Wegfall Zuschläge/ Höhergruppierung 9a oder 9B? TVÖD/VKA
#1

Heute habe ich mal ein/ zwei Fragen in die "Runde" und hoffe auf Hilfe Icon_cheesygrin .
Mein Bauamtschef ist auf unbestimmte Zeit erkrankt. 2 x wurde die Stelle als Stellvertretender Bauamtsleiter Hochbau ausgeschrieben. Keine adäquate Bewerbung. Die Baustellen im Hochbaubereich wurden von mir zu 90% übernommen. Ich erhielt einen Zuschlag. Nun wurde die Stelle mit einer Mitarbeiterin aus dem Tiefbau besetzt. Für mich keine Besserung, da ich weiterhin diese Baustellen behalte. ABER: der Zuschlag soll mir entzogen werden, da die Stelle nun besetzt wurde.
Ist das Rechtens? Die Stelle wurde doch nur zum Teil übernommen.

Weiterhin bin ich in E8 Stufe 2 (ab Juni Stufe 3) eingestuft (seit 2,5 Jahren im öffentlichen Dienst, Sekundarschulabschluß mit 30 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung). 
Seit dem Ausfall des Bauamtsleiters  (9 Monate) hat sich mein Aufgabenbereich vollkommen geändert. 30 % Fördermittelaquise mit Beantragung, Mittelabruf sowie Verwendungsnachweise, 70% Baustellen von Haushaltsplanung, Ausschreibungen aller Gewerke VOB/ UVGO und HOAI, Vergabe, Betreuung und Abrechnung. Komplett eigenverantwortlich und selbstständig. Weiterbildungen sind auf dem aktuellen Stand.
Eine max. Höhrstufung von 8 in 9a Stufengleich wurde mir angeboten/ stufengleich.
Habe ich Chancen bei einer Höherstufung/ vielleicht auch in 9b? 
Gibt es die Möglichkeit, Erfahrungsstufen zu überspringen? Hier wurde geäußert, dass dies ab Stufe 3 möglich wäre, aber nur max 1,5 Jahre).
LG
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#2

"Ist das Rechtens?"
Kommt darauf an was nun die dauerhaft und ggf. vorübergehend übertragenen Tätigkeiten sind und zu welcher Eingruppierung die führen.

"Habe ich Chancen bei einer Höherstufung/ vielleicht auch in 9b? "
Kommt auf die übertragenen Aufgaben (die viel zu grob beschrieben sind) und ja nach Abschnitt der Entgeltordnung den man heranzieht ggf. auch auf die persönliche Qualifikation an. E9b drängt sich aber erstmal nicht auf.

"Gibt es die Möglichkeit, Erfahrungsstufen zu überspringen?"
Es gibt unterschiedliche Sichten ob eine Stufenlaufzeitverkürzung auf 0 möglich ist. Vermutlich theoretisch ja. Aber ggf. stehen dem interne oder auch externe Vorgaben entgegen. Eine Verkürzung um mehr als die Hälfte der Stufenlaufzeit ist sehr ungewöhnlich. Auch braucht man eigentlich ein Gesamtsystem der Bewertung von Beschäftigten dafür. Hängt aber letztlich vom Arbeitgeber und der Personalvertretung ab, ob einzelne Stufenlaufzeitverkürzungen auf Zuruf vorgenommen werden (sehr sehr selten...).
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