22.02.2026, 15:29
Hallo zusammen,
ich bin Erzieherin und habe einen Bachelor in Kindheitspädagogik mit der Zusatzqualifikation auf dem Gebiet der Heilpädagogik.
Ich arbeite in einer Integrationsgruppe mit 17 Kindern, davon 4 Kinder mit Beeinträchtigung und Integrationsplatz. Ich bin hauptsächlich für diese Kinder heilpädagogisch zuständig, einschließlich Förderung, Berichte, Therpeuten, Pläne usw. Von der Berufserfahrung bin ich in Stufe 4 und werden jetzt nach §8b Tarifvertrag des öffentlichen Rechts bezahlt, als es geändert wurde (Laufzeit fing in dieser Stufe wieder von vorne an).
Im Internet findet man, dass bei dieser Qualifikation gekoppelt mit dieser Tätigkeit mind. eine Bezahlung nach 9 erfolgt. Ich finde nur nicht den passenden rechtlichen Auszug, kann mir jemand sagen, wo ich die Vorschriften genau finde?
Vielen lieben Dank, liebe Grüße
ich bin Erzieherin und habe einen Bachelor in Kindheitspädagogik mit der Zusatzqualifikation auf dem Gebiet der Heilpädagogik.
Ich arbeite in einer Integrationsgruppe mit 17 Kindern, davon 4 Kinder mit Beeinträchtigung und Integrationsplatz. Ich bin hauptsächlich für diese Kinder heilpädagogisch zuständig, einschließlich Förderung, Berichte, Therpeuten, Pläne usw. Von der Berufserfahrung bin ich in Stufe 4 und werden jetzt nach §8b Tarifvertrag des öffentlichen Rechts bezahlt, als es geändert wurde (Laufzeit fing in dieser Stufe wieder von vorne an).
Im Internet findet man, dass bei dieser Qualifikation gekoppelt mit dieser Tätigkeit mind. eine Bezahlung nach 9 erfolgt. Ich finde nur nicht den passenden rechtlichen Auszug, kann mir jemand sagen, wo ich die Vorschriften genau finde?
Vielen lieben Dank, liebe Grüße


