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Hallo, das und die anderen Sachen waren ja nur als Beispiel gedacht, das es z.B. schon als Körperverletzung gilt wenn man die anspuckt, nicht das Leute sofort hier denken das sowas erst ab Knochenbrüche oder sonst was losgeht. Gibt ja eine Schwere in der Tat. So meinte ich das nur, nicht das ich das...
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Tja, das wäre zu schön. Problem: wir bilden nicht aus. Außerdem haben wir noch den BAT. Da wir Beschäftigten extrem spezialisiert sind, müssen wir mit dem bereits vorhanden Personal auskommen. Problem laut VGG muss jede Stelle ausgeschrieben werden. Machen wir das müssen wir an den Stellenpool bzw. ...
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lol, du bist mir ja ein lustiges Kerlchen! Es geht wohl weniger darum, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft erfährt wo du arbeitest, sondern viel mehr darum dass deine zukünftige Ausbildungstelle erfährt was du so in deiner Freizeit treibst! Fühl dich nicht so sicher, irgendwer sieht dich immer ...
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Je nachdem um was es sich bei der Stelle handelt, besteht zudem immer noch die Möglichkeit das einem fertig gelernten Azubi anzubieten. Wir haben da echt positive Erfahrungen gemacht und der Mensch wächst ja bekanntlich immer mit seinen Aufgaben. Zudem macht es einem der TVöD ja auch echt leicht mit...
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Welche Verwaltung rechnet da noch mit BAT? Beim Gehalt ist es auch immer wichtig zu wissen, ob das eine Bundes- oder Landesverwaltung ist, da es unterschiedliche Tabellen gibt! Also nach heutiger TVöD Gehaltsliste entspricht eine Vb der EG9. Beim heutigen TVöD (BAT gibts ja nun seit einigen Jahren n...
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(24.03.2009, 23:35)Gast schrieb: Hallo, hat vllt. jemand noch genaue Informations- Rechtsquellen?? Ich werde dieses Jahr eingruppiert - wahrscheinlich EG 3, Stufe 2 :-/ MfG Gast Dazu müsste man wissen, wo genau du arbeitest, da es zB. noch geringfügige Unterschiede zw. Ost und West, Bund und Lände...
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Um die Grundlagen zu wiederholen eignen sich auch gut die Prüfungen der VFAs der vergangenen Jahre! Z.B. eignen sich die Lehrscripte der Verwaltungsschulen dafür. Die kosten zwar etwas, aber das ist imho eine sinnvolle Investition.
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Sehe ich eigentlich nicht unbedingt als Problem an, da Seminare oder Kurse in NRW zu finden. Beispiele: Studieninstitute (z.B. Westfalen-Lippe), KGST, VWA (z.B. Düsseldorf) Landkreistag, IHK, Private - es gibt in NRW Anbieter zu Hauf. Ist nur eine Frage der Preise. Die Preise können bei privaten Anb...
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Sofern sich Dein Arbeitsgebiet qualitativ verändert hast, solltest Du einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung bei Deiner Personalabteilung stellen. Aber Achtung: Bewertet werden nur die Aufgaben, die Dir dauerhaft übertragen worden sind, eigentlich immer durch eine schriftliche Aufgabenübert...
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An die Prüferinnen im Stellenreferat wenden und um Prüfung des Arbeitsgebietes bitten. Dies bedeutet: BAK wird mit tatsächlicher Arbeit verglichen. mfg
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