Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 11.08.2013 20:30, Forum Arbeitnehmer

Hallo, darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer (den er eigentlich loswerden wollte) nach der Elternzeit aus betriebsbedingten gründen in eine andere Abteilung stecken und deswegen weniger zahlen? (Vorher BAT Vc, neue Abteilung BAT VII)? Bitte dringend um Rat

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geschrieben von Malibubeach92, 09.08.2013 17:23, Forum Arbeitnehmer

Hallo, erst mal Glückwunsch zur bestandenen Prüfung Grundsätzlich kannst du nach deiner Ausbildung den Angestelltenlehrgang 2 machen. Dieser befähigt dich dazu, Aufgaben im gehobenen Dienst (EG 9 bis EG 12) wahrzunehmen. Allerdings ist es in vielen Verwaltungen so, dass mit dem Angestelltenlehrgang ...

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geschrieben von Malibubeach92, 09.08.2013 16:55, Forum TVöD

Also für deinen Aufgabenbereich muss man eigentlich mindestens EG 8 eingruppiert sein. Wenn du auch noch die Widerspruchs und Klageverfahren bearbeitest müsstest du sogar die Wertigkeit einer EG 9/10 besitzen.

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geschrieben von Taschentuch, 09.08.2013 12:15, Forum Kommunalverwaltung

Hallo Andechser, bisher war von 2012-2014 kalkuliert. Wenn ich nun abbreche und ab 2014 neu kalkuliere, würde ich die anstatt 2012-2014 nur eine "Abrechnung" (IST) für 2012-2013 vornehmen. Und die Überdeckung aus 2009-2011 würde ich dann anstatt 2012-2014 auf 3 Jahre auf die beiden Jahre 2012-2013 v...

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geschrieben von Andechser, 09.08.2013 11:58, Forum Kommunalverwaltung

Hallo Michael, eine Rechtsprechung zum Minderverbrauch hab ich noch nicht gefunden. Was mich etwas verwirrt ist, dass die Kostenüberdeckung nun anstatt auf 3 Jahre aus 2 Jahre verteilt werden soll. Das würde doch bedeuten, dass sich die Gebühr für die 2 Jahre entgegen der Ursprungskalkulation verrin...

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geschrieben von Taschentuch, 09.08.2013 08:24, Forum Kommunalverwaltung

Hallo, danke für die Antwort! - der Kalkulationszeitraum beträgt ursprünglich 3 Jahre (MaxDauer in Nds), die Vorgabe ist eingehalten. - eine Grundgebühr wird hier nicht erhoben - es gab vorher eine Kostenüberdeckung, die nun anstatt auf 3 Jahre auf 2 Jahre zu verteilen wären (=Guthaben der Gebührenz...

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geschrieben von 1887, 09.08.2013 08:01, Forum Beamte

Moin, es gibt keine Liste, nach der sich eine Verbeamtung verbietet oder sie möglich ist. Die jüngste Rechtsprechung hat noch einmal hervorgehoben, dass in der Diagnose und Prognose auf den Einzelfall abzustellen ist. Auch bei einer Chronischen Erkrankung ist eine Verbeamtung möglich. Selbst ein Arz...

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geschrieben von Gast, 08.08.2013 14:49, Forum Beamte

Hallo Zusammen, bei mir wurde Hashimoto diagnostiziert. (Autoimmun-Erkrankung) Jetzt stellt sich mir die Frage, steht die Krankheit einer Verbeamtung entgegen? Im Internet habe ich bisher gelesen, dass es ein Ausschlussgrund für die Polizei sei. Wie sieht es jedoch generell mit dem öffentlichen Dien...

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geschrieben von Andechser, 08.08.2013 13:51, Forum Kommunalverwaltung

Nach dem KAG darf der Kalkulationszeitraum höchstens vier Jahre betragen. Diese Vorgabe ist zwingend. Wenn erkennbar ist, dass die Kalkulationsgrundlagen nicht zutreffen werden, kann der Kalkulationszeitraum verkürzt werden. Der Wasserverbrauch zählt zu den Kalkulationsgrundlagen. Große Auswirkungen...

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geschrieben von Gast, 08.08.2013 12:28, Forum Kommunalverwaltung

Die ist auch sehr billig und bei meiner ist auch Schlüsselverlust mit drin. Schon deshalb lohnt sich das. So eine Schließanlage kann sehr teuer sein.

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