Urlaub in den Ferien als Mutter geregelt?
#1

Hallo zusammen,

ich stecke in meinem Amt mitten in der Urlaubsplanung für dieses Jahr. Wir haben eine Liste bekommen. Nun sollten wir unsere Wünsche alle eintragen und heute hatten wir eine Dienstbesprechung. Es können von 7 Mitarbeitern nur 2 parallel in Urlaub gehen (ist das überhaupt rechtens?). Nun sind Probleme bei einem Brückentag 24.6. und den Weihnachtsferien ab dem 23.12.

Ich bin Beamtin md. Habe einen Sohn von noch 11 Jahren und mein Mann ist ebenfalls berufstätig als Schichtarbeiter in Kontischicht, sprich es gibt bei ihm kein Wochenende, oder Feiertage sind frei usw.

Mein Problem nun...mein Mann muss zu den Og. Terminen arbeiten und ich kann mein Kind (dann 12 Jahre) wohl kaum alleine zu Hause lassen, bzw. möchte dies nicht.

Mein Sachgebietsleiter hat nun in Absprache mit dem Abteilungsleiter verkündet....selber einigen, sonst wird gelost!! Habe ich nicht Rechte dann vorrangig Urlaub zu bekommen? Wir sind nur 2 Mütter mit Kindern!
Gibt es da eine rechtl. Grundlage/Regelung in NRW??

Könnt Ihr mir helfen?
Zitieren
#2

Nein, eine rechtliche Grundlage gibts da nicht. Es gibt ja auch andere, die auf die Ferien angewiesen sind, nicht nur wegen Kindern (Ehepartner arbeitet in Firma mit Betriebsurlaub, Partner ist Lehrer oder Schulsekretärin etc. pp.).

Es gibt mehr Ferien als man Urlaub hat, da wird es ja wohl möglich sein, sich zu einigen.
Zitieren
#3

Hallo,
die rechtliche Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz.
Hier wird im §7 Abs. 1 erläutert, dass bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Wünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Wenn bei mehreren vorrangig Berechtigten (Beschäftigte mit Kinder) eine Einigung nicht erzielt werden kann, kann der Arbeitgeber den Urlaub im Wege seines Direktionsrechts festsetzen. Auszug aus dem TVöD Kommentar!

Laut Gesetzeslage brauchst dich nur mit deiner Kollegin, die auch Kinder hat, abzusprechen.
Besser ist es natürlich, wenn ihr alle im friedlichen zu einem Nenner kommen würdet, aber du hast ja nach der gesetzlichen Grundlage gefragt.

Viele Grüße
Zitieren
#4

Hallo!

Du hast Recht. Das ist "nur" die Rechtslage... aber das, würd ich nicht tun.
Machen das alle Eltern, ist der Betriebsfrieden hin. Da würd ich drauf wetten.
Ich kann verstehen, dass man frei haben möchte, wenn das Kind zu Hause ist. Nur ist ein "Bestehen" daruf - wie soll ich es sage - nicht förderlich.

Wir sprechen uns alle ab. Und auch wenns unwahrscheinlich klingt: es klappt immer.

Wir hatten auch schon den Fall, das eine kinderlose Frau ebenfalls in den Sommerferien wegfahren wollte. Da sie 5 Jahre hintereinander nie in den Ferien frei hatte und die Sommerzeit aber jetzt auch mal nutzen wollte, hat sie dieses eine Mal den Vorzug bekommen. Alles wurde aber auch rechtzeitig geplant, so dass die Eltern eine Betreuung organisieren konnten.

Gruß
Auenlandbewohnerin
Zitieren
#5

Verstehe diese Diskussion nicht.

Es folgen doch noch weitere Feiertage. Hier kann man doch abwechselnd zu Hause bleiben.

Man muß doch nicht für alles eine gesetzliche Regelung suchen.

Private Absprache dient der Kollegialität wie auch dem Arbeitsklima.

