Beamter aus Urlaub zurück - Job weg
#1

Hallo,

der Fall eines befreundeten Kollegen hat mir sehr zu denken gegeben:

Der Beamte (Mitte 50, mittlerer Dienst) kommt aus dem Sommerurlaub zurück und erfährt so nebenbei, dass er nun ab sofort, nach fast 30 Jahren, kein Abteilungsleiter mehr in seiner Behörde sei. Man habe während seiner Abwesenheit den Geschäftsverteilungsplan verändert und man erwartet, dass er seinen Nachfolger, einen neu eingestellten älteren Angestellten, ordentlich anlerne. Der Beamte dürfe aber stellvertr. Abteilungsleiter bleiben. Weisungsgemäß lernt der enttäuschte Beamte seinen Nachfolger, der aus einem völlig artfremden Beruf kommt, eine erheblich geringere Qualifikation besitzt und von öffentlicher Verwaltung kaum was weiß, an.

Ein Jahr später:
Der Beamte kommt wieder aus dem Urlaub zurück u. erfährt von Kollegen, dass während seiner Abwesenheit der Geschäftsverteilungsplan erneut verändert worden ist: Der Beamte ist nun auch nicht mehr stellvertr. Abteilungsleiter und soll künftig nur noch einfachere Arbeiten erledigen.

Wieder ein Jahr später:
Der zwischenzeitig psychisch geknickte Kollege kommt erneut aus dem Sommerurlaub zurück und erfährt, dass während seiner Abwesenheit der Geschäftsverteilungsplan wieder geändert worden ist. Der Beamte erledigt nun nur noch Arbeiten einfachster Art, sein Internetanschluss wurde von der Behördenleitung gesperrt, da er das Internet für derart einfache Tätigkeiten nicht mehr benötige. Auch andere PC-Programme wurden während seines Urlaubs gekappt oder eingeschränkt. Der einstige Abteilungsleiter erledigt nun Aufgaben, die ein 10jähriger Hauptschüler ebenfalls bedenkenlos erledigen könnte. Nach ca. 2 - 3 Stunden ist der Mann mit seiner Arbeit fertig und sitzt ca. 5 Stunden sinnlos herum, der Beamte wird zur "Lachnummer" seiner Behörde. Laut Auskunft des Personalrats wäre das Vorgehen der Behördenleitung rechtlich ok. Man müsse bei Personalveränderungen nicht unbedingt mit den betroffenen Bediensteten vorher sprechen.
In meinen Augen handelt es sich hierbei um die "soziale Hinrichtung" eines erfahrenen, angesehenen Beamten, der offenbar nicht mehr so recht in das Konzept einer asozialen Behördenleitung passt. Von der angeblichen "Fürsorgepflicht" des Staates gegenüber seinem Personal kann ich hier nichts sehen.

Frage: Hat jemand im Forum Vergleichbares erlebt und was kann man dem Kollegen anraten?
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#2

Beamte kann man hin und her setzen wie man will.

Mich wundert, wieso jemand aus dem mittleren Dienst überhaupt Abteilungsleiter werden kann. Der hat doch gar keine Weisungsbefugnis.
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#3

Nein, in kleineren Behörden gibt es noch Beamte des mD als Abteilungs-oder Referatsleiter, dies ist aber zugegegeben nur noch selten anzutreffen (offenbar Ländersache) In einigen Bundesländern (z.Bsp. Bayern) gibt es ab 1.1.2011 keine Aufteilung nach Laufbahngruppen mehr (z.Bsp. einfacher Dienst, mittlerer, gehobener Dienst). Es gibt dann nur noch so genannte Qualifikationsstufen - hiermit sollen Aufstiegshindernisse geebnet werden. Mal sehen, was die Praxis bringt. Die Vorgehensweise gegenüber diesem Kollegen, ganz gleich, welchen Dienstrang er besitzt, ist schäbig. Man hätte das Gespräch mit dem Mann suchen sollen.
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#4

na dann hat dieser Kollege doch viel Zeit eine Nebenbeschäftigung anzufangen und kann noch etwas hinzuverdienen.

Gruß
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#5

Ich habe mich eben angemeldet und bin erstaunt über das qualifizierte Niveau der Antworten.

Das Kernthema ist hier die sogenannte "amtsangemessene Beschäftigung" des Beamten.
Mit der Ernennung und Einweisung in einen Dienstposten wird dem Beamten ein Amt im statusrechtlichen Sinn übertragen. Hieraus hat er einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung, sprich einer Qualität der entsprechenden Besoldungsgruppe.
Sollte ihm die Abteilungsleitung seinnerzeit im Rahmen einer Auswahl mit übertragen worden sein, d.h. war die Stelle des Abteilungsleiters mit Besoldungsgruppe XY ausgeschrieben und diese wurde ihm nach einem Auswahlverfahren übertragen, wurde ihm gleichfalls ein Amt im funktionellen Sinn übertragen.
Ihr geschilderter Sachverhalt gibt diese "historischen Informationen" nicht wieder.
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#6

Richtig !!

Einen solchen Fall dürfte es nicht geben. Nach den 'hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums' hat ein Beamter Anspruch auf eine angemessene (also seiner Vorbildung und Erfahrung entsprechende) Stelle und selbstverständlich (auch wenn das jetzt witzig klingt) auf soviel Arbeit, dass er ausgelastet ist.

Ich würde meinem Dienstherrn mit Klage (einen Edeka-Vermerk hat der Kollege ja scheinbar eh schon) und Veröffentlichung drohen, die Politik ist bestimmt auch an dem Fall interessiert.

Gruß
smokie
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