Höhergruppierung TVÖD VKA von kleiner E9 in die E9
#1

Ich bin zur Zeit in die Entgeltgruppe 9 Stufe 4 eingruppiert. Mit Einführung des TVÖD wurde ich von der Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 1b in die E8 und anschließend in die kleine E9 übergeleitet. Hier habe ich schon mal eine verlängerte Stufenlaufzeit, so dass ich erst nach 9 Jahren (das ist bei mir dann zum 01.11.2014 erfüllt) in die Stufe 5 komme und da ist dann auch Schluss für mich. In die Stufe 6 komme ich nicht mehr.
Nun würde ich von Euch Profis gerne wissen, ob sich für mich eine Höhergruppierung (aufgrund der Zuweisung entsprechend höherwertiger Tätigkeiten, die ich als unstrittig unterstelle) überhaupt lohnen würde. In welche Entwicklungsstufe der Entgeltgruppe 9 würde man mich dann wie lange eingruppieren ?
Vielen Dank schon mal im voraus!
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#2

Moin,

wenn der höherwertigen Tätigkeit eine Eingruppierung nach BAT Vb ohne Aufstieg nach IVb zu Grunde liegt (in den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen die Fallgruppe 1a) ändert sich an der Vergütung nichts. Bei einer Tätigkeit mit Bewährungsaufstieg (Fallgruppe 1b) oder originärer Eingruppierung nach IVb wird die Stufe 6 erreicht (vor dem 01.11.2014).

Grüße
1887
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#3

Kann die kleine EG 9 (VB /1a BAT-O) für Arbeiten des gehobenen Dienstes vergeben werden? Ausgeschrieben war eine Stelle mit EG9 und als Voraussetzung wurde eine Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder Fachhochschulstudium gefordert.
Wäre hier die Eingruppierung nach IV B nicht erforderlich gewesen?

MFG
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#4

Moin,

sicher: erforderliche gründliche und umfassende Fachkenntnisse (Lehrgang II) + selbstständige Leistungen = Vb ohne Bewährungsaufstieg = kleine EG 9.

Grüße
1887
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#5

Und wie sieht das mit Widerspruchsbearbeitung aus?
VB / kleine EG 9 war ja mal dem mittleren Dienst zugeordnet was wiederum bedeutet, dass der Angestellten Lehrgang I genügte.
IV / große EG 9 entsprach dem gehobenen Dienst und setzte den AL II voraus.

Daher eben die Frage, ob u.a. Widerspruchsbearbeitung bei ausgeschriebener Stelle für den gehobenen Dienst (Voraussetzung AL II oder Studium) nach VB vergütet werden kann? Oder ob da eher die IVb als Eingruppierung zutreffend wäre und umgesetzten werden müsst.
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#6

Moin,

die BAT Vb Fallgruppe 1a Allgemeine Merkmale war schon immer mit dem Erfordernis des Angestelltenlehrganges II belegt! Die Widerspruchssachbearbeitung kann verantwortungsvolle Tätigkeit im Sinne des Tätigkeitsmerkmales der BAT Vb FG 1b sein, muss es aber nicht. Das hängt sowohl vom Rechtsgebiet, als auch den übertragenen Verantwortlichkeiten ab. Und schließlich ist noch der Anteil an der Stelle erheblich für die Eingruppierung.

Grüße
1887
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#7

Hallo ich bin in E8 eingruppiert und habe einen Antrag auf Höhergruppierung nach E9 gestellt. Dieser ist auch genehmigt worden E9 (Vergütungsgruppe Vb fallgruppe 1a BAT)
Ist das jetzt die kleine oder große E9 obwohl es ja bei Kommunen keinen Unterschied bei E9 mehr gibt oder
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#8

Moin,

(11.08.2014, 20:40)Gast schrieb:  Ist das jetzt die kleine oder große E9 obwohl es ja bei Kommunen keinen Unterschied bei E9 mehr gibt oder

Das ist die kleine E9. Es gibt in den Stufenlaufzeiten Unterschiede und mit der kleinen E 9 erreicht man nicht die Stufe 6.

