Wie genau ist der Ablauf beim ALI
#1

S10347 Ich wünsche einen schönen Sonntag!


Ich hoffe, man kann mir hier weiterhelfen. Folgendes:


Ich habe vor Kurzem, meinen Arbeitsplatz verloren und musste mich Arbeitslos melden! Natürlich, müssen jetzt wieder Bewerbungen geschrieben werden. Icon_wink Nun hatte ich Glück. Die unsere Kreissadt, hat eine Stelle in der Kämmerei ausgeschrieben, die auf mich passen würde.

Da ich allerdings Bürokaufmann bin und noch keine eigentliche Erfahrung mit Verwaltungsarbeit habe, müsste ich den genannten AL I absolvieren. Dazu, hätte ich mal ein paar ganz grundsätzliche Fragen, sie mögen sich dumm anhören, aber mir ist es ernst:


1. Muss, man sich generell selbst anmelden oder macht das der Arbeitgeber sprich die Kommune, Landratsamt für einen?
2. Wie sieht das mit den Kosten aus. Die Lehrgänge und Lernmittel, kosten ja eine schöne Stange Geld! Muss man die aus eigener Tasche bezahlen oder übernimmt das der Arbeitgeber?
3. Falls, man tatsächlich die Kosten selber tragen muss; welche Arten von Förderung gibt es?
Also, kann man zum Bespiel Bafög oder Meister-Bafög beantragen? Es heißt ja, dass man
die Lehrgangskosten NICHT mit den Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit begleichen
kann, da die BVS noch nicht entsprechend zertifiziert ist.
4. Auf den Seiten der BVS, heißt es weiterhin, dass der Lehrgang während der Dienstzeit durchgeführt wird. Bedeutet das nun, dass man den Lehrgang im Anschluss an den täglichen Dienst machen muss, also als eine Art von Abend oder Wochenendkurs oder wird das ganze im Blockverfahren abgewickelt.


Es wäre nett wenn, man wir weiterhelfen könnte! Ich habe nämlich Ende diesen Monats, das Bewerbungsgespräch und da wäre es sehr hilfreich wenn, ich bis dahin bescheid wüsste.
Für die freundliche Mithilfe im Voraus besten Dank.


Mit freundlichem Gruß


MK

ein potenzieller öffentlicher Angestellter.
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#2

Hallo!

Ich arbeite seit 3 Jahren in der Verwaltung und habe im Mai diesen Jahres einen AL1 angefangen, da ich keinen Verwaltungsberuf gelernt habe. Bei mir sieht es so aus:
- mein Arbeitgeber hat mich für den Kurs angemeldet und zahlt diesen auch. Allerdings hat er sich vorbehalten die Kosten wieder zurück zu fordern, sollte ich zur Prüfung nicht zugelassen werden
- auch die nötigen Lehrmittel (Gesetzestexte)werden komplett übernommen, Zusatzliteratur muss ich aber selber tragen (kann man bei der Steuer wieder absetzen)
- mein Kurs (in Grimmen, M-V) dauert 2,5 Jahre. wir haben jeden Freitag Schule (vom Arbeitgeber werden wir freigestellt) und jeden 2. Samstag auch, habe allerdings auch gehört, dass es Kurse gibt, in denen man vom Arbeitgeber ein 3/4 Jahr freigestellt wird- quasi ein Intensivkurs

Ich hoffe, ich konnte deine Fragen beantworten
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#3

Ob man sich überhaupt selbst anmelden kann, weiß ich gar nicht. Normalerweise läuft das über den Arbeitgeber. Der macht das natürlich nur, wenn er selbst ein Interesse daran hat, daß Du zum Lehrgang gehst und übernimmt dann meistens die Kosten. Mein AG hat schon seit 20 Jahren oder so niemanden mehr zum AL I geschickt, er bildet lieber aus.

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#4

Die Lehrgänge werden nebenberuflich und in Vollzeit angeboten. Als ich damals zum AL I ging war das in Vollzeit. Mein AG hat mich freigestellt und mir mein Gehalt weiter gezahlt sowie sämtliche Lehrgangskosten und Fahrkosten.

Da es aber mehr als genug fertige Verwaltungsfachangestellte gibt, wird kaum ein Arbeitgeber jemanden einstellen und dann gleich zum A I schicken. Dauert ja auch viel zu lange, bis er die Stelle dann besetzen kann. Zumal man auch Erfahrung in der Verwaltung mitbringen muss, um überhaupt zum A I zugelassen zu werden.
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#5

Welche Bücher sollte man lesen, damit man gute Chancen hat die Prüfung zu bestehen?
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