Geschrieben von: Gast, 29.06.2020, 15:16, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Eine Kollegin ist Quereinsteigerin und hat vor ca. 20 Jahren den AI ohne Ablegung einer Prüfung absolviert. Aufgrund der damaligen üblichen Regelung bestand keine Prüfungspflicht , da alleinerziehend mit minderjährigen Kindern.
Nun bewarb sie sich beim selben Arbeitgeber auf eine Stelle mit der Voraussetzung AI. Sie wurde noch vor einem Vorstellungsgespräch vom weiteren Bewerbungsverfahren abgeschlossen mit der Begründung ihr fehle der Abschluss AI als wichtige Voraussetzung.
Sie arbeitet seit mehr als 20 Jahren in der Verwaltung und hat immer Verwaltungsarbeiten ausgeführt.
Kann der Arbeitgeber jetzt den Abschluss aberkennen?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 29.06.2020, 13:02, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo, ich arbeite derzeit als "Minijobber" (da Rentner) für eine kleinere Stadt in Rheinland-Pfalz. Im Augenblick ist der Arbeitsvertrag nur für ein paar Monate abgeschlossen, da es Probleme zwischen Verb.GemeindeVerw. und Stadt hinsichtlich der Einordnung im Stellenplan gibt. M.E. und wenn ich den Kommentar zur GemHVO richtig gelesen habe, muss die geringfügige Beschäftigung nicht im Stellenplan (als Stelle/Planstelle) aufgeführt (eingeplant), sondern nur nachrichtlich erwähnt werden? Außerdem müsste es so sein, dass Stellen im Stellenplan zunächst nur aufzuführen sind, wenn sie über ein Jahr hinaus vorgesehen sind? Also könnte dann im neuen Stellenplan 2021 die Stelle/Planstelle "450- €-Job" aufgeführt werden; sofern dies überhaupt erforderlich ist. Der Stadtbürgermeister und ich möchten, dass ich für ca. 2-3 Jahre (max.) tätig bin. Wie wird die Rechtslage mit der "Stellenplan-Erfordernis" für den 450,00 €-Job gesehen. Wo kann man etwas nachlesen zu diesem Thema? Über eine Antwort würde ich mich freuen!

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 29.06.2020, 11:19, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Hallo,
ich bin seit zwei Jahren in Elternzeit und würde nun aus privaten Gründen gerne noch ein drittes Jahr nehmen. Ich habe meinem Arbeitgeber das nun zwei Monate vor Ablauf des zweiten Jahres mitgeteilt. Nun wurde mein Anliegen abgelehnt. Nach meinem Verständnis ist dies aber keine "Kann Bestimmung".
Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Kann mein Arbeitgeber das nun ablehnen oder nicht?
Ich habe hierzu folgendes gefunden:
https://www.bmfsfj.de/blob/119692/2016cf...s-data.pdf
Seite 292 unter 16.3.2. Verlängerung

Zitat:
Keine Verlängerung i. S. v. § 16 Abs. 3 stellt die – nicht zustimmungspflichtige – Inanspruchnahme des dritten Jahres der Elternzeit dar.

Genauso in den Durchführungshinweise zur Elternzeit für die Tarifbeschäftigten des Bundes bei Geburten ab dem 1. Juli 2015
http://www.verwaltungsvorschriften-im-in...100765.htm

5.2 Festlegung für zwei Jahre und Verlängerung der Elternzeit
Zitat: "Der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es nicht, wenn zunächst Elternzeit bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes genommen wurde und unmittelbar anschließend die weitere Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres beansprucht wird."

Ich bin aber nicht beim Bund angestellt, sondern bei der Kommune. Gelten diese Regelungen trotzdem oder wird da noch einmal ein Unterschied gemacht? Ich bin nun sehr verunsichert und weiß nicht wie ich mich gegenüber meinem Arbeitgeber verhalten soll. 


 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 28.06.2020, 21:06, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Hallo zusammen.

Ist es meinem ausscheidenden (in 2 Monaten) Chef (Hortkoordinator) gestattet, die Personalplanung für das kommende Schuljahr 2020/2021 festzulegen obwohl der Nachfolger bereits bestimmt ist und die Wünsche der Kollegen bereits mit der Leitung erörtert wurden und diese den ausscheidenden Chef in keinster Weise mehr belangen?
Es scheint als ob nur die Wünsche der "Lieblingskollegen" zum tragen kommen und der Chef hier noch ein Denkmal für die unbeliebten Kollegen setzen will.

