Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 14.12.2009 22:53, Forum Verwaltungsfachangestellte

Hallo, ich klinke mich mal ein, in das interessante thema. Ich habe den staatlich geprüften Betriebswirt und arbeite im ÖVD. Bin in der EG6, also weniger toll. Suche aber intern nach was besserem. Also ich sehe das so. Ein verwaltungsangesteller hat nur eine ganz normale ausbildung gemacht (vgl.büro...

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geschrieben von dennisbrook, 14.12.2009 14:39, Forum TVöD

Bei uns (Stadt, 160.000 Einwohner) EG 8 bis EG 9 bzw. A8/A9 je nach Aufgabengebiet.

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geschrieben von Gast, 14.12.2009 14:09, Forum TVöD

Dann sucht Euch ne größere Gemeinde/Stadt. EG 9 ist angesagt. FFM

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geschrieben von wolfgang, 13.12.2009 22:22, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Die Verpflichtungen aus dem Vergaberecht scheinen von der Öffentlichen Hand nicht sehr ernst genommen zu werden. Diesen Schluss legen zwei Urteile des EuGH gegen öffentliche Auftraggeber nahe, in denen die Bundesrepublik Deutschland peinliche Niederlagen erlitten hat: So weist der Europäische Gerich...

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geschrieben von Gast, 13.12.2009 13:03, Forum Arbeitnehmer

Nein. Du hast nur Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz aber nicht speziell auf den, wo Du vor der Elternzeit gesessen hast.

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geschrieben von Gast, 13.12.2009 13:02, Forum Arbeitnehmer

Du hast Anspruch auf eine gleichwertige Stelle, also Gruppe 8. Man bekommt immer das, wie die Stelle bewertet ist. Es hängt also an der STelle, nicht an der Person, die da drauf sitzt. Steht in Deinem Arbeitsvertrag Deine Eingruppierung drin? Wenn ja, kann man Dich nicht so einfach runterstufen, wen...

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geschrieben von Bella1209, 12.12.2009 13:56, Forum Fortbildung

Hallo alle zusammen, ich bin durch Zufall auf das Forum hier gestoßen, da ich Infomaterial etc. über Fortbildung zur Personalfachkauffrau gesucht habe. Ich arbeite schon über 20 Jahre im öffentlichen Dienst und dieses Jahr sind bei mir schon wieder 10 Jahre auf meinem jetzigen Posten rum. Ich arbeit...

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geschrieben von Silencium, 12.12.2009 10:52, Forum TVöD

Mit E6 wärst du noch sehr gut bedient. Bei uns sind derartige Stellen mit BAT VIII, bestenfalls BAT VII bewertet. (E3 / E5). Und das obwohl diese Tätigkeit wirklich eingehende Kenntnisse im HKR-Verfahren erfordert!

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geschrieben von Silencium, 12.12.2009 10:39, Forum Beamte

Auf Bundesebene ist es so, dass man bis zum bestehen der Laufbahnprüfung in seinem bisherigen Status (Amtsbezeichnung, Besoldungsgruppe) verbleibt, bzw. als Arbeitnehmer im Rahmen des Aufstiegsverfahrens sein bisheriges Entgelt nach TVÖD weiterbezieht. Beispiel 1: Obersekretär, A7 ---> nach Bestehen...

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geschrieben von Gast, 11.12.2009 21:25, Forum Beamte

Hallo, wie wird man während des Aufstiegs besoldet und was ist die Rechtsgrundlage dafür (wo steht das) ?? Danke und lg

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