19.08.2025, 22:19
Hallo zusammen,
ich habe zum 15.08. in der öffentlichen Verwaltung (Kommune) angefangen.
Als Urlaubsanspruch habe ich 10 Tage für 2025 bescheinigt bekommen. Fehlt da aber nicht 1 Tag für den halben August? Es steht doch als Bemessungsgrundlage die Beschäftigungsmonate und nicht Kalendermonate im Tarifvertrag, oder?
Kann mir jemand sagen, ob mir für den August der 1 Tag Urlaubsanspruch zusteht?
2. Frage: Irgendwas mit Mindesturlaub von 20 Tagen steht da auch im Tarifvertrag drin. Wann kommt das zum Tragen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
ich habe zum 15.08. in der öffentlichen Verwaltung (Kommune) angefangen.
Als Urlaubsanspruch habe ich 10 Tage für 2025 bescheinigt bekommen. Fehlt da aber nicht 1 Tag für den halben August? Es steht doch als Bemessungsgrundlage die Beschäftigungsmonate und nicht Kalendermonate im Tarifvertrag, oder?
Kann mir jemand sagen, ob mir für den August der 1 Tag Urlaubsanspruch zusteht?
2. Frage: Irgendwas mit Mindesturlaub von 20 Tagen steht da auch im Tarifvertrag drin. Wann kommt das zum Tragen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.