

Welche Regelungen treten stattdessen in Kraft wenn aus dem TVAöD nichts hervorgeht?

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Geschrieben von: steffi.s, 24.10.2007, 08:23, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Guten Tag,

ich habe gerade meine Ausbildung begonnen und habe in der DVP meiner Vorgängerin gesehen, dass diese kunterbunt und ohne System markiert ist.
Gibt es Tipps oder Systeme wie ich Gesetze richtig und übersichtlich markiere?

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Geschrieben von: manfred, 23.10.2007, 20:09, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo

Ich habe mal eine Frage.
Ich bin bis zum 31.10. Krankgeschrieben und ab 01.11. gehe ich in den Urlaub. Früher gab es mal eine Regelung das man nach dem Krank
noch einen Tag arbeiten muß bevor mann in den Urlaub gehen kann.
Ist diese Regelung noch aktuell.

Danke für die Antwort.

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Geschrieben von: Hans-im-Glück, 23.10.2007, 16:16, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo!

Kann mir jemand sagen, ob die Kündigungsfristen des § 34 TVÖD auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten.
Ich habe gehört, dass diese Fristen nur für Arbeitgeber gelten und ein Angestellter quasi von heute auf morgen gehen kann.

Danke

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Geschrieben von: kaligoettin, 18.10.2007, 17:06, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo, bin schon seit dem 14.08.06 krank und erhalte nur noch Kindergeld. Nun meine Frage: steht mir der kindergeldbezogene Ortszuschlag trotzdem zu.

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Geschrieben von: hansel1706, 09.10.2007, 20:42, Forum: TV-L, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich bin beim Land Niedersachen als Teilzeitbeschäftige angestellt mit 19,90 Stunden im Monat. In meinem Arbeitsvertrag ist nicht klar geregelt wann ich diese Stunden arbeite also an 3 , 2 oder 4 Tagen die Woche. Ich arbeite die Stunden von Mittwoch bis Freitags ( nach mündlicher Absprache )
Jetzt ist am Mittwoch den 03.10 ein Feiertag gewesen, und mir sind auf meinem Stundenkonto für diesen Arbeitstag 2 Minusstunden eingetragen worden. Kann mir mal bitte jemand sagen ob das rechtens ist ? Und wenn ja, Warum ?
Vielen Dank im voraus.

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Geschrieben von: sharnisch, 01.10.2007, 18:23, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo,
ich habe eine Frage zu den Korrekturwerten beim Sachwertverfahren (Bundesland, Ortsgröße)
Wo sind diese festgelegt?
Ich habe inder WertR gesucht, in den NHK2000 und bei den statistischen Ämtern und nichts gefunden.
Die einzige Fundstelle sind die NHK95. Dort stehen die Korrekturfaktoren aber nur als vorläufig drin und außerdem verweist die WertR2006 auf die NHK2000, wo diese Korrekturwerte numal nicht drin stehen.

Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Steffen

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Geschrieben von: Kerstin H., 22.09.2007, 14:49, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen. Um einer Kollegin eine Chance zu bieten, plant mein Chef, mich gegen meinen Willen in ein anderes Amt im Hause umzusetzen. D.h. notfalls will er es anordnen. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Meine sozialen, persönlichen bzw. familiären Aspekte werden dabei nicht berücksichtigt. Für mich als Arbeitnehmer muss es doch irgendwelche Rechte geben, mich gegen eine solche Anordnung zu wehren, oder?

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Geschrieben von: Martina, 21.09.2007, 10:18, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Hallo, ich hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.

Mein Mann und ich haben in Marokko geheiratet und den Antrag für das Visum zur Familienzusammenführung (FZF) gestellt.

Danach hatten wir eine zeitgleiche Befragung, wo mir der Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde sagte, dass mein Mann kein Visum bekommen würde, da ich Hartz 4 bekomme, schon verheiratet war und 9 Jahre älter bin.

Wie sieht es mit dem neuen Zuwanderungsgesetz aus ? Deutsch kann mein Mann sehr gut. Ich bin Deutsche, und dachte, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss. Kann mir jemand Infos geben?

Zur Klarstellung: Bei uns liegt kein Betrugsfall oder so vor, sondern wir haben aus "wahrer Liebe" geheiratet !