Danke für jede kompetente Antwort.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 26.06.2020, 22:16, Forum: Beamte, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich möchte gerne beim Zoll ein Studium machen, jedoch habe ich schon gehört, dass das Auswahlverfahren hart ist und es viele Bewerber gibt.
Deswegen habe ich bereits eine Bewerbung bei einem Finanzamt gestellt (damit ich nicht am Ende ohne ein Studium/Ausbildung bin) und bin dort auch ins Auswahlverfahren gekommen.

Problem: Das Finanzamt hat sein Auswahlverfahren mehrere Monate früher als der Zoll und falls ich dort eine Zusage bekommen sollte, ist es noch Monate hin, bis ich eine Antwort vom Zoll habe. Ich muss ja aber, soweit ich weiß, den Vertrag fürs Finanzamt (wenn ich einen bekomme) relativ zeitnah unterschreiben.

Wenn ich also ein Angebot vom Finanzamt bekomme, weiß ich noch lange nicht, ob mich der Zoll nehmen würde. Falls ich von beiden eine Zusage bekomme, möchte ich definitiv zum Zoll gehen.
Kann ich theoretisch den Vertrag vom Finanzamt unterschreiben und davon zurücktreten, falls ich auch eine Zusage vom Zoll bekäme?
Falls nein: Gibt es einen anderen Weg, wie ich mein Ziel erreiche, dass ich, wenn beide Zusagen, zum Zoll gehe und wenn nur das Finanzamt zusagt, zum Finanzamt gehe?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 26.06.2020, 12:44, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo, kann mir jemand sagen ob es Zulagen für Teerarbeiten (Bauhof Strassenausbesserung) gibt?

Danke für Tips

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 26.06.2020, 12:21, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

Wo kann man den AL 2 als Selbstzahler absolvieren?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 25.06.2020, 20:20, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Guten Abend Zusammen,

ich bin momentan Beamter m.D. und werde nach erfolgreicher Bewerbung zum 02.07. auf eine Stelle im g.D. umgesetzt. Mir wurde der Qualifierungsaufstieg in Aussicht gestellt. Heute kam das erwartete Schriftstück vom BM.....dann der Schock....Qualifierungsaufstieg erst nach erreichen der Laufbahnrechtlichen Voraussetzungen § 21 LVO NRW. Würde für mich bedeuten erst Beförderung auf A9 dann zwei Jahre Wartezeit. 

Gibt es Möglichkeiten diese Wartezeit zu umgehen? Ich wäre bei Beginn des Aufstieges 34 Jahre und ehrlich gesagt, passt das so gar nicht in die weitere Lebensplanung.

Jemand Erfahrung?

VG

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 25.06.2020, 16:55, Forum: TV-V, Antworten (5)

Hallo liebe Forumsmitglieder Smile

Ich habe da auch eine Frage an euch, habe mehrjährige Erfahrung in der Energieabrechnung/Einspeiserabrechnung und Metering, sowohl im Netz als auch im Vertrieb.

Zurzeit bin ich als Fachreferent (eine Art fachlischer Leiter ohne disziplinarische Verantwortung, kooridinere die ganzen Aufgaben, entwickel die MA's weiter überprüfe unsere Prozesse, verbessere diese usw.) in der Energieabrechnung Netz und Vertrieb und Metering eingestellt.

Ferne führe ich noch Monatsabschlüsse im System aus und gebe die simulierten und zsuammengestellten Zahlen der Finanzbuchhaltung zur Verfügung, erstelle Tarife, setze gestzl. Änderungen durch etc etc.

Wo würdet ihr die Gruppierung im TVV sehen? Danke und einen schönen Tag noch.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 25.06.2020, 16:40, Forum: TV-V, Antworten (4)

Hallo zusammen,

ich habe ein Angebot von Stadtwerke bekommen für eine IT-Stelle. Mir wurde 10.2 angeboten. Ich bin Masterabsolvent und die Stelle passt sehr gut zu meinen Arbeitserfahrungen als Werkstudent aus den letzten 3 Jahren. Hier habe ich nachgeschaut und sollte eigentlich mit einem Masterabschluss & Qualifikationen in 11 oder 12 eingruppiert werden, aber der Unterschied an Gehalt ist auch nicht riesig z.B. 10.2 und 11.1.  

Was meint ihr?  

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 25.06.2020, 15:49, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Bei uns soll ein Beamter befördert werden.
Kann ich in der Ernennungsurkunde noch die alten Amtsbezeichnungen verwenden?
Bin mir da unsicher bei dem neuen Laufbahnrecht.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 25.06.2020, 15:17, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Hallo,

Wer kann mir einen wirklich guten, engagierten und bissigen Fachanwalt für Bossing im öffentlichen Dienst empfehlen? Raum Memmingen Augsburg

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 25.06.2020, 15:16, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo Zusammen,

in einem Gespräch mit unseren Geschäftsführenden Beamten wurde mir erklärt, dass ein Ingenieur mit dem absolut gleichen Aufgabegebiet
in einer kleineren Kommune weniger verdient. Die halte ich für einen absoluten Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip.

Aber mein Gefühl kann mich da ja auch täuschen, und es gibt tatsächlich solch eine Regelung?

Vielen Dank für eine Antwort und Hinweis auf entsprechende Regelungen.

Bundesland RLP, kreisangehörige Stadt unter 20.000 Einwohner

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 25.06.2020, 14:53, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,

in Kürze erreiche ich das Ende meines Studiums (Bereich IT, ca. im Oktober), welches von der Gemeinde auch unterstützt und gefördert wird. 
Vorher soll es jedoch schon eine Stelle geben (E9c/ E10 TVöD VKA), auf die ich mich gerne bewerben möchte. 
Ist es möglich, die Stelle trotz noch ausstehender Qualifizierung zu erhalten?
Meine jetzige Stelle ist mit E9b TVöD VKA bewertet. 
Oder ist es möglich, die neue Stelle mit dem selben Entgelt wie jetzt plus Zulagen anzutreten, bis das Studium vollendet ist? 

Danke im Voraus. :-)

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: derlampenmann, 25.06.2020, 12:52, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo alle zusammen,

ich arbeite in einer Behörde und habe einen Höhergruppierungsantrag gestellt...dieser wurde abgelehnt. Die Stellenbewertung durch die KGST hat keine Höherwertigkeit ergeben.
Ich habe Einspruch eingelegt, das Ergebnis steht noch aus. Da ich von der KGST bislang fast nur von "Ablehnungen" gehört habe, hier meine Frage:

Wenn der Einspruch auch abgelehnt wird, hat man dann die Möglichkeit das Prozedere zu wiederholen???

Zu dem wurde der Vertrag mit der KGST beendet und es wurde eine "neue Organisation" verpflichtet, welche deutlich angenehmer und vor allem pro AN bewertet!

Vielleicht auch mit einer kleinen Änderung im Aufbau, o.ä.?

Bitt nur Antworten, wenn sich jemand damit wirklich auskennt, DANKE!

Grüße, derlampenmann

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 25.06.2020, 12:40, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo Forum,

wie ist eigentlich der TVÖD in Punkto Rufbereitschaft auszulegen? Haben die Tarifbeschäftigen ein echtes Wahlrecht zwischen Auszahlung und Zeitgutschrift oder kann die Diesntstelle auf die Auszahlung gegen den Willen der Beschäftgiten bestehen?
Hierzu gleich eine weitere Frage. Wenn es zu einer Zeitgutschrift kommt, ist diese dann auf einem (bei uns vorhandenen) Gleitzeitkonto zu buchen oder sind die anfallenden Zeitanteile auf einem gesonderten Zeitkonto ("Überstundenkonto") zu führen?

Beste Grüße und bleibt gesund

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 25.06.2020, 12:15, Forum: TV-V, Antworten (1)

Hallo,

ich habe meine Ausbildung als Informatikkaufmann abgeschlossen und eine Stelle als Vertriebsmitarbeiter für Telekommunikationsdienstleistungen in Aussicht.
Mit welcher Eingruppierung kann hier gerechnet werden?

Danke

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 25.06.2020, 12:10, Forum: Bürgerbüro, Antworten (5)

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen ob man für eine Stelle im Bürgerbüro eine Ausbildung braucht oder ob es theoretisch auch möglich ist als Quereinsteiger ungerlernt unterzukommen? Gibt es evtl offizielle Vorgaben vom Land?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 25.06.2020, 09:12, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (3)

