Ich möchte einen Aufhebungsvertrag schließen. Ich habe jedoch einen hohen Überstunden Bestand und könnte diese auch bei sofortiger Freistellung kaum vollständig abbauen. Habe ich einen Entschädigungsanspruch?
Wenn es echte angeordnete Überstunden sind, wären diese ggf. abzugelten. Ggf. wird der Arbeitgeber erst zu einem späteren Termin einen Aufhebungsvertrag schließen.