Viele Grüße
1887
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#9

Ich wurde auch grad in EG9 Fallgruppe 1a höhergruppiert. Mir wurde gesagt, es gibt im Bereich VKA keine Unterschiede bei den Stufenlaufzeiten mehr.

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#10

(17.08.2014, 18:31)Hank schrieb:  Ich wurde auch grad in EG9 Fallgruppe 1a höhergruppiert. Mir wurde gesagt, es gibt im Bereich VKA keine Unterschiede bei den Stufenlaufzeiten mehr.

Ich muss mich nunmehr mit Verweis auf den Anhang zu § 16 VKA TVÖD revidieren.

http://www.tarif-oed.de/tvoed_anhang_zu_paragraf_16_vka

Dafür ist m.E. aber die Ausbildung zum mittleren Dienst ausreichend, das richtet sich u.a. an die alten Bewährungsaufsteiger...

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#11

Moin,

die Regelung ist die richtige, sie betrifft allerdings sehr wohl den "gehobenen Dienst":
Vb ohne Bewährungsaufstieg nach IVb: Stufe 5 ist Endstufe (I. (1) c) erster Spiegelstrich)
und 9 Jahre Stufenlaufzeit (I. (3) b erste Alternative)

Grüße
1887
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#12

Hallo,
ich habe gerade dieses Forum gefunden und es geht mir genau um dieses Thema:
Ich bin lt. Arbeitsvertrag in die Entgeltgruppe 9 eingruppiert ohne weitere Konkretisierung. Nachdem ich vor einigen Monaten die Stufenlaufzeit (vier Jahre) hinter mir hatte, kam nicht die erwartete Stufe 5. Auf Nachfrage sagte mir mein Personalamt, ich hätte doch die kleine E9 und man gab zu, dass dies hätte konkret in meinem Arbeitsvertrag stehen müssen. Ich bin schon sehr enttäuscht und die Hochrechnung bis zum Rentenalter macht einen enormen Unterschied zwischen kleiner und großer E9. Wie verhalte ich mich jetzt am klügsten?
Grüße von Besserwisserin
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#13

Auf eine Stelle in grosser E9 bewerben.
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#14

(17.12.2014, 14:36)Gast schrieb:  Hallo,
ich habe gerade dieses Forum gefunden und es geht mir genau um dieses Thema:
Ich bin lt. Arbeitsvertrag in die Entgeltgruppe 9 eingruppiert ohne weitere Konkretisierung. Nachdem ich vor einigen Monaten die Stufenlaufzeit (vier Jahre) hinter mir hatte, kam nicht die erwartete Stufe 5. Auf Nachfrage sagte mir mein Personalamt, ich hätte doch die kleine E9 und man gab zu, dass dies hätte konkret in meinem Arbeitsvertrag stehen müssen. Ich bin schon sehr enttäuscht und die Hochrechnung bis zum Rentenalter macht einen enormen Unterschied zwischen kleiner und großer E9. Wie verhalte ich mich jetzt am klügsten?
Grüße von Besserwisserin

Schalte einen Anwalt ein und lass Dir nichts gefallen, die Aussage "hätte konkret" in meinem Arbeitsvertrag stehen müssen! Das sagt es doch schon aus.
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#15

Hallo,

ich habe auch eine Frage zu der ganzen Problematik. Ich bin relativ neu in der Verwaltung.
Und zwar geht es darum, dass ich eine Stelle übernommen habe, die bei meiner Vorgängerin eine E9 war (Vb Fg. 1c)
und bei mir nur eine EG 8 (mit der Begründung, dass für Neueinstellungen nur eine E8 vorgesehen ist).
Damit möchte ich mich nicht zufrieden geben und versuche seit über einem Jahr die EG 9 zu bekommen.
Habe ich durch die Entgeltordnung für Kommunen die Chance hierfür?
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