Neue Fragen und Antworten
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Soweit der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt, kann der Arbeitgeber "aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen" eine 6 Tagewoche anordnen.
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Wenn es echte angeordnete Überstunden sind, wären diese ggf. abzugelten. Ggf. wird der Arbeitgeber erst zu einem späteren Termin einen Aufhebungsvertrag schließen.
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Grundsätzlich ja. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich die Zulage aber anpassen. Spricht einiges dafür nicht neben der Zulage für die Erhöhungsstunden auch noch die Arbeitsmarkzulage für die Stunden zu bezahlen.
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Da müssen Sie Ihren Arbeitgeber fragen. Es hängt vom Bedarf bei Ihrer Gemeinde ab. Bei der Annahme von geschenkten Tickets wäre ich vorsichtig. Das kann als verbotene Annahme von Geschenken ausgelegt werden, siehe § 3 Absatz 2 TVöD. Sie sollten daher den Arbeitgeber fragen, ob Bedenken gegen die Ann...
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Kann ich zur 6 Tagewoche gezwungen werden?
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Erhöht sich auch die Arbeitsmarktzulage (10% aus Stufe 2 bei 39 Wochenstunden) bei Erhöhungsstunden von 39 auf 42 Stunden? TVöD VkA
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Ich möchte einen Aufhebungsvertrag schließen. Ich habe jedoch einen hohen Überstunden Bestand und könnte diese auch bei sofortiger Freistellung kaum vollständig abbauen. Habe ich einen Entschädigungsanspruch?
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Stehen mir die Regenerations-/Umwandlungstage zu? Diakonie-Vergütungsordnung (DiVö) E9
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Hallo zusammen, ich bin Erzieherin und habe einen Bachelor in Kindheitspädagogik mit der Zusatzqualifikation auf dem Gebiet der Heilpädagogik. Ich arbeite in einer Integrationsgruppe mit 17 Kindern, davon 4 Kinder mit Beeinträchtigung und Integrationsplatz. Ich bin hauptsächlich für diese Kinder h...
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Gilt der freiwillige Besuch der Light and Building Fachmesse in Frankfurt /Main als Fortbildung im Sinne des TVöD für Elektriker des städtischen Bauhofes SG Straßenbeleuchtung? ( Fahrtkosten und Urlaub wurden im Vorfeld schon durch die Mitarbeiter bezahlt bzw beantragt, Eintritt wurde gesponsert)
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