Neue Fragen und Antworten
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Herzlichen Dank für die zügigen Antwort. Bei dem Bundesland handelt es sich um NRW. Besten Gruß
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Hallo Chris 1968, bzw. Gäste, ich würde gerne auf diese Frage noch einmal zurückkommen und fragen, ob ihr etwas entwickelt habt. Unser Betrieb wurde von einem anderen Tarif auf den TVÖD-V umgestellt, die 2 % Leistungszulage zunächst für 2 Jahre befristet in der Überleitung gießkannenmäßig auf alle B...
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Hallo, ich hatte heute ebenfalls ein Vorstellungsgespräch bei der Stadt Dortmund und empfand es als sehr freundlich, aber auch anspruchsvoll. Mir wurde gesagt, ich müsse nun ca. 2 bis 3 Wochen auf eine Rückmeldung warten. Wie waren eure Erfahrungen? Hat hier jemand schon eine Zusage bekommen?
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Hallo, meine Freundin ist bald mit dem Studium an der FHÖV fertig, Studiengang Schwerpunkt Recht. Da sie nicht gerade glücklich ist, überlegt sie nach dem Studium, und trotz evt. hoher Rückzahlungen, einen Masterstudiengang in Jura abzulegen. Wir hatten uns an der Fernuni Hagen informiert, hier wur...
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(17.12.2014, 14:36)Gast schrieb: Hallo, ich habe gerade dieses Forum gefunden und es geht mir genau um dieses Thema: Ich bin lt. Arbeitsvertrag in die Entgeltgruppe 9 eingruppiert ohne weitere Konkretisierung. Nachdem ich vor einigen Monaten die Stufenlaufzeit (vier Jahre) hinter mir hatte, kam ni...
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Hallo, in unserer Gemeinde möchte man die normalerweise erforderliche Mitbestimmung des Personalrates umgehen, indem einzelne Mitarbeiter gedrängt werden, spezielle Aufgaben freiwillig zu übernehmen. Diese sind dazu offenbar auch bereit, warum auch immer. Auch der Personalrat schaut weg. Ich finde ...
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Moin, der Zugang zu den Laufbahnen ist im jeweiligen Landesrecht geregelt. Für eine Antwort fehlt das Bundesland. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass der Dienstherr selbst die Verbeamtung möchte und der Stellenplan eine entsprechende Stelle vorsieht. Von daher ist die Frage beim Dienstherrn bess...
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Moin Moin! Vielleicht noch ein weiterer Hinweis: Aktuell bist Du tariflich Beschäftigter und deshalb wahrscheinlich Mitglied einer GKV. Du zahlt auch schön Arbeitslosenversicherungs- und Sozialversicherungsbeiträge. Bei einer evtl., späteren Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis ändert sich das. ...
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Man bekommt immer das, wie die Stelle bewertet ist. Wenn die Gehaltsgruppe in Deinem Arbeitsvertrag steht, wäre sowas nur mit Änderungskündigung möglich.
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Rechtsgrundlage müsste hier § 86 Landesbeamtengesetz (LBG) Rheinland-Pfalz sein.
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