Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 30.05.2013 18:41, Forum Landesbeamte

Im Beamtenrecht und der -besoldung gilt das sog. Laufbahnprinzip. Nach Ausbildung wird man normalerweise dann im Eingangsamt (mittler Dienst = A 6) erstmal Beamter auf Probe. Nach Probezeit dann Beamter auf Lebenszeit mit A6, dann kann man frühestens nach der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwarte...

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geschrieben von Gast, 30.05.2013 17:16, Forum Verwaltungsfachangestellte

Wir haben am 19. und 20.6

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geschrieben von Gast, 30.05.2013 15:02, Forum Verwaltungsfachangestellte

Ich habe gehört, dass die Termine für die Praktische in Niedersachsen nicht einheitlich sein sollen. Welche Termine sind bei euch so angesetzt?

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geschrieben von Gast, 30.05.2013 14:09, Forum Landesbeamte

Hallo und , habe vor ca. 3 Jahren meine Laufbahnprüfung als Justizfachwirtin (mittlerer Justizdienst) bestanden, wurde jedoch nach der Ausbildung nicht übernommen. Arbeite seit dem als Sekretärin der Geschäftsführung in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nun habe ich mich als Regierungshaup...

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geschrieben von Taschentuch, 30.05.2013 12:51, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Hallo RudolfRenntier (ich liebe diesen Nickname!), am besten direkt mit der Sachbearbeitung Kontakt aufnehmen und im ruhigen Ton darstellen, dass eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten nicht akzeptabel ist. Wenn Deine Wiedergabe hier stimmt (die letztlich suggeriert, dass diese 3 Monate bei Dir regelmä...

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geschrieben von Gast, 30.05.2013 12:03, Forum Verwaltungsfachangestellte

Lag in Verwaltungsrecht eig eine Störung vor?

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geschrieben von RudolfRenntier, 30.05.2013 11:12, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Es gibt bei uns 2 Sachbearbeiter in der Personalabteiung. Es gibt dann auch noch die Personalchefin. Das ist dann die Vorgesetzte von den Sachbearbeitern? (In Sachen Lohnauszahlung) Oder sollte man sich beim Bürgermeister beschweren? Brief schreiben oder telefonieren oder Termin holen?

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geschrieben von Gast, 29.05.2013 22:11, Forum Verwaltungsfachangestellte

Das man am Ende auf das Ergebnis sein könnte das von der Anhörung abgesehen werden kann ist ja km Endeffekt egal weil vorher prüft man ja erstmal die Anhörung mit den 3 tbm durch und sagt grds ist Anhörung möglich und dann geht man ja erst auf Absatz 2 ein.. und wie die meisten schon schrieben, ist ...

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geschrieben von Gast, 29.05.2013 22:04, Forum Verwaltungsfachangestellte

Wie argumentiert ihr denn, dass eine Anhörung nicht erforderlich ist.

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