Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von angestellter, 18.01.2011 16:56, Forum Kommunalbeamte

na dann hat dieser Kollege doch viel Zeit eine Nebenbeschäftigung anzufangen und kann noch etwas hinzuverdienen. Gruß

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geschrieben von angestellter, 18.01.2011 16:53, Forum Kommunalbeamte

Also..... grundsätzlich sind alle Behandlungen der letzten 5 Jahren bei einem Krankenversicherungsantrag anzugeben. Wenn in dieser Zeit eine physiotherapeutische Behandlung vorlag, ist es so gut wie aussichtslos eine andere PKV zu finden. Anomalien wie z.B. Herzfehler sind im Antrag immer anzugeben....

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geschrieben von angestellter, 18.01.2011 16:35, Forum Personalrat / Betriebsrat

hallo Gast, ich würde empfehlen einmal Kontakt zu einer Gewerkschaft (Ver.di) oder Komba aufzunehmen. Ohne fachliche Unterstützung wirst Du es alleine nicht schaffen! Viele Grüße!

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geschrieben von angestellter, 18.01.2011 16:31, Forum TVöD

Was hat denn die Krankenkasse damit zu tun ? Ein Blick in die Nebentätigkeitsverordnung dürfte sinnvoll sein! Gruß

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geschrieben von Katharina, 18.01.2011 08:53, Forum Personalrat / Betriebsrat

Ich sehe das ja bei unserem Personalrat. Da gehts es nicht nur um "ich konnte Kollegen helfen", also wenn die Kollegen auf den PR zukommen, die kümmern sich auch selber und informieren die Kollegen. Bestes Beispiel, als bei den letzten Tarifverhandlungen ausgehandelt wurde, daß der Bewährungsaufstie...

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geschrieben von Strassenbahner, 18.01.2011 00:27, Forum Personalrat / Betriebsrat

Hallo "GAST" Das ist eine sehr gute Entscheidung. OK! Man muss mit Mehrarbeit rechnen. Garantiert wird es sogar so sein. Aber eines Tages wirst du in den Spiegel schauen und dir sagen: "Das war die richtige Entscheidung! Heute konnte ich wieder einem Kollgen helfen. Gestern einer Kollegin eine wicht...

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geschrieben von Gast, 17.01.2011 16:39, Forum Personalrat / Betriebsrat

Hallo Strabahner und Roland, so seh ich das auch: "... somit brauchen die nicht...." Naja ich denke ich werde mich der Wahl stellen. Dürfte als Vertreter der Beamten vllt. auch ganz gute Chancen haben. Mal sehen. Auf der anderen Seite bürdet man sich n Haufen Mehrarbeit auf..... Danke für die Antwor...

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geschrieben von Roland, 17.01.2011 08:56, Forum Kommunalbeamte

Hallo, die rechtliche Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz. Hier wird im §7 Abs. 1 erläutert, dass bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Wünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die...

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geschrieben von Katharina, 14.01.2011 15:36, Forum Kommunalbeamte

Nein, eine rechtliche Grundlage gibts da nicht. Es gibt ja auch andere, die auf die Ferien angewiesen sind, nicht nur wegen Kindern (Ehepartner arbeitet in Firma mit Betriebsurlaub, Partner ist Lehrer oder Schulsekretärin etc. pp.). Es gibt mehr Ferien als man Urlaub hat, da wird es ja wohl möglich ...

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geschrieben von Roland, 14.01.2011 13:15, Forum Personalrat / Betriebsrat

Hallo kann mich da dem Kollegen Strabahner nur anschließen. Du bist wählbar wenn du ein Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt bist. Anscheinend kommst du bei deinen Kollegen schon gut an, sonst würden sie dir nicht vorschlagen dass du dich aufstellen lassen sollst. Hab bei uns auch einen Kollegen ...

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