(anonymisiert aus einer mail an Kommunalforum.de)

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Geschrieben von: Chris, 20.09.2007, 21:23, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo,
bei uns stehen aufgrund einer Gebietsreform Versetzungen an-es wurde per Losverfahren entschieden, nachdem einige wenige Sozialkriterien angewandt wurden.Weiss Jemand,ob so ein Losverfahren rechtlich einwandfrei ist? Der Personalrat hatte das Verfahren abgesegnet
Würde mich über eine Antwort freuen,damit mal wieder Ruhe einkehren kann.
Gruss,Chris


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Geschrieben von: Niklas80, 20.09.2007, 09:47, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Ich nehme gerade meinen Resturlaub aus dem Jahr 2006, der ja bis zum 30.09. in Anspruch genommen werden muss.

Nun habe ich mir gerade jetzt eine Grippe eingefangen und bin krank. Normalerweise wird der Urlaub ja gut geschrieben, wenn man während des Urlaubes arbeitsunfähig ist. Gilt dies auch für den Resturlaub oder verfällt dieser am 30.09. des Folgejahres trotz vorgelegter AU definitiv ?

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Geschrieben von: Martina, 19.09.2007, 18:26, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

mir ist zugetragen worden, dass es eine Möglichkeit gäbe, Haftpflicht- sowie Kaskoversicherungen für Feuerwehrfahrzeuge kostengünstig über den Bund abzuschließen.

Hat jemand hierzu Informationen?

(aus der Mailing-List Kommunalforum / Sicherheit - Ordnung)

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Geschrieben von: Martina, 19.09.2007, 18:20, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,

mir wurde vom Chef mitgeteilt, dass gegen mich ein Diszi eingeleitet werden soll, da ich am Arbeitsplatz privat im Internet gesurft haben soll (Was ich nicht bestätigen kann: bei focus.de, komba.de, etc. lässt sich doch wohl ein dienstlicher Bezug erkennen.)

Der Personalrat wurde zu diesem Gespräch nicht hinzugezogen. Der PR meint auch, bei Disziplinarmaßnahmen auch keine Beteiligungsrechte zu haben. Ist dies richtig ? Hat er nicht wenigstens Beteiligungsrechte und hätte zu dem Gespräch hinzugezogen werden müssen ? Bundesland: NRW

(Anonymisierte Wiedergabe einer mail an Kommunalforum.de)

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Geschrieben von: Martina, 19.09.2007, 18:02, Forum: Bürgerbüro, Antworten (1)

Guten Tag,
ich habe heute den seltenen Fall einer Passentziehung nach § 8 PassG, sowie die Aufgabe den Personalausweis nach § 2 Abs. 2 PAuswG auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes zu beschränken auf meinen Schreibtisch bekommen. Meine Frage ist, ob jemand Erfahrungen mit solch einem Verfahren hat und mir sagen kann welche Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften wichtig sind.

Der Betroffene soll sich evtl. gerade im Ausland aufhalten, ist dann die Deutsche Botschaft vor Ort zuständig? Alleiniger Wohnsitz ist in Deutschland angemeldet (dient jedoch wohl nur als Postanschrift)

(Auszug aus der Mailing-List Kommunalforum/Einwohner- und Personenstandswesen)

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Geschrieben von: Martina, 19.09.2007, 17:57, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,
ich soll als Aufgabe während eines Praktikums alternativ die
Wirtschaftlichkeit der Umwandlung von Regiebetrieben (Hilfsbetrieb und kostenrechnende Einrichtung) in Eigenbetrieb/e
der Eingliederung in eine bestehende Gesellschaft (GmbH)
die Umwandlung in zu gründende Gesellschaft/en des privaten oder
öffentlichen Rechts untersuchen. Sind Mitgliedern des Forums hierzu veröffentliche Untersuchungen, Erfahrungsberichte etc. bekannt oder könnten mir diese zur Verfügung gestellt werden?

M. E. könnten einigermaßen gesicherte Aussagen nur auf der Basis
einer Probe-Eröffnungsbilanz, der die tatsächlichen Gegebenheiten zu
Grunde liegen, getroffen werden, wobei auch die haushaltsmäßigen
Auswirkungen einzubeziehen sind.

