Fortbildung Bauhof/ Straßenbeleuchtung
#1

Gilt der freiwillige Besuch der Light and Building Fachmesse in Frankfurt /Main als Fortbildung im Sinne des TVöD für Elektriker des städtischen Bauhofes SG Straßenbeleuchtung? ( Fahrtkosten und Urlaub wurden im Vorfeld schon durch die Mitarbeiter bezahlt bzw beantragt, Eintritt wurde gesponsert)
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#2

Da müssen Sie Ihren Arbeitgeber fragen. Es hängt vom Bedarf bei Ihrer Gemeinde ab.

Bei der Annahme von geschenkten Tickets wäre ich vorsichtig. Das kann als verbotene Annahme von Geschenken ausgelegt werden, siehe § 3 Absatz 2 TVöD. Sie sollten daher den Arbeitgeber fragen, ob Bedenken gegen die Annahme der Eintrittskarten bestehen.
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#3

Danke für die Info. Die Thematik mit der Annahme von Geschenken über 10€war schon bekannt und wurde anderen Mitarbeitern zum Verhängnis, da sie zur Vorteilsnahme ausgelegt werden können und daher nicht angenommen werden dürfen.
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#4

(22.02.2026, 15:21)Gast schrieb:  Gilt der freiwillige Besuch der Light and Building Fachmesse in Frankfurt /Main als Fortbildung im Sinne des TVöD für Elektriker des städtischen Bauhofes SG Straßenbeleuchtung? ( Fahrtkosten und Urlaub wurden im Vorfeld schon durch die Mitarbeiter bezahlt bzw beantragt, Eintritt wurde gesponsert)

Wo schreibt der TVöD eine Fortbildung für Elektriker vor?
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#5

(23.02.2026, 13:39)Gast schrieb:  
(22.02.2026, 15:21)Gast schrieb:  Gilt der freiwillige Besuch der Light and Building Fachmesse in Frankfurt /Main als Fortbildung im Sinne des TVöD für Elektriker des städtischen Bauhofes SG Straßenbeleuchtung? ( Fahrtkosten und Urlaub wurden im Vorfeld schon durch die Mitarbeiter bezahlt bzw beantragt, Eintritt wurde gesponsert)

Wo schreibt der TVöD eine Fortbildung für Elektriker vor?

Es gibt eine allgemeine Regelung:

§ 5 Qualifizierung TVöD
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