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Bekomme ich nach den 6 Wochen, nach einem BG Unfall, einen Zuschuss zum Übergangsgeld?
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Ist eine höhere Entgeldgruppe von 9a auf 9b auch ohne Studium möglich?
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Hallo,
ich habe an einem Feiertag gearbeitet (Arbeiten nach Dienstplan).
Da der Feiertag auf einen Wochentag fällt ist mein Arbeitgeber der Meinung, dass ich dafür nur die Feiertagszuschläge erhalte.
Das heißt dies sind keine Überstunden. Also erhalte ich keine Überstundenzuschläge und darf die Zeiten auch nicht abfeiern.
Seine Begründung
Tätigkeiten an Feiertagen sind nicht Überstunden, da diese Arbeitsleistungen innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TV-V liegen. „Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich.“
Für Arbeitnehmer, die wegen des Dienstplanes am Feiertag frei haben und deshalb ohne die tarifliche Regelung nacharbeiten müssten, tritt gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 TV-V i.V.m. der hierzu vereinbarten Protokollerklärung eine Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit (39 h/Woche) ein. Sie erhalten somit rein rechnerisch 100 v.H. für jede Stunde Feiertagsarbeit (bezahlte Freizeit in Form einer verminderten Sollarbeitszeit). Für Arbeitnehmer, die am Feiertag arbeiten müssen (trifft auf uns jedoch nicht zu), vermindert sich die Arbeitszeit nicht, da § 8 Abs. 3 Satz 1 TV-V für diese Fälle nicht zutrifft.
Ist dies wirklich so?
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Servus, welche Lohngruppe steht uns nach 15 Jahren als Zimmerer und Heizungsbauer zu? mfg Dominik
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TVöD. Kernarbeitszeit Mo. bis Do. von 07:00 16:00 Uhr Fr. 07:00 bis 12:00 Uhr ( 39 Std. Woche )
Nun soll ich Wechselschicht arbeiten 08:00 bis 17.00 eine Woche und nächste Woche wieder Kern usw.
Muss ich dies tun und wenn ja wird das gesondert vergütet ?
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Hallo!
Mein Antrag auf Höhergruppierung ist abgelehnt worden, was kann ich tun?
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Hallo zusammen,
Ich habe vor zwei Jahren als Quereinsteiger im öffentlichen Dienst angefangen zu arbeiten. Anfang wurde der Vertrag für 1 Jahr abgeschlossen, danach wieder 1 Jahr verlängert. Nun läuft mein Vertrag im April aus. Ich habe leider bis heute keine Rückmeldung von dem Bereichsleiter. Was mich beunruhigt, ist 3 meiner Kollegen wurden schon im Oktober 2025 entfristet. Im Januar habe ich wieder nachgefragt. Ich habe sogar eine Email an unsere Bereichsleiterin versendet, sogar mein Vorgesetzter hat nachgefragt. Es kommt immer die selbe Antwort: Der Vorstand hat sich noch nicht gemeldet.
Ich weiß, dass der Vertrag befristet ist, aber hätte zumindest gehofft eine Rückmeldung zu erhalten.
Hat vielleicht jemand Erfahrung?
Vg
Katrin
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Wieviel verdient ein Angestellter (Masterabschluss) im Euro-Distrikt?
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Guten Morgen,
mich würde interessieren ab wann die Umwandlung der Urlaubstage im Tausch gegen Teile der Jahressonderzahlung möglich ist?
Ist die Umwandlung schon im Jahr 2026 möglich oder erst ab dem Jahr 2027 aber der Antrag muss im Jahr 2026 gestellt werden.
Ich würde mich über eine Erläuterung zu diesem Thema sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
LG,
E.S.
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Welche Entgeltstufe habe ich bei 7 Jahren Berufserfahrung und vorheriger dreijähriger berufsbegleitender Ausbildung?
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Ich arbeite seit 11 Jahren als Sozialpädagogin, welche Stufe bin ich? S12 ist klar.
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Ich bin auf der Suche nach einen neuen Herausforderung. Ich suche eine Stelle bei der Stadt, im öffentlichen Dienst. Da ich gern den Lehrgang: Beschäftigungslehrgang absolvieren möchte. Jedoch benötige ich dafür deine Stelle bei der Stadt.
Bitte um Tipps und Hilfestellung.
Danke
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Können Teilzeitkräfte die 42-Stunden-Option im TVöD VKA nutzen?
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Hallo ihr Lieben,
folgender Sachverhalt....
Ein Arbeitnehmer erkrankt im Laufe des Jahres 2023 und ist bis Mitte 2025 nicht arbeitsfähig. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit wird ihm mitgeteilt, dass der Anspruch des Resturlaubs aus 2023 verfallen ist und für 2024 lediglich ein Anspruch des gesetzlich vorgeschriebenen Erholungsurlaubs von 20, statt der im TVÖD vorgesehenen 30, Tage besteht. Ein Hinweis auf Verfall der Urlaubsansprüche ergeht zu keiner Zeit.
Ist dies so richtig?
Vielen Dank und beste Grüße
Maja
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Hallo, ich habe eine Sonderzahlung bekommen. Ich wollte Ende Februar kündigen. Jetzt hieß es, dass ich erst zum 31.3. kündigen soll, weil sonst die Sonderzahlung zurück verlangt wird. Jetzt wurde mir gesagt, dass das so im alten Tarifvertrag stand, jetzt im neueren steht drin, dass man Dezember im Dienst sein muss und wenn man im Januar kündigt es dann nicht zurückzahlen braucht. Was ist jetzt die richtige Aussage? Bin bei der VAG Nürnberg.
Grüße
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