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Hallo, ich hab eine Frage, ich hab eine Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin mit Anmerkungen absolviert. In welcher Stufe werde ich eingruppiert?
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Guten Tag,
wir sind eine Gruppe von Auszubildenden und einigen Umschülern für den Beruf zum/zur Verwaltungsfachangestellten in Niedersachsen (NSI). Leider können wir nirgendwo eine umfassende, verständliche und verbindliche Zusammenfassung zum Thema „Abschlussprüfung bestanden/nicht bestanden und die daraus möglichen Folgen und Möglichkeiten“ finden. Die einen sagen dies, die andern das, Online-Recherche ergibt auch verschiedene Antworten, und es gibt natürlich die wildesten Spekulationen, Hörensagen, etc. Unsere Fragen:
1. Spielen die Noten der Zwischenprüfung und/oder die Schulnoten beim NSI eine relevante Rolle bei/für die Zulassung zur Abschlussprüfung?
2. Wie oft kann die Prüfung wiederholt werden ein oder zwei Mal?
3. Ist es korrekt, dass bei der Schriftlichen Prüfung, wenn diese z. B. zweimal mit „ausreichend“ und zwei Mal mit „ungenügend“ (keine 6) durch mündliche Prüfung ausgeglichen werden kann? Oder wie ist es sonst?
4. Müssen bei nicht bestanderer Prüfung ALLE Prüfungsteile zwingend wiederholt werden? Können auf Antrag bestandene Teile davon ausgenommen werden?
5. Wie lange hat man Zeit ggf. eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen, muss hierzu der Abschlusslehrgang zwingend wiederholt werden?
Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Mühen und Antworten!
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Hallo zusammen,
ich habe ein solches Thema hier noch nicht gefunden und bitte vorab um Entschuldigung, sollte es schon einmal behandelt worden sein.
Ich arbeite nun seit 2020 in einer Kommune in NRW, wurde hier eingestellt als Sachbearbeiterin. Eingruppiert wurde ich hier in EG 5, Stufe 4. Gelernt hatte ich Justizfachangestellte.
Nun habe ich 2021 neben der Arbeit ein Abendstudium an einer Fachschule zur staatlich geprüften Betriebswirtin BWL mit dem Schwerpunkt Rechnungswesen angefangen und 2024 sehr gut abgeschlossen. 2022 ist eine Kollegin in Rente gegangen, diese hatte Aufgaben in der Fibu erledigt. Diese Stelle wurde für mich umgeschrieben und mit 9a bewertet. Die alte Stelle wurde neu vergeben. Meine Aufgaben sind u.a.
-Anlagenbuchhaltung
-Kontierung und Buchung der Ein- und Ausgangsrechnungen, Kasse
-Buchung der Kontoauszüge, Tagesabschlüsse
-Kreditoren- und Debitorenkonten
-Mitwirkung Jahresabschluss, Wirtschaftsplanung, Kostenleistungsrechnung, Budget- und Produktberichte
-Gebührenkalkulation
-selbstständige Bearbeitung von Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
-Controlling
-betriebliche Statistiken
-Abrechnung Leistungen, Rechnungsstellung
-Unterstützung Betriebsleitung betriebswirtschaftlich und steuerlich
Hin und wieder kommen auch neue Aufgaben dazu, bei Einführung eines neuen Programmes habe ich selbstständig die Einrichtung betreut, die Online-Bezahlsysteme eingerichtet und verwalte diese.
Da ich keinen Verwaltungslehrgang habe, erhalte ich eine Zulage zu 9a für die höherwertige Tätigkeit.
Nach Aussage der Personalabteilung besteht eine Möglichkeit zur Eingruppierung hier nicht, da nach Änderung des Tätigkeitsfeldes eine erste Prüfung Verwaltungslehrgang 1 abzuschließen ist. Die Möglichkeit der unmittelbaren Eingruppierung von "Quereinsteigern" ohne erfüllen der persönlichen Voraussetzungen wird nur für den ersten festgelegten Einsatzbereich ermöglicht.
Nun mache ich die Arbeit schon 3 Jahre (mit einer anderen "leitenden Betriebswirtin) und muss nächstes Jahr den Lehrgang 1 absolvieren. Leider ist mir ein Überspringen und somit die Absolvierung des Lehrgangs 2 nicht gewährt worden.
Meine Frage ist hier:
Ist es richtig, dass ich "nur" eine Zulage erhalten kann, oder kann ich evtl. doch fest eingruppiert werden, auf Grund dessen, dass ich die Aufgaben auf meiner Stelle dauerhaft übernehme?
Muss ich den Lehrgang 1 machen oder besteht die Möglichkeit, darauf zu verzichten?
