Erschwerniszuschlag
#1

Kann das gestrichen werden?
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#2

(19.08.2025, 19:49)Gast schrieb:  Kann das gestrichen werden?

??????? Was soll gestrichen werden, die Wände? Icon_rolleyes
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#3

... und wenn ja, in welcher Farbe?!  A050
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#4

Normalerweise kann der Arbeitgeber die  Erschwerniszuschläge nicht streichen, da diese im öffentlichen Dienst üblicherweise auf einem Tarifvertrag beruhen. Siehe zum Beispiel hier: Erschwerniszuschläge im öffentlichen Dienst
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