17.12.2010, 13:31
Hallo,
der Fall eines befreundeten Kollegen hat mir sehr zu denken gegeben:
Der Beamte (Mitte 50, mittlerer Dienst) kommt aus dem Sommerurlaub zurück und erfährt so nebenbei, dass er nun ab sofort, nach fast 30 Jahren, kein Abteilungsleiter mehr in seiner Behörde sei. Man habe während seiner Abwesenheit den Geschäftsverteilungsplan verändert und man erwartet, dass er seinen Nachfolger, einen neu eingestellten älteren Angestellten, ordentlich anlerne. Der Beamte dürfe aber stellvertr. Abteilungsleiter bleiben. Weisungsgemäß lernt der enttäuschte Beamte seinen Nachfolger, der aus einem völlig artfremden Beruf kommt, eine erheblich geringere Qualifikation besitzt und von öffentlicher Verwaltung kaum was weiß, an.
Ein Jahr später:
Der Beamte kommt wieder aus dem Urlaub zurück u. erfährt von Kollegen, dass während seiner Abwesenheit der Geschäftsverteilungsplan erneut verändert worden ist: Der Beamte ist nun auch nicht mehr stellvertr. Abteilungsleiter und soll künftig nur noch einfachere Arbeiten erledigen.
Wieder ein Jahr später:
Der zwischenzeitig psychisch geknickte Kollege kommt erneut aus dem Sommerurlaub zurück und erfährt, dass während seiner Abwesenheit der Geschäftsverteilungsplan wieder geändert worden ist. Der Beamte erledigt nun nur noch Arbeiten einfachster Art, sein Internetanschluss wurde von der Behördenleitung gesperrt, da er das Internet für derart einfache Tätigkeiten nicht mehr benötige. Auch andere PC-Programme wurden während seines Urlaubs gekappt oder eingeschränkt. Der einstige Abteilungsleiter erledigt nun Aufgaben, die ein 10jähriger Hauptschüler ebenfalls bedenkenlos erledigen könnte. Nach ca. 2 - 3 Stunden ist der Mann mit seiner Arbeit fertig und sitzt ca. 5 Stunden sinnlos herum, der Beamte wird zur "Lachnummer" seiner Behörde. Laut Auskunft des Personalrats wäre das Vorgehen der Behördenleitung rechtlich ok. Man müsse bei Personalveränderungen nicht unbedingt mit den betroffenen Bediensteten vorher sprechen.
In meinen Augen handelt es sich hierbei um die "soziale Hinrichtung" eines erfahrenen, angesehenen Beamten, der offenbar nicht mehr so recht in das Konzept einer asozialen Behördenleitung passt. Von der angeblichen "Fürsorgepflicht" des Staates gegenüber seinem Personal kann ich hier nichts sehen.
Frage: Hat jemand im Forum Vergleichbares erlebt und was kann man dem Kollegen anraten?
der Fall eines befreundeten Kollegen hat mir sehr zu denken gegeben:
Der Beamte (Mitte 50, mittlerer Dienst) kommt aus dem Sommerurlaub zurück und erfährt so nebenbei, dass er nun ab sofort, nach fast 30 Jahren, kein Abteilungsleiter mehr in seiner Behörde sei. Man habe während seiner Abwesenheit den Geschäftsverteilungsplan verändert und man erwartet, dass er seinen Nachfolger, einen neu eingestellten älteren Angestellten, ordentlich anlerne. Der Beamte dürfe aber stellvertr. Abteilungsleiter bleiben. Weisungsgemäß lernt der enttäuschte Beamte seinen Nachfolger, der aus einem völlig artfremden Beruf kommt, eine erheblich geringere Qualifikation besitzt und von öffentlicher Verwaltung kaum was weiß, an.
Ein Jahr später:
Der Beamte kommt wieder aus dem Urlaub zurück u. erfährt von Kollegen, dass während seiner Abwesenheit der Geschäftsverteilungsplan erneut verändert worden ist: Der Beamte ist nun auch nicht mehr stellvertr. Abteilungsleiter und soll künftig nur noch einfachere Arbeiten erledigen.
Wieder ein Jahr später:
Der zwischenzeitig psychisch geknickte Kollege kommt erneut aus dem Sommerurlaub zurück und erfährt, dass während seiner Abwesenheit der Geschäftsverteilungsplan wieder geändert worden ist. Der Beamte erledigt nun nur noch Arbeiten einfachster Art, sein Internetanschluss wurde von der Behördenleitung gesperrt, da er das Internet für derart einfache Tätigkeiten nicht mehr benötige. Auch andere PC-Programme wurden während seines Urlaubs gekappt oder eingeschränkt. Der einstige Abteilungsleiter erledigt nun Aufgaben, die ein 10jähriger Hauptschüler ebenfalls bedenkenlos erledigen könnte. Nach ca. 2 - 3 Stunden ist der Mann mit seiner Arbeit fertig und sitzt ca. 5 Stunden sinnlos herum, der Beamte wird zur "Lachnummer" seiner Behörde. Laut Auskunft des Personalrats wäre das Vorgehen der Behördenleitung rechtlich ok. Man müsse bei Personalveränderungen nicht unbedingt mit den betroffenen Bediensteten vorher sprechen.
In meinen Augen handelt es sich hierbei um die "soziale Hinrichtung" eines erfahrenen, angesehenen Beamten, der offenbar nicht mehr so recht in das Konzept einer asozialen Behördenleitung passt. Von der angeblichen "Fürsorgepflicht" des Staates gegenüber seinem Personal kann ich hier nichts sehen.
Frage: Hat jemand im Forum Vergleichbares erlebt und was kann man dem Kollegen anraten?