Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von smokie12, 06.09.2011 08:16, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Guten Morgen, da ich immer an das gute im Menschen glaube, finde ich den Ansatz erstmal klasse !! Miteinander reden ist immer besser als übereinander ! Nur wenn der Chef die Meinungen und Einschätzungen, die Wünsche und Nöte seiner Mitarbeiter kennt, kann er in ihrem Sinne Entscheidungen treffen. Le...

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geschrieben von Gast, 05.09.2011 13:53, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Hallo, Kollegen aus einer benachbarten Behörde berichteten mir kürzlich folgenden Fall: Behörde bekommt einen neuen Amtsleiter (Jurist) und es ist zunächst durchaus verständlich, dass dieser Mann möglichst schnell seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenlernen möchte. Die Behörde hat aber auch ...

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geschrieben von Leibit87, 02.09.2011 08:06, Forum Fortbildung

Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Höhergruppierung besteht nicht. Du hast mit dem AII allerdings die Zulassungsvoraussetzung um an den Auswahlverfahren für Stellen des gehobenen Dienstes (Stellenausschreibungen) teilzunehmen.

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geschrieben von Gast, 01.09.2011 16:16, Forum Fortbildung

ich glaube da hast du keinen tariflichen anspruch drauf. aber du darfst dich damit auf entsprechende stellen bewerben.

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geschrieben von Gast, 01.09.2011 15:08, Forum Fortbildung

Hallo, ich hänge zurzeit in der Stufe 6 fest, da unsere Verwaltung darauf aus ist, möglichst die Gehaltsstufen niedrig zu halten. Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine höhere Gruppe durch diese Weiterbildung? Verwaltungsfachangestellte dürfen ja auch nicht unter der 5 eingruppiert werden.

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geschrieben von Hank, 31.08.2011 21:19, Forum Fortbildung

Viel Spass bei der Doppelbelastung....mache grad den A II. Hut ab,wenn du neben der ganzen Nach-und Vorbereitung noch Zeit findest.

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geschrieben von Gast, 31.08.2011 16:14, Forum Fortbildung

Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Eine Kollegin hat den A II auf eigene Kosten in Brandenburg gemacht und mein Niedersächsicher AG erkennt den nicht an. Also lieber vorher im P-Amt fragen.

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geschrieben von Gast, 31.08.2011 15:30, Forum Arbeitnehmer

nur mal so am Rande .. der TVÖD sieht eine "Durchlässigkeit" vor. . d. h. wenn du die höherwertigen Tätigkeiten ausübst kannst auch ohne AII in die EG 9 kommen. In der Gebietskörperschaft in der ich ich tätig bin wurde das schon öfter praktiziert. Sind aber leider eher die Ausnahmen.

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geschrieben von Gast, 31.08.2011 12:44, Forum Arbeitnehmer

schonmal danke ich hab bisher gefunden verwaltungswirt verwaltungsfachangestellter und diverse fortbildungen für den kommunalen ordnungsdienst für verwaltungsmitarbeiter. ich kenne jemanden flüchtig der ohne ausbildung durch einen 10-12 wöchigen kurs reingekommen ist, hab allerdings keine genauen in...

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geschrieben von smokie12, 31.08.2011 11:35, Forum Arbeitnehmer

Hallo, ich würde eher sagen: ungelernter Seiteneinsteiger. Die Kolleginnen und Kollegen des ordnungsamtlichen Außendienstes sind in der Regel keine gelernten Verwaltungsleute. Bei uns werden dort z.B. ehm. Schwimmmeister und Gärtner aus den städtischen Töchterunternehmen beschäftigt. Gruß smokie

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