05.09.2011, 13:53
Hallo,
Kollegen aus einer benachbarten Behörde berichteten mir kürzlich folgenden Fall:
Behörde bekommt einen neuen Amtsleiter (Jurist) und es ist zunächst durchaus verständlich, dass dieser Mann möglichst schnell seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenlernen möchte. Die Behörde hat aber auch einige "Dauerkranke" , die Dienstunfähigkeit wurde bei einigen Koll. sogar bereits durch den Amtsarzt festgestellt. Der Behördenleiter verlangt nun auch von den erkrankten Mitarbeitern, dass diese sich einzeln bei ihm persönlich vorstellen, damit er sich ein Bild über deren Erkrankung machen, bzw. über das weitere Vorgehen entscheiden kann.
Der Behördenchef kann keine medizinische Ausbildung nachweisen, er ist, wie bereits erwähnt, "nur " Jurist.
Was kann man den betroffenen Kollegen anraten ? Sollen sie tatsächlich bei ihrem neuen Chef erscheinen (teilw. mit körperlichen Strapazen verbunden) ?
Hat jemand Vergleichbares erlebt ?
Für Antworten danke ich.
Kollegen aus einer benachbarten Behörde berichteten mir kürzlich folgenden Fall:
Behörde bekommt einen neuen Amtsleiter (Jurist) und es ist zunächst durchaus verständlich, dass dieser Mann möglichst schnell seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenlernen möchte. Die Behörde hat aber auch einige "Dauerkranke" , die Dienstunfähigkeit wurde bei einigen Koll. sogar bereits durch den Amtsarzt festgestellt. Der Behördenleiter verlangt nun auch von den erkrankten Mitarbeitern, dass diese sich einzeln bei ihm persönlich vorstellen, damit er sich ein Bild über deren Erkrankung machen, bzw. über das weitere Vorgehen entscheiden kann.
Der Behördenchef kann keine medizinische Ausbildung nachweisen, er ist, wie bereits erwähnt, "nur " Jurist.
Was kann man den betroffenen Kollegen anraten ? Sollen sie tatsächlich bei ihrem neuen Chef erscheinen (teilw. mit körperlichen Strapazen verbunden) ?
Hat jemand Vergleichbares erlebt ?
Für Antworten danke ich.