Abordnung an eine andere Behörde
#1

Ich möchte fragen, wie das nach einer Abordnung weitergeht. Der Fall ist der: ein Angestellter wurde kurzfristig für 3 Monate an eine andere Dienststelle abgeordnet, die ca. 3 Autostunden vom Wohnort entfernt liegt. Er muss dort unter der Woche in einer Pension wohnen. Der Behördenleiter übermittelt diese Abordnung und betonte richtigerweise, es müsse kein Gespräch mit dem Abzuordnenden geführt werden. Aber er war so "freundlich" und führte trotzdem ein Gespräch, was eigentlich unsinnig war, denn am Ende hieß es, es zählen keine Gründe, die Abordnung findet statt. Soweit, so gut (bzw. schlecht).Sad Diese Abordnung endet nach 3 Monaten. Was passiert, wenn es jemandem "Höheren" einfällt, denselben Angestellten nach einer bestimmten Zeit wieder für 3 Monate zu versetzen und nach einer kleinen Pause dann wieder für 3 Monate. Hätte diesmal dann der Personalrat ein Mitspracherecht oder geht das einfach so weiter?
Danke sagt Batmadam
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#2

Guten Abend,

kann mir denn keiner eine Antwort darauf geben? Wie wird das weitergehen, kann man als Arbeiter/Angest. im öD so oft, wie der chef das will, für 3 Monate abgeordnet werden?

Die derzeitige Abordnung kam über den Tag sozusagen, von Nov. bis Januar. Jetzt sollen auch noch die Kosten für Unterkunft (monatlich 300 Euro) gezahlt werden, wer hat denn jetzt vor Weihnachten so ungenutzt 600 Euro rumzuliegen?, die er mal so für die Extrakosten aufbringt, schon die Benzinkosten sind jede Menge. Heute wurde ein Vorschuss versucht zu beantragen.
Es ist deprimierend für uns. Die pflegebedürftigen Eltern (86 und 78 Jahre) am Wohnort, der einzige Sohn weit weg und nur am Wochenende da ...
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