Beste Grüße!
Zitieren
#6

(17.01.2011, 08:56)Roland schrieb:  Wenn bei mehreren vorrangig Berechtigten (Beschäftigte mit Kinder) eine Einigung nicht erzielt werden kann, kann der Arbeitgeber den Urlaub im Wege seines Direktionsrechts festsetzen. Auszug aus dem TVöD Kommentar!

Sind nur Beschäftigte mit Kindern vorrangig? Was mit denen, deren Partner Betriebsferien haben oder Lehrer sind?
Zitieren
#7

Tja, nach dem TVöD gelten, diejenigen die Kinder haben
als sozial vorrangig.

Ich find aber auch dass sich durch private Absprachen vieles im guten klären läßt.
Man arbeitet schließlich die ganze Zeit zusammen und da ist ein schlechtes Betriebsklima nicht gerade förderlich.

Gruß
Roland
Zitieren
#8

Hallo Roland,

welche §§ hast Du da im Sinn?

Gruß
Auenlandbewohnerin
Zitieren
#9

S10347 Auenlandbewohnerin,

in der Kommentierung zum TVöD von Breier/Dassau/ Kiefer/Lang/ Langenbrinck vom Rehm Verlag wird in Randnummer 202, in § 26 Erholungsurlaub, darauf eingegangen.

Gruß
Roland
Zitieren
#10

huhu,
ist ein Urteil angeführt?
Ich seh das nämlich ziemlich kritisch mit solchen "Sozialen" Gesichtpunkten. Wo fangen diese an und wo hören diese auf?

Muss wirklich der Single-Angestellte ohne Kinder, darauf Rücksicht nehmen, dass jemand anders eine bestimmte Lebensart gewählt hat (Kinder, Ehepartner mit Betriebsferien etc)? Muss der verheiratete Angestellte, auf die alleinerziehende Rücksicht nehmen (er kann ja den Partner aufs Kind aufpassen lassen!)?????

Jetzt werden wieder alle kommen: Vereinbarkeit Beruf und Familie, man muss doch kinderfreunlich sein... etc... alles richtig.
Aber kann man eine "nicht-Betroffenen" dazu verpflichten?

Ich weiß es nicht, vielleicht wäre es sozial? Mit Sicherheit wäre es kollegial. Aber ratsam für den Betriebsfrieden mit der Option einer Verfpflichtung wäre es definitv nicht.

Gruß
Auenlandbewohnerin
Zitieren
#11

halli hallo,

ich find kein konkretes Urteil bzgl. sozialer Vorrang.
Die Urteile in dieser Randnummer beziehen sich hauptsächlich auf die Festlegung des Urlaubs im Wege des Direktionsrecht.
Diese hat nach billigem Ermessen zu erfolgen. Dabei muss der Arbeitgeber das Interesse des Arbeitnehmers an einer von ihm gewünschten Urlaubszeit gegenüber seinem eigenen Intresse an einer bestimmten Urlaubszeit abwägen und bei seiner Entscheidung alle in Betracht kommenden Umstände berücksichtigen. Bei dieser Abwägung wäre eben z.B. auch das Interesse eines Arbeitnehmers mit schulpflichtigen Kindern gegenüber dem Interesse eines kindelosen Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
Es liegt also am Vorgesetzten abzuwägen, wer wann gehen darf. Am besten bei einem Gespräch mit allen Beteiligten.Icon_smile

Achja, ich denke das Bundesurlaubsgesetz gilt für Beamte eh nicht, oder?

Viele Grüße
Roland
Zitieren
#12

Also doch nicht nur Beschäftigte mit Kindern.
Zitieren
#13

Man kann kleine Kinder nunmal nicht allein lassen. Und bei 10 Wochen Ferien im Jahr, muss man das schon in den Ferien Urlaub bekommen. Nicht zu vergleichen mit Singles, die zu jeder Zeit reisen können. Und ohne Kinder werden auch die Singles später keine Rente und keine Pflege bekommen. Sollte man mal drüber nachdenken. Wer keine Kinder bekommen kann, der kann nichts dafür, aber wer bewusst Single ist, der sollte doch mal an Familien denken....
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers