unbezahlter Urlaub
#1

Ich würde gerne im nächsten Jahr für 2 Monate unbezahlten Urlaub nehmen. Ich bin Justizangestellte bzw. jetzt heißt es ja Justizbeschäftigte. Meine Verwaltung teilte mir mit, dass ich in dem Fall in meiner Vergütungsstufe zurückgestuft werden würde, wenn ich die Arbeit wieder aufnehme, das würde so wohl im neuen Tarifvertrag stehen. Unbezahlter Urlaub bedeutet eine Unterbrechung der Beschäftigung. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit für mich? Wie kann man die Vertretung regeln? Gibt es die Möglichkeit, für diese 2 Monate einer Auszubildenden (diese müßten im Februar 2008 ihre Ausbildung beenden)[/size][/font] zu beschäftigen?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Beurlaubung / unbezahlter Sonderurlaub
- unbezahlter Urlaub
- Unbezahlter Urlaub möglich?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers