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Der Urlaubsanspruch wird jeweils fürs Kalenderjahr berechnet. Zeiten in einem anderen Kalenderjahr können nicht herangezogen werden.
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Dankeschön. Es steht aber je vollem Monat des Arbeitsverhältnisses nicht des vollen Kalendermonats. Ich bin doch vom 15.8. bis 15.9. 1 Monat beschäftigt usw. bis Dez. Und im Dez. ist dann bis 31.12 1/2 Monat. Das Beschäftigungsverhältnis geht ja weiter. Also wäre dann bis 15.01. wieder 1 voller Mona...
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... und wenn ja, in welcher Farbe?!
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Scheint zu passen, siehe hier TVöD Urlaub
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Hallo zusammen, ich habe zum 15.08. in der öffentlichen Verwaltung (Kommune) angefangen. Als Urlaubsanspruch habe ich 10 Tage für 2025 bescheinigt bekommen. Fehlt da aber nicht 1 Tag für den halben August? Es steht doch als Bemessungsgrundlage die Beschäftigungsmonate und nicht Kalendermonate im Ta...
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Dankeschön, für die Antwort
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(19.08.2025, 19:49)Gast schrieb: Kann das gestrichen werden? ??????? Was soll gestrichen werden, die Wände?
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Kann das gestrichen werden?
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Ich bin nicht der Fragesteller, aber dazu steht etwas im Einigungspapier in der letzten Tarifrunde zum TVöD VKA.
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Um welchen Tarifvertrag geht es denn?
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