Hallo,
in meiner Kommune (NRW) muss Rufbereitschaft geleistet werden für Einweisungen nach dem PsychKG. Diese Bereitschaft muss jeweils von Mittwoch ab 16 Uhr bis zum nächsten Mittwoch 07.30 Uhr AUßERHALB der normalen Arbeitszeit geleistet werden. Daneben leistet man noch seinen normalen Dienst von 39 Std./Woche. Bei dieser Rufbereitschaft werde fast jeden Tag/Nacht mindestens einer bzw. auch sehr häufig mehreren Einsätze  fällig. Einen Tag (Nacht) ohne Einsatz ist eher die Seltenheit. Je nach Umfang der Einsätze in einer Nacht und das über mehrere Tage, ist man manchmal nicht mehr in der Lage ein Fahrzeug sicher zu führen um zum Einsatzort zu fahren. Das wurde schon mehrfach bemängelt, seitens des AG wird hier gesagt, man kann ja dann später zur Arbeit kommen und hierbei werden dann natürlich die durch die Rufbereitschaft erzielten Stunden abgezogen! Wenn man dann später zum Dienst erscheint, kann man die normale Arbeitszeit nicht mehr erreichen, da man ja bereits ab 16 Uhr wieder Rufbereitschaft hat. Für die Rufbereitschaft erhält man als Überstunden "nur" die tatsächlich gefahrenen Einsatzzeiten. Als Entgeld bekommt man pro Arbeitstag eine Pauschale und für die Einsatzzeiten abhängig vom Tag und Uhrzeit noch eine Zulage.
Hier stellen wir uns folgende Fragen:
1.) Ist es überhaupt zulässig, dass der Arbeitgeber neben dem normalen Dienst eine Rufbereitschaft von einer Woche fordert, in der es immer zu wenigstens 10, manchmal bis zu 20 Einsätzen kommt. Gerade im Hinblick auf die Ruhezeiten und auch nicht zu vergessen, dass wenn der Arbeitnehmer einen Unfall wegen Übermüdung baut, in die Haftung genommen wird
2.) Muss der Arbeitgeber Jemanden vom normalen Dienst (bezahlt) freistellen, wenn dieser durch Einsatzzeiten in der Nacht die Ruhezeiten nicht eihnalten kann?
3.) Gibt es dazu Rechtsprechung?

Danke für die Hilfe.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 24.06.2020, 22:36, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo!

Ich habe eine allgemeine Frage: kann der noch aktuelle Chef, der in 2 Monaten in Rente geht, seinem Nachfolger (neuer Chef) einen Stellvertreter (dann Stellvertretender Chef, bei Ausfällen des regulären Chefs) festlegen? Oder muss dieser Stellvertreter im Team gewählt werden? Wie ist das übliche Prozedere?

Ich bin PR-Neuling und möchte mein Team unterstützen.
LG Sandra

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Hundetrick, 24.06.2020, 19:15, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo zusammen, 
wir haben als PR einer Einstellung zugestimmt. Nun setzt die Dienststelle dies nicht um. 
Was können wir tun?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 23.06.2020, 21:59, Forum: Bürgerbüro, Antworten (2)

Hallo zusammen,

bei uns in der Verwaltung wurden letztes Jahr alle Stellen bewertet. Nun kam raus, dass unser Einwohnermeldeamt in die EG7 bewertet wurde. Die Nachbarkommunen zahlen überwiegen die EG8. Unser Bewerter (Ingenieurbüro) sagt, dass die EG8 falsch wäre. 
Habt ihr Infos und Tipps wie man dagegen vorgehen kann bzw. was muss man an selbstständigen Tätigkeiten aufzählen um die EG8 zu erhalten?
Vielen lieben Dank

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 23.06.2020, 21:06, Forum: TV-V, Antworten (1)

Habe ich mit nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit bei den Stadtwerken  und einem Alter von 55 Jahren ein Anrecht auf Besitzstand und wo genau steht das?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 23.06.2020, 16:30, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Wie ist die Stelle Gebäudeverwaltung einzustufen?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: OrganisationsGuy, 23.06.2020, 15:56, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Hallo zusammen,

meine Kommune liegt in RLP wodurch wir an den Bezirkstarifvertrag zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht gebunden sind.

https://www.google.de/search?q=bezirksta...tf-8&hl=de

Somit muss ein Beschäftigter der ab der EG6 eine erste Prüfung abgelegt haben oder alternativ die Ausbildung zur Prüfung begonnen haben um eine entsprechende Zulage zu erhalten.

Wie sieht es mit Ausnahmen zu dieser Regelung aus?

In unserem Haus wurde einer Beschäftigten (mit Ausbildung zur Kaufmännischen Angestellten) die in der Personalabteilung angesiedelt ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten (Stelle bewertet mit 9a) im Rahmen einer Ausnahmeregelung ohne Absolvieren der ersten Prüfung und ohne Anmeldung zur Ausbildung dieser Prüfung die EG 9a gewährt. Eine Rechtsgrundlage hierzu wurde nicht genannt. Dies wäre im Direktionsrecht des AG enthalten laut mündlicher Aussagen.

