Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Milla, 07.10.2011 10:20, Forum Kommunalverwaltung

Vielen Dank für Eure Kommentare!!! Es ist hier nur alles wahrscheinlich anders... Ich bin hier auf einer Insel. Ich muß einfach noch einmal mit meinem Bürgermeister sprechen. Bisher hatte der Bauamtsleiter, der ebenda seit nunmehr 6 Jahren krank ist auch die Leitung des Sozial- und Schulamtes...Leit...

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geschrieben von Katharina, 06.10.2011 23:01, Forum Arbeitnehmer

Wenn Du unbezahlten Urlaub nimmst,ist er unbezahlt. D.H. KV mußt Du selber zahlen und Rente wird auch nicht gezahlt.

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geschrieben von Katharina, 06.10.2011 22:59, Forum Arbeitnehmer

Ziemlich sicher. Es kann ja nur der Status Quo geprüft und bewertet werden und nicht, was vor drei Jahren war. Wobei ich eher zur Eingruppierung als zur Zulage neige, da die STelle ja wohl dauerhaft übertragen worden ist. Der Stelleninhaber ist ja nicht im Erziehungsurlaub oder so sondern die Stelle...

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geschrieben von TamiVosi, 06.10.2011 21:26, Forum Arbeitnehmer

Da die Rente finanzelle nicht reicht. Arbeitet mein Vater Vollzeit. Und da er jetzt de 4 Woche schon krank ist sagte der Chef sonst ist er nicht mehr tragbar. Diese mal bekommt er die Hälfte also 50% Lohnfortzahlung und 1 Woche trägt der Chef Urlaub ein. Da mein Vater die Arbeit braucht kann er sich...

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geschrieben von tanni74, 06.10.2011 19:15, Forum Arbeitnehmer

Hallo, ich hoffe, ich bin hier richtig... Ich bin zurzeit in Elternzeit und diese endet im Mai nächsten Jahres. Nun wird meine große Tochter nächstes Jahr eingeschult und ab Juli habe ich unmöglich einen Urlaubsanspruch für 6 Wochen. Deshalb habe ich meinen Personalleiter angerufen und um Beurlaubun...

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geschrieben von Fragezeichen, 06.10.2011 12:34, Forum Arbeitnehmer

Sicher? § 14 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit (1) Wird der/dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht, und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er ...

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geschrieben von Katharina, 06.10.2011 12:14, Forum Arbeitnehmer

Nein, ab März, also Antrag auf Überprüfung.

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geschrieben von Fragezeichen, 06.10.2011 11:38, Forum Arbeitnehmer

Es soll daran liegen, dass noch AN in Elternzeit oder Sonderurlaub sind, diese haben aber nie auf dieser Stelle gearbeitet. Und ab wann müsste die Zulage gezahlt werden? 3 Jahre Rückwirkend?

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geschrieben von Katharina, 06.10.2011 10:56, Forum Arbeitnehmer

Versetzen lassen geht nicht, ist ja ein anderer Arbeitgeber.

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geschrieben von Katharina, 06.10.2011 10:54, Forum Arbeitnehmer

Klären, was es mit der vorübergehenden Ausübung auf sich hat. Das muß ja irgendwie begründet sein.

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