Besoldungsgruppe A 15: Karriere, Aufgaben und Gehalt im höheren Dienst

Die Besoldungsgruppe A 15 gehört zur Laufbahngruppe des höheren Dienstes (Qualifikationsebene 4) und umfasst verantwortliche Leitungsaufgaben von besonders großen Organisationseinheiten, Fachbereichen oder Eigenbetrieben. Beamte in A 15 agieren auf einer strategischen Ebene und tragen weitreichende Verantwortung für Personal, Budget und politische Umsetzung. A 15 wird in der Regel durch Beförderung aus A 14 erreicht.

A 15 im Überblick

  • Laufbahngruppe: Höherer Dienst / Qualifikationsebene 4 (QE4)
  • Amtsbezeichnung: Direktor / Direktorin (z.B. Baudirektor, Studiendirektor)
  • Art des Amtes: Beförderungsamt / Leitungsamt
  • Nächste Stufe (1.3): Aufstieg nach A 16 (Leitender Direktor / Beigeordneter)

Laufbahn und Amtsbezeichnungen in A 15

Die allgemeine Amtsbezeichnung in A 15 ist Direktor/in oder eine gleichwertige Funktionsbezeichnung.

Dienstbereich Typische Amtsbezeichnung (A 15)
Allgemeine/Nichttechnische Verwaltung Direktor / Direktorin
Technischer Dienst (z.B. Bauwesen) Baudirektor / Baudirektorin
Justiz / Finanzverwaltung Oberstaatsanwalt / Regierungsdirektor
Schulbereich Studiendirektor/in (mit Leitungsfunktion)

Typische Aufgaben und Verantwortlichkeiten in A 15

A 15-Positionen sind durch weitreichende Entscheidungsbefugnis und die strategische Steuerung großer Fachbereiche gekennzeichnet.

Verantwortliche Leitungsaufgaben

  • Leitung großer Fachbereiche (z.B. Familie, Bildung, Ordnung, Finanzen) in mittleren bis großen Kommunen.
  • Leitung großer städtischer Eigenbetriebe (z.B. Entsorgung, Tiefbau).
  • Stellvertretende Leitung von Dezernaten oder Ämtern in großen Verwaltungen.

Fachliche Spezialisten und Strategie

  • Volljurist als Leiter der Rechtsabteilung (mit Befähigung zum Richteramt).
  • Referent für große Infrastrukturprojekte oder Umwelt-/Mobilitätsstrategien.
  • Tätigkeit als Kämmerer in kleineren/mittleren Städten oder stellvertretender Kämmerer in Großstädten.

Voraussetzungen und Weg in die Besoldungsgruppe A 15

A 15 ist ein Beförderungsamt, das außergewöhnliche Führungskompetenz, strategische Weitsicht und langjährige Erfahrung im höheren Dienst (A 13/A 14) voraussetzt.

  • Zugang: Erfolgt durch eine Beförderung aus A 14. Dies erfordert meist einen internen Auswahlprozess oder eine externe Bewerbung auf eine entsprechend bewertete Leitungsstelle.
  • Qualifikation: Abgeschlossene Hochschulbildung (Master oder Äquivalent) und erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes für den höheren Dienst.
  • Anforderungen: Der Dienstposten muss nach den Kriterien der Dienstpostenbewertung die Anforderungen der Besoldungsgruppe A 15 erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Tragweite der Entscheidungen und der Komplexität der geführten Organisationseinheit.

A 15 stellt die vorletzte Stufe der A-Besoldung dar, gefolgt von A 16.

Gehalt, Stufen und Zulagen

Das Grundgehalt in A 15 richtet sich nach der jeweiligen Besoldungstabelle (Bund oder Land) und der persönlichen Erfahrungsstufe. Als Orientierung: Ein lediger Beamter des Bundes in A 15, Stufe 4 erhält ein Grundgehalt von ca. 6.550 € Brutto (Stand 2025).

Zusätzlich zum Grundgehalt können Zuschläge wie der Familienzuschlag oder Zulagen hinzukommen. Nutzen Sie den Beamtenbesoldung-Brutto-Netto-Rechner für eine detaillierte Berechnung Ihrer Nettobezüge.

Besoldungstabellen als PDF:

Dienstposten- und Stellenbewertung (KGSt®-Modell)

Die Bewertung eines Amtes bzw. Dienstpostens – und damit seine Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe – richtet sich nach den dienstherrenspezifischen Vorschriften. In Bund, Ländern und Kommunen existieren hierfür unterschiedliche Verfahren und Bewertungsmodelle. Häufig kommen analytische Bewertungsverfahren zum Einsatz, die Anforderungen wie Verantwortung, Komplexität, Selbständigkeit oder notwendige Qualifikation systematisch erfassen. Zum Beispiel wird in vielen Kommunalverwaltungen das KGSt®-Modell verwendet.

Die Zuordnung einer Stelle zu A 15 erfolgt über ein analytisches Bewertungsverfahren, in Kommunen oft nach dem KGSt®-Modell. Diese Ämter erfordern die höchsten Punktwerte im A-Besoldungsbereich.

Bewertungsmerkmal Prozent Punkte
Informationsverarbeitung25250
Dienstliche Beziehungen10100
Selbständigkeit / Ermessen10100
Verantwortung25250
Vor- und Ausbildung22220
Erfahrung880
Summe1001000
Punktezuordnung nach KGSt®-Modell
PunkteBesoldungsgruppe
587–646A 14
647–706A 15
707 und mehrA 16

Um die A 15-Einstufung zu erreichen, muss der Dienstposten eine weit überdurchschnittliche Gesamtverantwortung und eine strategische Bedeutung für die gesamte Dienststelle aufweisen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu A 15

Ist A 15 gehobener oder höherer Dienst?

A 15 gehört eindeutig zum höheren Dienst (Qualifikationsebene 4).

Welche Amtsbezeichnung führt man in A 15?

Die Amtsbezeichnung ist in der Regel Direktor/in oder Baudirektor/in.

Wie erreicht man die Besoldungsgruppe A 15?

Durch Beförderung aus A 14, oft verbunden mit der Übernahme einer strategischen Leitungsfunktion (z.B. Fachbereichsleitung).

Wie hoch ist das Gehalt in A 15?

Das Grundgehalt variiert je nach Land. Ein lediger Bundesbeamter in A 15, Stufe 4 erhält ca. 6.550 € Brutto (plus Zuschläge).

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