Besoldungsgruppe A 14: Karriere, Aufgaben und Gehalt im höheren Dienst

Die Besoldungsgruppe A 14 gehört zur Laufbahngruppe des höheren Dienstes (Qualifikationsebene 4). Beamte in dieser Stufe übernehmen leitende Funktionen großer Organisationseinheiten, Spitzenaufgaben in Verwaltung oder Technik und tragen strategische Verantwortung für die Planung und Umsetzung komplexer Vorhaben. A 14 wird in der Regel durch Beförderung aus A 13 erreicht.

A 14 im Überblick

  • Laufbahngruppe: Höherer Dienst / Qualifikationsebene 4 (QE4)
  • Amtsbezeichnung: Oberrat / Oberrätin
  • Art des Amtes: Beförderungsamt / Spitzenamt
  • Nächste Stufe (1.3): Aufstieg nach A 15 (Direktor / Direktorin)

Laufbahn und Amtsbezeichnungen in A 14

Die allgemeine Amtsbezeichnung in A 14 ist Oberrat/rätin. Im technischen Dienst lautet die Bezeichnung in der Regel Oberbaurat/rätin.

Dienstbereich Typische Amtsbezeichnung (A 14)
Allgemeine/Nichttechnische Verwaltung Oberrat / Oberrätin
Technischer Dienst (z.B. Bauwesen) Oberbaurat / Oberbaurätin
Polizei / Justiz / Finanzverwaltung Polizeidirektor / Oberstaatsanwalt / Regierungsrat
Schulbereich Studiendirektor/in

Typische Aufgaben und Verantwortlichkeiten in A 14

Beamte in A 14 fungieren als Spitzenexperten oder als Leiter strategisch wichtiger Organisationseinheiten. Die Verantwortung umfasst oft Personal, Budget und die strategische Weiterentwicklung des jeweiligen Fachbereichs.

Führung und Leitung (Große Einheiten)

  • Leitung von Fachbereichen (z.B. Finanzen, Personal, Soziales, Bauwesen) in mittelgroßen Kommunen.
  • Abteilungsleitung in großen Ämtern oder Referaten (z.B. IT-Abteilungsleitung, Leitung Hochbau).
  • Referententätigkeit auf höherer Ebene für Infrastrukturprojekte (z.B. im ÖPNV).

Fachliche Spezialisten und Strategie

  • Volljurist / Justiziar in leitender Funktion (Amtsleitung oder Referatsleitung).
  • Amtstierarzt (in leitender Funktion).
  • Strategische Beratung der obersten Verwaltungsleitung.
  • Koordination großer interkommunaler Projekte oder Fachabteilungen.

Interne Links: Detaillierte Informationen zu Rechten und Pflichten als Beamter finden Sie im Beamtenstatusgesetz.

Voraussetzungen und Weg in die Besoldungsgruppe A 14

A 14 ist ein Beförderungsamt im höheren Dienst, das auf langjährige Erfahrung und herausragende Leistungen auf der Stufe A 13 aufbaut.

  • Zugang: Erfolgt durch eine Beförderung aus A 13 nach Bewährung und Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.
  • Qualifikation: Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes für den höheren Dienst (z.B. Master-Abschluss oder Staatsexamen).
  • Anforderungen: Der Dienstposten muss nach den Kriterien der Dienstpostenbewertung die Anforderungen der Besoldungsgruppe A 14 erfüllen, was hohe strategische Kompetenz und Führungsverantwortung impliziert.

Der weitere Aufstieg führt in die Spitzenämter der A-Besoldung (A 15, A 16).

Gehalt, Stufen und Zulagen

Das Grundgehalt in A 14 richtet sich nach der jeweiligen Besoldungstabelle (Bund oder Land) und der persönlichen Erfahrungsstufe. Als Orientierung: Ein lediger Beamter des Bundes in A 14, Stufe 4 erhält ein Grundgehalt von ca. 5.450 € Brutto (Stand 2025).

Zusätzlich zum Grundgehalt können Zuschläge wie der Familienzuschlag oder Zulagen hinzukommen.

Besoldungstabellen als PDF:

Dienstposten- und Stellenbewertung (KGSt®-Modell)

Die Bewertung eines Amtes bzw. Dienstpostens – und damit seine Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe – richtet sich nach den dienstherrenspezifischen Vorschriften. In Bund, Ländern und Kommunen existieren hierfür unterschiedliche Verfahren und Bewertungsmodelle. Häufig kommen analytische Bewertungsverfahren zum Einsatz, die Anforderungen wie Verantwortung, Komplexität, Selbständigkeit oder notwendige Qualifikation systematisch erfassen. Zum Beispiel wird in vielen Kommunalverwaltungen das KGSt®-Modell verwendet.

Die Zuordnung einer Stelle zu A 14 erfolgt über ein analytisches Bewertungsverfahren, in Kommunen oft nach dem KGSt®-Modell. Die erforderliche Punktzahl reflektiert die hohe Verantwortung und die strategische Komplexität der Aufgaben.

Bewertungsmerkmal Prozent Punkte
Informationsverarbeitung25250
Dienstliche Beziehungen10100
Selbständigkeit / Ermessen10100
Verantwortung25250
Vor- und Ausbildung22220
Erfahrung880
Summe1001000
Punktezuordnung nach KGSt®-Modell
PunkteBesoldungsgruppe
527–586A 13
587–646A 14
647–706A 15

Die A 14-Bewertung erfordert im Vergleich zu A 13 eine signifikante Steigerung der Gesamtverantwortung und des notwendigen strategischen Ermessensspielraums.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu A 14

Ist A 14 gehobener oder höherer Dienst?

A 14 gehört eindeutig zum höheren Dienst (Qualifikationsebene 4).

Welche Amtsbezeichnung führt man in A 14?

Die Amtsbezeichnung ist in der Regel Oberrat/rätin. Im technischen Dienst ist Oberbaurat/rätin üblich.

Wie erreicht man die Besoldungsgruppe A 14?

Durch Beförderung aus A 13, nachdem die entsprechenden h.D.-Laufbahnanforderungen erfüllt und langjährige Bewährung gezeigt wurde.

Wie hoch ist das Gehalt in A 14?

Das Grundgehalt variiert je nach Land. Ein lediger Bundesbeamter in A 14, Stufe 4 erhält ca. 5.450 € Brutto (plus Zuschläge).

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