Mein Studium wird hier nicht anerkannt, da keine Hochschule, sondern nur eine Fachschule. Eingruppierung als sonstigte Beschäftigte nach Rücksprache mit dem Personalamt erst möglich, wenn ich noch weitere 7 Jahre auf meiner Stelle gearbeitet habe...da ist der Lehrgang natürlich schneller...
Ich wäre für Antworten sehr dankbar.
Grüße, Klara
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Hallo,
ich arbeite seit über 10 Jahren in einer Gemeindeverwaltung im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz, habe zuvor auch meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten da gemacht. Ich bin seitdem unverändert in einem Amt und auf einer Stelle und erhalte Entgeltgruppe 8 TVöD VKA.
Nun wurde mir jedoch inoffiziell gesteckt, dass mich das Personalamt in ein anderes Amt versetzen will. Das möchte ich jedoch nicht. Zum einen gefällt es mir auf der bisherigen Stelle gut. Zum anderen habe ich im bisherigen Amt auch gute Perspektiven, da aufgrund der Altersstruktur absehbar einige Kollegen in Rente gehen. In dem neuen Amt sähe das ganz anders aus. Ich möchte mich bereits frühzeitig informieren, ob ich mich gegen eine Versetzung wehren kann, bevor man offiziell an mich herantritt.
Bin für jeden Tipp dankbar.
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Hallo,
Gibt es für Gemeindearbeiter/Bauhof ein Amt o.ä. wo man sich über seine Rechte, Tätigkeiten und Vorschriften informieren kann?
Mein Problem ist, dass ich in einer 1750 Einwohner Gemeinde ca 7 Monate alleine arbeiten soll.
Meine Tätigkeiten liegen überwiegend in der Grünanlagen Pflege, Straßenunterhalt, Kanalnetz Betreuung und 24/7 Rufdienst Bereitschaft für7 Pumpwerke. Im Winter noch knapp 35 km Winterdienst.
Und das alles in der EG 5.
Bauhofleiter ist der Bürgermeister und der Zuständige in der Personalabteilung ist an meinen Problemen desinteressiert.
Bitte um Ratschläge!
Mfg Klaus
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Ich müsste laut meines Berufserfahrungsstandes ab dem 1. 10 in eine höhrere Stufe kommen. Mein neuer Arbeitgeber gewährleistet mir diese jedoch erst nach erneuter Beendigung von 3 weiteren Jahren. Mit der Begründung diese Stufe müsse mit neuem Job wiederholt werden. Hat er recht oder muss er mich im Oktober eine Stufe höher eingruppieren?
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Wie werden Fachberatungen für die Kindertagesbetreuung in Thüringen im TVöD SuE eingruppiert?
Vielen Dank für die Antworten.
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Ich würde gerne die gängige Eingruppierung für die Implementierung eines kommunalen Energiemanagements in einer großen Kreisstadt (27.000 EW) erfahren. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen..
Mit freundlichem Gruß
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Guten Tag,
welche Eingruppierung steht einer Gemeindewahlleitung zu?
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Hallo, ich bin in Frankenthal (Pfalz) als Fachberatung tätig. Welche Eingruppierung wäre denn die richtige? Wir haben keine Fach- und Dienstaufsicht.
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Hallo,
Ich bin 42 Jahre und habe dieses Jahr meinen Bachelor in Wirtschaft IHK abgeschlossen. Ich arbeite nun als Referent für einen der größten Chemiekonzerne der Welt (seit 25 dort tätig als ursprünglich gelernter Chemielaborant). Nun möchte ich mich gerne umorientieren. Ich würde gerne in die Verwaltung / öffentlicher Dienst. Was muss ich dafür tun um eine realistische Chance zu haben? Ich lese ständig den Angestelltenlehrgang 1. Bin echt verzweifelt und weiß nicht, welchen Weg ich gehen soll.
Lieben Gruß Antje
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Wie transportiert ihr die vsv? Hab bislang nur diese durchsichtige Tasche gefunden, die mir allerdings nicht gefällt. Vllt habt ihr eine alternative?
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Wo finde ich die Gehaltstabellen für Pflege TVL?
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Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich bin Personalratsmitglied in Berlin. Ich werde demnächst eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen müssen. Das wird dann vermutlich zunächst eine befristete EU-Rente sein.
Bleibe ich dann weiterhin Mitglied des Personalrates oder scheide ich aus? Geht meine Wählbarkeit dadurch verloren?
Danke an alle, die dazu beitragen können, diese Frage zu beantworten.
MfG Klaus
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Mit welcher Eingruppierung kann ich als Erzieher mit der Zusatzausbildung Fachwirt für Organisation und Führung rechnen?
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