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...ich bin da anderer Auffassung... Das freigestellte PR-Mitglied darf keine finanzielle Nachteile haben...wenn diese Zuschläge regelmäßig erzielt wurden, besteht auch weiterhin der Anspruch auf die Zahlung... ...das PR-Mitglied wird ja von seiner bisherigen Tätigkeit freigestellt, ist also so zu be...
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Die Zuschläge gibts ja nur, wenn man tatsächlich am Wochenende und Feiertags gearbeitet hat. Das dürfte ja bei Freistellung wegfallen.
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...es gibt den schönen Spruch "Weiterlesen erleichtert die Rechtsfindung"... (2) 1 In Angelegenheiten, die Angehörige nur einer Gruppe betreffen, sind allein die Vertreter dieser Gruppe zur Beratung und Beschlußfassung berufen, es sei denn, daß sie gemeinsame Beratung im Personalrat beschließen. 2 D...
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Guten Tag! ich bin Personalratsmitglied in einem Krankenhaus in Sachsen. Durch die Höhe der Beschäftigten können wir als PR zwei Mitglieder frei stellen. Mich interessiert, wie bzw. ob sich das Gehalt bei einer Freistellung ändert. Ich bin zur Zeit im 3-schichtsystem, am Wochenende, sowie an Feierta...
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Hallo zusammen, ich habe mal einen ziemlich komplizierten Fall. Diesmal bin ich sogar selbst betroffen. Meine eigene Beförderung steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung. Ich bin der einzige Gruppenvertreter der Beamten und es gibt auch kein Ersatzmitglied, da die Kollegin die Gemeinde verlas...
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, ich bin im 3.Ausbildungsjahr zur . Ich habe mich was meine mündliche Prüfung betrifft für das Thema Hundesteuersatzung entschieden. Hat jemand mit sowas Erfahrung oder kennt jemanden der das vllt mal gemacht hat oder hat vllt sogar das selbe vor? Ich habe bis jetzt recht unterschiedliche Spekulati...
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(18.11.2012, 17:11)Gast schrieb: Hallo Leute, ich besuche gerade den Abschlusslehrgang für Verwaltungsfachangestellte am NSI. Wollte euch mal fragen, ob eure Dozenten eventuelll schon Andeutungen gemacht haben, was drankommen könnte. Ist ja schon am 20./21.12 soweit. Solange ist das nicht :-) Huhu...
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hallo ihr lieben bin im wiederholerlehrgang. ist hier jemand aus oldenburg der vllt schon was gehört hat, was evtl. dran kommen könnte?
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Hallo, also wir haben das BayPVG vom Rehm- Verlag mit den Kommentierungen und Ergänzungslieferungen. Den TVöD vom Rehm- Verlag mit den Kommentierungen und Ergänzungslieferungen. Aus den Kommentierungen konnte ich schon viel für meine Kollegen herauslesen. Eine Arbeitgeberlastigkeit wäre mir noch nic...
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Sicher ist nur die schriftliche Zu-/Absage. Du musst Dich wohl oder übel in Geduld fassen, weil es zu viele Eventualitäten gibt. Verhalten optimistisch kannst Du aber schon sein. Gruss Peter
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