Besoldungsgruppe A 13: Karriere, Aufgaben und Gehalt im gehobenen und höheren Dienst

Die Besoldungsgruppe A 13 nimmt eine zentrale Stellung in der Beamtenlaufbahn ein, da sie in vielen Bereichen gleichzeitig das Spitzenamt des gehobenen Dienstes (QE3) und das Eingangsamt des höheren Dienstes (QE4) darstellt. Beamte in A 13 übernehmen typischerweise leitende Funktionen mittlerer bis großer Organisationseinheiten, fachliche Spezialaufgaben oder Spitzenfunktionen in Verwaltung und Technik. A 13 wird in der Regel durch Beförderung aus A 12 erreicht.

A 13 im Überblick:
• Laufbahngruppe: Gehobener Dienst (QE3, Spitzenamt) und Höherer Dienst (QE4, Eingangsamt)
• Amtsbezeichnung: Oberamtsrat / Oberamtsrätin (g.D.) oder Rat / Rätin (h.D.)
• Art des Amtes: Beförderungsamt (g.D.) / Eingangsamt (h.D.)
• Nächste Stufe: Aufstieg nach A 14 (Oberrat / Oberrätin)

Laufbahn und Amtsbezeichnungen in A 13

Die allgemeine Amtsbezeichnung in A 13 (gehobener Dienst) ist Oberamtsrat/rätin. Im höheren Dienst (h.D.) kann der Titel Rat/Rätin lauten. Dies hängt stark vom Dienstherren und der genauen Laufbahn ab.

Dienstbereich Typische Amtsbezeichnung (A 13)
Gehobener Dienst (Allg. Verwaltung, Spitzenamt) Oberamtsrat / Oberamtsrätin
Höherer Dienst (z. B. Jurist, Eingangsamt) Rat / Rätin (Regierungsrat/rätin)
Polizei / Feuerwehr (Gehobener Dienst) Erste/r Polizeihauptkommissar/in / Brandoberamtsrat/rätin
Technischer Dienst (Höherer Dienst, Eingangsamt) Baurat / Baurätin (oft Bauassessor)

Typische Aufgaben und Verantwortlichkeiten in A 13

Die A 13-Stufe erfordert ein Höchstmaß an Verantwortung, Fachkenntnis und Entscheidungsbefugnis. Die Aufgaben sind meist strategischer oder umfassend leitender Natur.

Führung und Leitung (Mittlere bis große Einheiten)

Fachliche Spezialisten und Querschnittsaufgaben

Interne Links: Detaillierte Informationen zu Rechten und Pflichten als Beamter finden Sie im Beamtenstatusgesetz.

Voraussetzungen und Weg in die Besoldungsgruppe A 13

Der Zugang zu A 13 erfolgt über zwei Hauptlaufbahnen mit unterschiedlichen Qualifikationen:

A 13 stellt im gehobenen Dienst die höchste A-Besoldungsgruppe dar (Spitzenamt). Der weitere Aufstieg führt in den höheren Dienst (A 14).

Gehalt, Stufen und Zulagen

Das Grundgehalt in A 13 richtet sich nach der jeweiligen Besoldungstabelle (Bund oder Land) und der persönlichen Erfahrungsstufe. Als Orientierung: Ein lediger Beamter des Bundes in A 13, Stufe 4 erhält ein Grundgehalt von ca. 5.400 € Brutto (Stand 2026).

Zusätzlich zum Grundgehalt können Zuschläge wie der Familienzuschlag oder weitere Zulagen hinzukommen.

Besoldungstabellen als PDF:

Dienstposten- und Stellenbewertung (KGSt®-Modell)

Die Bewertung eines Amtes bzw. Dienstpostens – und damit seine Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe – richtet sich nach den dienstherrenspezifischen Vorschriften. In Bund, Ländern und Kommunen existieren hierfür unterschiedliche Verfahren und Bewertungsmodelle. Häufig kommen analytische Bewertungsverfahren zum Einsatz, die Anforderungen wie Verantwortung, Komplexität, Selbständigkeit oder notwendige Qualifikation systematisch erfassen. Zum Beispiel wird in vielen Kommunalverwaltungen das KGSt®-Modell verwendet.

Die Zuordnung einer Stelle zu A 13 erfolgt über ein analytisches Bewertungsverfahren, in Kommunen oft nach dem KGSt®-Modell. Die erforderliche Punktzahl reflektiert die hohe Verantwortung und Komplexität der Aufgaben.

Bewertungsmerkmal Prozent Punkte
Informationsverarbeitung25250
Dienstliche Beziehungen10100
Selbständigkeit / Ermessen10100
Verantwortung25250
Vor- und Ausbildung22220
Erfahrung880
Summe1001000
Punktezuordnung nach KGSt®-Modell
Punkte Besoldungsgruppe
467–526A 12
527–586A 13
587–646A 14

Der Sprung von A 12 nach A 13 erfordert eine deutliche Zunahme an Verantwortung, insbesondere in Bezug auf die Tragweite der Entscheidungen und die strategische Ausrichtung der jeweiligen Einheit.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu A 13

Ist A 13 gehobener oder höherer Dienst?

A 13 hat eine Doppelrolle: Es ist das Spitzenamt des gehobenen Dienstes (QE3) und das Eingangsamt des höheren Dienstes (QE4).

Welche Amtsbezeichnung führt man in A 13?

Die häufigste Amtsbezeichnung ist Oberamtsrat/rätin. Im höheren Dienst (z. B. für Juristen oder Bauingenieure) kann es auch Rat/Rätin oder Baurat/rätin sein.

Wie hoch ist das Gehalt in A 13?

Das Grundgehalt variiert je nach Land. Ein lediger Bundesbeamter in A 13, Stufe 4 erhält ca. 5.400 € Brutto (plus Zuschläge).

Welche Qualifikation braucht man für den Einstieg in A 13?

Für den Einstieg in A 13 (Höherer Dienst) ist in der Regel ein Master-Abschluss (oder gleichwertig) und ein erfolgreicher Vorbereitungsdienst erforderlich.

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