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Gefahr war eindeutig ein tbm von 13 II
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Die ganzen anderen TBMs erst von §14 waldbesitzende Person, Waldfläche , und dann bin in §13II gegangen da warn auch noch 2 TBMs. Das haben aber auch fast alle gemacht bei uns
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Hallo, bei mir steht in nächster Zeit (so hoffe ich) ein Dienstherrenwechsel an. Z.Zt bin ich Zivilbeamter bei der Bundeswehr (Bundesbeamter) und ich habe gute Chancen zum Land NRW als Landesbeamter zu wechsel. Die in Frage kommende Dienststelle macht aber keine "feindliche Übernahme" und ich gehe s...
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Bei der Anhörung würde ich sagen, ist es eine Sacher der Argumentation. Das sieht der eine so, der andere so. Wenn das NSI natürlich eine Lösung vorschreibt, ist es so. Ich denke mal auf die Anhörung gibt es nicht extrem viele Punkte. Materielle Seite u.a. Ermessen wird da doch mehr ausmachen.
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Was habt ihr denn bitte sonst geprüft, wenn nicht Gefahr?
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Also wir haben kurz vorher gelernt, dass wir die Definition ausm sog nehmen sollen aber ohne öffentliche Sicherheit sondern dann individuell wofür die Gefahr bestehen muss.
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Habe auch keine Gefahr geprüft! Kann man denn die Gefahr aus dem SOG anwenden wenn es ein Spezialgesetz (nwaldlg) gibt?
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Was hat denn das mit 11 nds sog zu tun?! Gefahr stand in dem 13 NWaldLg drin , also als Tatbestandsmerkmal. Spicken und dann auch noch einen auf klug tun. Stark!!!
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Wie ich mich aufregen könnte, dass ich Gefahr nicht geprüft habe...
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Oh oh oh, manche von euch wissen auch einfach nicht, oder? Was habt ihr die ganzen drei Jahre eigentlich gelernt???
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