Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von maikom, 17.09.2014 14:28, Forum Personalrat / Betriebsrat

Der Personalrat ist kein Mitglied des Hauptausschusses. Wenn gewollt, kann er bei Bedarf eingeladen werden.

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geschrieben von Gast, 17.09.2014 09:30, Forum Personalrat / Betriebsrat

Hallo, ich habe da auch mal eine Frage! Ist es dem Personalrat gestattet an nicht öffentlichen Sitzungen des Hauptausschusses teilzunehmen, wenn es um Personal geht? Wäre nett wenn einer was dazu schreiben kann. Muss der Personalrat dazu eingeladen werden? Danke Schöne Grüße aus Kiel

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geschrieben von Gast, 16.09.2014 15:27, Forum Fortbildung

Die Lehrgänge werden nebenberuflich und in Vollzeit angeboten. Als ich damals zum AL I ging war das in Vollzeit. Mein AG hat mich freigestellt und mir mein Gehalt weiter gezahlt sowie sämtliche Lehrgangskosten und Fahrkosten. Da es aber mehr als genug fertige Verwaltungsfachangestellte gibt, wird ka...

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geschrieben von Gast, 16.09.2014 15:23, Forum Fortbildung

Ob man sich überhaupt selbst anmelden kann, weiß ich gar nicht. Normalerweise läuft das über den Arbeitgeber. Der macht das natürlich nur, wenn er selbst ein Interesse daran hat, daß Du zum Lehrgang gehst und übernimmt dann meistens die Kosten. Mein AG hat schon seit 20 Jahren oder so niemanden mehr...

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geschrieben von Gast, 16.09.2014 08:11, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Ich bin gar nicht erst mit meinem Realnamen dort angemeldet sondern mit einem Nick. Da findet mich keiner, der mich nicht finden soll. Ich will ja auch nicht, dass Kollegen mich finden.

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geschrieben von Gast, 12.09.2014 13:04, Forum Arbeitnehmer

Hallo zusammen, ich bin in EG 6 eingruppiert. Die Stelle selbst könnte als EG 8 eingestuft werden, bzw. die Kollegin ist es auch. Jetzt ist allerdings das Problem, dass ich keine Ausbildung im öD gemacht habe, sondern beim Anwalt. Nun heißt es, aus persönlichen Grüßen (mir fehlt halt der A1), kann i...

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geschrieben von maikom, 12.09.2014 11:53, Forum Kommunalbeamte

Ist alles im entsprechenden Besoldungsgesetz geregelt. Es gibt die Beurlaubung ohne Dienstbezüge, wenn die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle schriftlich anerkannt hat, dass die Auszeit dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient. Sollte ja eventuell bei eine Examen...

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geschrieben von maikom, 12.09.2014 11:47, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

*pppfttt* facebook.... Wenn du willst dass er privater Natur bleibt, dann nutze ihn auch so...ich glaube nicht, dass alle Gastwirte, Feuerwehrleute, Ratsmitglieder, Kollegen deine Freunde sind....Dafür gibt es die Schaltfläche [Ablehnen]. Man wird auch kein besserer Mensch wenn man viele Facebook-"F...

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geschrieben von Gast, 12.09.2014 08:36, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Ja, Danke. So werde ich es dann auch machen.

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geschrieben von Gast, 12.09.2014 08:34, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

So ähnlich wie Butterfly mache ich es auch. Privat ist privat, manchmal überschneidet es sich aber auch mit beruflich. Und das steuere ich durch die Berechtigungen meiner eigenen Gruppen beim Posten. Beatrix

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