Beurlaubung im öffentlichen Dienst
#1

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig...

Ich bin zurzeit in Elternzeit und diese endet im Mai nächsten Jahres. Nun wird meine große Tochter nächstes Jahr eingeschult und ab Juli habe ich unmöglich einen Urlaubsanspruch für 6 Wochen. Deshalb habe ich meinen Personalleiter angerufen und um Beurlaubung bis Ende September gebeten. Diese wurde mir auch mündlich bejaht (muss es noch schriftlich einreichen).
Jetzt meine Frage:
Wer bezahlt eigentlich die Beiträge, die auflaufen? Ich meine damit KK, Rentenv., Arbeitslosenv.?
Muss ich letzten Endes etwa selbst dafür aufkommen (ich beziehe keinerlei Gelder außer Kindergeld).
Ich habe mich schon wund gegoogelt, leider nichts darüber gefunden.
Danke 135 schon mal für eure Antwort!

LG
Tanja
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#2

Wenn Du unbezahlten Urlaub nimmst,ist er unbezahlt. D.H. KV mußt Du selber zahlen und Rente wird auch nicht gezahlt.
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