Bei abstrakten Untersuchungen könnte m. E. nicht viel mehr als die
mögliche Mehrwertsteuerbelastung; Personalkosten für die kaufmännische
Leitung; Kosten für die Bilanzprüfung sowie ggf. -erstellung angeführt werden.

Oder sehe ich das falsch? Gibt es andere Ansatzmöglichkeiten für die
Untersuchung?

(Auszug aus der Mailing-List Kommunalforum/Kommunale Unternehmen)

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Geschrieben von: Martina, 19.09.2007, 17:41, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ich habe folgende Frage an das Forum: Es ist angeblich eine durch das Beamtenversorgungsgesetz legitimierte Praxis, dass das Witwengeld gemindert wird, wenn der ruhegehaltsberechtigte Ehemann vor Eintritt der Pensionsgrenze verstirbt, und dass die gemeinsame Höchstgrenze der Versorgungsbezüge auch dann an den geminderten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge des Ehemanns festgemacht werden, wenn sich die Ehefrau als Beamtin eigene Ansprüche auf ein Ruhegehalt erworben hat. Diese Praxis führt dazu, dass die Kürzung der Versorgungsbezüge umso höher wird, je früher der verbeamtete Ehemann verstirbt und je höher die erworbenen eigenen Ansprüche der Ehefrau/Witwe auf ein eigenes Ruhegehalt sind.

In Kurzform: Je mehr eigene Ansprüche sich eine Witwe als Beamtin erworben hat, desto mehr wird ihr abgezogen. Dies kommt m.E. einer mittelbaren Benachteiligung im Sinne des Antidiskrimierungsgesetzes gleich. Gibt es in diesem Bereich bereits Aktivitäten/Erfahrungen oder weitergehende
rechtliche Klarstellung? Gibt es entsprechende Fachleute?

Antwort 1:
Das geltende Recht sieht eine Kürzung des Witwengeldes beim Zusammentreffen mit einem eigenen Ruhegehalt vor (§ 54 BeamtVG). Mindestens 20% des Witwengeldes sind jedoch zu belassen. Da diese Vorschrift sowohl für Witwen als auch für Witwer gilt, ist eine Diskriminierung von Frauen wohl nicht zu erkennen. Eine noch schärfere
Regelung findet sich im Rentenrecht wieder (keine Mindestbelassung). Eine Ungerechtigkeit ergibt sich natürlich im Vergleich dazu, wenn die Witwenrentenberechtigte kein eigenes Ruhegehalt, sonder eine eigene Rente bezieht. Diese ist dann anrechnungsfrei - nicht so im Rentenrecht. (...)

Antwort 2:
Was soll das denn heißen: "Wenn die Witwenrentenberechtigte kein eigenes Ruhegehalt, sondern eine eigene Rente bezieht" ? Eigene Rente ist doch eigenes Ruhegehalt. Das gibt doch keinen Sinn...

Antwort 3:
nein, Ruhegehalt ist nach Beamtenrecht, Rente ist gesetzliche Rente nach SGB VI.

(Auszug aus einem Beitrag in der Mailing-List Kommunalforum/Öffentlicher Dienst)

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Geschrieben von: Martina, 19.09.2007, 17:37, Forum: Fortbildung , Antworten (7)

Ist es möglich, den 1. Angestelltenlehrgang im Rahmen eines Fernlehrganges / Fernstudiums durchzuführen ? Ich arbeite in einer Kommune in Niedersachsen.

(Auszug aus einer Mailanfrage an Kommunalforum.de)

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Geschrieben von: lupo, 10.09.2007, 07:31, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo!
Ich bin jetzt schon seit Dez.2006 krank geschrieben und mich würde mal interessieren ob mir die volle Zahl an Urlaubstagen zusteht für das Jahr 2007.Vielleicht weiß ja auch noch jemand wie es mit den Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld aussieht?!
Fange nächste Woche wieder an zu arbeiten und wollte nicht gleich mit so einer frage zum Personalbüro gehen.
Bedanke mich schon mal im voraus und hoffe das Ihr mir bei meinen fragen weiterhelfen könnt.