Ich bin auf der Suche nach einer Rechtsgrundlage, eventuell Urteilen hierzu oder der klaren Aussage dass dies nicht tarifkonform ist.

Danke vorab.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 23.06.2020, 13:36, Forum: TV-V, Antworten (1)

Ich bin 31 Jahre alt und derzeit noch Soldat. Tätigkeit in der Personalverwaltung (Einstellung, Entlassung, Besoldung etc.) seit 10 Jahren. A8 Z Erfahrungsstufe 5
Zusätzliche Weiterbildung zum Personalfachkaufmann ( Meisterebene)

Nun habe ich die Überlegung ob ich nicht bei mir in der Nähe eine Ausbildung zum Industriekaufmann absolviere.
So wie ich es richtig gelesen habe wird man anschließend Entgeltgruppe 5 erhalten. Wird die Erfahrungszeit angerechnet aus dem öffentlichen Dienst?
Nach der Rechnung wäre ich dann Stufe 4. Wie stehe ich mit meinen Vermutungen?

Mit freundlichen Grüßen
Daniel

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 23.06.2020, 13:32, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

In welcher Entgeltgruppe ist ein Fachdienstleiter Steuern und Abgaben mit 1 Mitarbeiter? Der Fachdienstleiter ist für Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer und Gästetaxe verantwortlich, der Mitarbeiter für Grundsteuer. Arbeitet in einer großen Kreisstadt. Zusätzlich wird gemahnt BVL erstellt etc.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 23.06.2020, 10:35, Forum: TV-L, Antworten (5)

Hallo,
ist es rechtens, dass der Arbeitgeber meiner Tochter rückwirkend Erfahrungsstufen aberkennt?
Meine Tochter arbeitet seit 2013 angestellt im Maßregelvollzug und hat 2015 in den öffentlichen Dienst gewechselt. Ihr wurde vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigt, dass die bereits geleistete Stufenlaufzeit anerkannt wird und wurde in Stufe 2 mit einem Jahr Laufzeit eingestuft. Nun nach Jahren (inzwischen seit Anfang 2020 in Stufe 4) kommt der Arbeitgeber und erkennt ihre Einstufung ab und begründet es mit : "da ist uns ein Fehler unterlaufen". Sie soll jetzt in Stufe 3 zurückgestuft werden. 
Da die Pflegekräfte im Maßregelvollzug jetzt von KR 7 in Kr 8 höhergruppiert werden können (auf Antrag), dadurch aber eh eine Stufe verlieren, würde es bei ihr bedeuten, dass sie jetzt in Stufe 2 zurückfällt. Sie würde dann wieder als berufsunerfahren eingestuft werden. Das ist doch alles nicht richtig?! Wir haben schon mehrfach versucht mit dem Arbeitgeber eine Einigung zu erreichen. Der besteht aber weiterhin auf seine Rückstufung.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: PR Gremium, 23.06.2020, 10:00, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo liebe Kollegen

Folgende Frage
Jemand hat zwei Wochen Urlaub, nun wird am zweiten Tag des Urlaubs bekannt dass er in Quarantäne muss, da eine Testung vor dem Urlaub veranlasst wurde. War Kontaktperson hat aber keine Symptome. Bekommt man dann den Urlaub gutgeschrieben oder hat man einfach Pech?

Diese Frage ist letztens bei uns aufgetaucht. 

Gruß

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Morawes, 22.06.2020, 16:28, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich TVÖD.
Ich habe mich auf eine Stellenanzeige bei unserem Landratsamt beworben. Letzte Woche hatte ich ein Vorstellungsgespräch und mir wurde mitgeteilt, dass die Eingruppierung in Entgeltgruppe 9c erfolgen würde. Auf meine Frage, wie hoch denn die jährliche Sonderzahlung wäre, bekam ich die Antwort: " Es gibt keine Sonderzahlung - lediglich eine eine Art Erfolgsprämie". Ich lese aber überall, dass es mit dem Novembergehalt 70% eines 13. Monatsgehalts geben sollte.
Ich habe zweimal nachgefragt, ob es wirklich so ist und es keine Sonderzahlung gibt. Ich habe mich nicht verhört.

Meine Frage: Kann es sein, dass mir tatsächlich keine 70% eines 13. Monatsgehalts zustehen würden?. Kann das jede Gemeinde/Landratsamt etc. handhaben wie sie will?

Danke im Voraus für Eure Hilfe.

 Jetzt beantworten / kommentieren!





 Frage stellen
Anzeige
Flowers