Neue Fragen und Antworten
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Herzlichen Dank für die Hinweise. Dazu kurz folgendes: Bei kleineren Gemeinden sind Grundstücksangelegenheiten immer ein riesen Thema und wegen der kommunalrechtlichen Bestimmungen, die mit das Haushaltsrecht berühren, entscheidungsmäßig dem Rat vorbehalten. Die Möglichkeiten zwecks Absicherung über...
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Moin Moin! Der Begriff "Überleitung" passt nicht. Du hast zwei komplett unterschiedliche Rechtsverhältnisse. Im Grunde genommen müsste Dein Arbeitsvertrag erst einmal aus der Welt. Wenn ein Einvernehmen bestünde, könnte man das im Rahmen eines "Auflösungsvertrages" beenden. Andernfalls wären Kündigu...
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Hallo, als Hochschulabsolventin (Abschluss Diplom Ing.) bin ich bei der Stadtverwaltung im Angestelltenverhältnis. Besteht die Möglichkeit durch eine Weiterbildung/Fortbildung - ohne Referendariat - in das Beamtenverhältnis zu gelangen? Herzliche Grüß Sam
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Du wirst wie viele junge Verwaltungsfachangestellte oder Beamtenanwärter ein gutes Stück verheizt. Das ging mir damals nach meiner Ausbildung im Sozialamt auch so. Mit den jungen Leuten kann man es ja machen...
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Hallo, ich stelle mal eine Frage in die Runde. Ist es möglich, dass man versetzt wird auf eine Stelle, die niedriger eingestuft ist als die bisherige und dadurch auch weniger Gehalt bekommt ? Obwohl man sich nichts hat zu schulden kommen lassen. Es geht mir nicht um die Versetzung, sondern eher um d...
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Guten Tag liebe Leser, zum Sachverhalt gibt es Neues zu berichten. Ende November habe ich einen Antrag aus Höhergruppierung gestellt. Die Situation war für mich einfach nicht mehr tragbar. Durch die steigende Zahl der Asylbewerber hat sich unser Arbeitsvolumen extrem gesteigert. Jede Woche kamen übe...
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Auch so ein Quatsch ist der Vergleich von kommunalen Beamten oder Kommissaren im gehobenen Dienst mit Studienräten und dass die Kommissare doch auch ein Diplom hätten. Klar haben sie das, aber eben ein Fachhochschul-Diplom. Lehrer (also zumindest Gymnasial- und Berufsschullehrer) haben ein volles Un...
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Das ist nicht mein Fachgebiet, aber trotzdem 2 Gedanken dazu: Im Bundesland NRW würde so ein Vertrag evtl. unter die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung fallen. Dann kann der Bürgermeister dies ohne Beteiligung der Politik selbst entscheiden. Viele Kommunen verfügen über Vermögenseigenschad...
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Ergänzung: Sehr wahrscheinlich funktioniert ein Kommunalverfassungsstreit vorliegend gar nicht. Es mangelt nämlich an der Organfunktion, die der ehemalige Ortsbürgermeister mit dem Ausscheiden aus dem Amt verloren hat. Was meint Ihr? Greift in einem derartigen Fall dann die Amtshaftung (Art. 34 GG i...
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Hallo Meister Joda , vielen Dank für die Antwort. Mal angenommen die Zustimmung des Landespersonalauschusses würde erfolgen (gibt es da eine Chance?) und der Gemeinderat würde auch seine Zustimmung geben, wie läuft es dann weiter ab? Von den versorgungsrechtlichen Zeiten für den Beamten mache ich mi...
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