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Öffentlicher Dienst allgemein
Arbeitnehmer
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Erschwerniszuschlag
Gast
-
#1
19.08.2025, 19:49
Kann das gestrichen werden?
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Multi-Zitat
Gast
-
#2
19.08.2025, 20:06
(19.08.2025, 19:49)
Gast schrieb:
Kann das gestrichen werden?
??????? Was soll gestrichen werden, die Wände?
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Multi-Zitat
Gast
-
#3
19.08.2025, 22:37
... und wenn ja, in welcher Farbe?!
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Multi-Zitat
Gast
-
#4
21.08.2025, 21:44
Normalerweise kann der Arbeitgeber die Erschwerniszuschläge nicht streichen, da diese im öffentlichen Dienst üblicherweise auf einem Tarifvertrag beruhen. Siehe zum Beispiel hier:
Erschwerniszuschläge im öffentlichen Dienst
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Multi-Zitat
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