Besoldungsgruppe A 12: Karriere, Aufgaben und Gehalt im gehobenen Dienst

Die Besoldungsgruppe A 12 markiert die höchste Regelstufe innerhalb der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes (Qualifikationsebene 3). Beamte in A 12, die die Amtsbezeichnung Amtsrat führen, sind in der Regel für herausgehobene Fach- und Führungsaufgaben mit besonderer Verantwortung, Komplexität und weitreichendem Entscheidungsspielraum zuständig. A 12 wird durch Beförderung aus A 11 erreicht und gilt als Endpunkt der regulären Karriere im gehobenen Dienst. Die höchstmögliche Stufe in dieser Laufbahn oder das Eingangsamt des höheren Dienstes ist die Besoldungsgruppe A 13.

A 12 im Überblick

  • Laufbahngruppe: Gehobener Dienst / Qualifikationsebene 3 (QE3)
  • Amtsbezeichnung: Amtsrat / Amtsrätin
  • Art des Amtes: Höchstes Regel-Beförderungsamt des gehobenen Dienstes
  • Weitere Perspektive: Aufstieg in den höheren Dienst (QE4) mittels Zulassungsverfahren (Aufstiegsverfahren)

Laufbahn und Amtsbezeichnungen in A 12

Die Standard-Amtsbezeichnung in A 12 ist Amtsrat / Amtsrätin. Diese Positionen beinhalten oft die maximale fachliche Autonomie innerhalb des Zuständigkeitsbereiches.

Dienstbereich Typische Amtsbezeichnung (A 12)
Allgemeine/Nichttechnische Verwaltung Amtsrat / Amtsrätin
Polizei / Kriminalpolizei Polizeihauptkommissar/in / Kriminalhauptkommissar/in
Feuerwehr Brandamtsrat / Brandamtsrätin
Schulbereich (Lehrer/innen) Studienrat / Studienrätin (Eingangsamt im höheren Schuldienst)

Typische Aufgaben und Verantwortlichkeiten in A 12

A 12-Stellen sind gekennzeichnet durch umfangreiche Personalverantwortung, die fachliche Leitung ganzer Sachgebiete oder die Bearbeitung von Projekten mit hoher Außenwirkung.

Umfassende Leitungsaufgaben

  • Leitung großer Sachgebiete mit Personal- und Budgetverantwortung.
  • Stellvertretende Abteilungsleitung in kleineren Behörden oder Kommunen.
  • Referenten-Tätigkeit in Ministerien oder Senatsverwaltungen.

Spezialistentum und Projektleitung

  • Haushaltsspezialist oder Controller mit Verantwortung für den Gesamthaushalt eines Amtes/Dezernats.
  • Projektleitung für komplexe, behördenübergreifende Organisations- und IT-Projekte.
  • Ausbilder oder Dozent an Verwaltungsfachhochschulen (oft in Kombination mit einer anderen A 12-Tätigkeit).

Voraussetzungen und Weg in die Besoldungsgruppe A 12

Die A 12 ist in den meisten Fällen das höchste erreichbare Amt der Fachlaufbahn im gehobenen Dienst, ohne ein weiterführendes Masterstudium.

  • Zugang: Erfolgt durch eine Beförderung aus A 11 nach langer Bewährungszeit (oft mehrere Jahre) und Übernahme eines dafür ausgewiesenen Dienstpostens.
  • Qualifikation: Ein Bachelor-Abschluss oder gleichwertiger Studienabschluss sowie fundierte Erfahrung in A 9 bis A 11.
  • Anforderungen: Der Dienstposten muss die Kriterien für das Regel-Endamt des gehobenen Dienstes erfüllen.

Viele Beamte beenden ihre aktive Karriere in A 12. Ein weiterer Aufstieg ist nur über ein laufbahnrechtliches Aufstiegsverfahren (z.B. zum Verwaltungsrat in A 13/Höherer Dienst) oder ein Masterstudium möglich.

Gehalt, Stufen und Zulagen

Das Grundgehalt in A 12 richtet sich nach der jeweiligen Besoldungstabelle (Bund oder Land) und der persönlichen Erfahrungsstufe. Als Orientierung: Ein lediger Beamter des Bundes in A 12, Stufe 4 erhält ein Grundgehalt von ca. 4.600 € Brutto (Stand 2025).

Zusätzlich zum Grundgehalt können Zuschläge wie der Familienzuschlag oder Zulagen hinzukommen.

Besoldungstabellen als PDF:

Dienstposten- und Stellenbewertung (KGSt®-Modell)

Die Bewertung eines Amtes bzw. Dienstpostens – und damit seine Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe – richtet sich nach den dienstherrenspezifischen Vorschriften. In Bund, Ländern und Kommunen existieren hierfür unterschiedliche Verfahren und Bewertungsmodelle. Häufig kommen analytische Bewertungsverfahren zum Einsatz, die Anforderungen wie Verantwortung, Komplexität, Selbständigkeit oder notwendige Qualifikation systematisch erfassen. Zum Beispiel wird in vielen Kommunalverwaltungen das KGSt®-Modell verwendet.

Im KGSt®-Modell erfordert die A 12-Einstufung die höchste Punktzahl des gehobenen Dienstes und signalisiert die maximale Aufgabenkomplexität und Autonomie.

Bewertungsmerkmal Prozent Punkte
Informationsverarbeitung25250
Dienstliche Beziehungen10100
Selbständigkeit / Ermessen10100
Verantwortung25250
Vor- und Ausbildung22220
Erfahrung880
Summe1001000
Punktezuordnung nach KGSt®-Modell
PunkteBesoldungsgruppe
407–466A 11
467–526A 12
527–586A 13

Ein A 12-Dienstposten zeichnet sich durch die volle Ausschöpfung des Anforderungsprofils des gehobenen Dienstes aus, insbesondere bei der Übernahme von Vorgesetztenfunktionen und komplexen, abteilungsleitenden Tätigkeiten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu A 12

Ist A 12 das Endamt im gehobenen Dienst?

Ja, in den meisten Fällen gilt A 12 als das Regel-Endamt (höchste Stufe) der Laufbahn des gehobenen Dienstes.

Welche Amtsbezeichnung führt man in A 12?

Die Amtsbezeichnung ist Amtsrat / Amtsrätin. Bei der Polizei lautet sie Polizeihauptkommissar/in.

Welche Qualifikation braucht man für A 12?

Man benötigt einen Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss für den gehobenen Dienst sowie eine langjährige Bewährung in A 11.

Wie hoch ist das Gehalt in A 12?

Das Grundgehalt variiert. Ein lediger Bundesbeamter in A 12, Stufe 4 erhält ca. 4.600 € Brutto (plus Zuschläge).

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