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Geschrieben von: Heike, 03.09.2007, 12:52, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Darf ein Angestellter im öffentlichen Dienst (Erzieher-/in) Tätigkeiten eines Beamten (Lehrer-/in) auf Weisung ohne Rücksprache auf längere Zeit durchführen, ohne jegliche zusätzliche Vorausbildung? Wenn ja, wo muss dieses schriftlich festgelegt sein Im Arbeitsvertrag ist solche Möglichkeit nicht festgelegt.

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Geschrieben von: Nicel, 29.08.2007, 21:57, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Da sprechen unsere Politiker immer davon, dass Familien gefördert werden sollen... Kinder seien unsere Zukunft... Bildung sei das zentrale Gut, um unser Land fit für den Wettbewerb der Globalisierung zu machen....

Auf der anderen Seite wurde in einigen Bundesländern aber die Lernmittelfreiheit abgeschafft. Eltern werden gnadenlos abkassiert.

Womit ist es zu rechtfertigen, dass lt. Bericht der Sendung Plusminus vom 28.08.07 eine Familie mit 3 Kindern z.B. im Saarland nach Abschluss der Sommerferien 650 Euro für Bücher und Lernmaterialien bezahlen muss ???

Link: Bericht zur Lernmittelfreiheit von Plusminus

Frage: Welche Bundesländer denken zukunftsweisend und garantieren weiterhin die volle Schulmittelfreiheit ? Mir ist nur Bayern bekannt !?!

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Geschrieben von: Pluto, 28.08.2007, 18:58, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo Forum,

unsere Strasse soll eine neue Fahrbahndecke erhalten, die überwiegend von den Anliegern bezahlt wird.

Jetzt hat die Stadt ein Stein-Pflaster beschlossen, was etwa 2000 EUR pro Anlieger Mehrkosten im Verhältnis zur Teerdecke bedeutet.

Darf sie das? Muss sie nicht die kostengünstigste Variante wählen? Insbesondere OHNE mehrheitliches Einverständnis der Anwohner!

Bisher gab es auch eine Teerdecke. Ein Steinpflaster war bereits unter den Anliegern in der Diskussion, ist aber bisher an der Uneinigkeit / den Kosten gescheitert.

Die Baumassnahmen laufen bereits, eine schnelle Info wäre also schön.

Gruß
Pluto

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Geschrieben von: heinz, 26.08.2007, 12:00, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Bin für 6 Wochen ins Ausland verfügt worden. Bis jetzt gab es eine Überstundenregelung - bis zu 3 Stunden täglich und das 7 Tage die Woche.
Ab sofort dürfen wir nur noch 8 Tage Überstunden im Monat einbringen. D.h., mit den 2 Tagen am Wochenende je 7:48 Std. sind die 8 Tage schon erbracht. Der Arbeitgeber schreibt vor, dass ich nur noch 7:48 täglich arbeiten darf, aber auf Ereignisse flexibel reagieren muss. Bereitschaftsdienst ist nicht angeordnet.

Fragen:
Wie sieht es mit den Pausen für Beschäftigte aus? Darf ich 3 Stunden arbeiten, dann 3 Stunden Pause machen. 1 Stunde arbeiten - 2 Stunden Pause machen. usw.? Diese Zeiten sind aber jeden Tag anders.
Kann der Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich 24 Stunden erreichbar sein muss, auch wenn ich die 7:48 schon gebracht habe?

Darf ich auch mehr arbeiten, auch wenn ich die Zeiten schon verbraucht habe, sprich, 8 Tage Überstunden im Monat zusammengebracht habe?
Wie sieht das dann Arbeitsrechtlich aus? Wenn mir dann etwas während der Arbeitszeit passiert, obwohl ich eigentlich nicht hätte arbeiten dürfen?

Wie sieht es damit aus, dass ich in meiner Freizeit das Haus nicht verlassen darf und im Haus bleiben muss? (Das ist so).

Darf eine Arbeitszeit von 7:48 Std. täglich auf den ganze Tag verstreut werden. Wir bewegen uns in einem Zeitfenster von 6:00 - 20:00 Uhr.

in der Hoffnung auf Antwort,

Heinz

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