Übernahme in ein Beamtenverhältnis (gehobener Dienst)
#1

Grüß Gott,

ich bin Angestellter in einer kleinen bayerischen Kommune und habe den Angestelltenlehrgang II (AL II) erfolgreich abgeschlossen. Dieser berechtigt/befähigt zum Warnehmen von Aufgaben vergleichbar mit dem gehobenen Dienst, also QE 2.

Nun gibt es in Bayern zumindest in der Theorie die Möglichkeit, Beamter zu werden, ohne den Vorbereitungsdienst zu durchlaufen, so genannte andere Bewerber.

Art. 4 Abs. 2 LlbG
In das Beamtenverhältnis kann auch berufen werden, wer die erforderliche Qualifikation durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat (andere Bewerber und Bewerberinnen). Dies gilt nicht für die Wahrnehmung solcher Aufgaben, für die eine bestimmte Vorbildung oder Ausbildung durch besondere Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist oder die ihrer Eigenart nach eine besondere Vorbildung und Ausbildung zwingend erfordern. Die Berufung anderer Bewerber und Bewerberinnen bedarf der Zustimmung des  Landespersonalausschusses.

Wäre es grundsätzlich möglich durch diesen Artikel bei der Gemeinde zu bleiben und dort mehr oder weniger "nahtlos" in das Beamtenverhältnis (gehobener Dienst) zu wechseln?

Ich stelle mir das folgendermaßen vor:
- Zustimmung 1. Bürgermeister (Gemeinderat müsste bei Beamten entfallen?)
- Planstelle im Stellenplan schaffen
- Zustimmung Landespersonalausschuss
- Feststellung der Dachlawinen, Schwerpunkt sowie Qualifikationsebene (Art. 52 Abs. 2 LlbG)

Stimmt dies so oder wie würde es Eurer Meinung nach ablaufen können?

Vielen Dank und viele Grüße

Johannes
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#2

Das kannst Du vergessen. Aus kommunalrechtlicher Sicht ist die Zustimmung des Gemeinderates in der Regel zwingend vorgeschrieben. Ferner dürfte es interessant sein, einmal zu ermitteln, ob Du später, angenommen Du würdest ernannt, überhaupt noch auf die versorgungsrechtlichen Zeiten kämst. Meister Joda
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#3

Hallo Meister Joda Smile,

vielen Dank für die Antwort.
Mal angenommen die Zustimmung des Landespersonalauschusses würde erfolgen (gibt es da eine Chance?) und der Gemeinderat würde auch seine Zustimmung geben, wie läuft es dann weiter ab?

Von den versorgungsrechtlichen Zeiten für den Beamten mache ich mir von meiner Seite aus keine Sorgen, da ich noch unter 30 Jahre bin.

Dass Beamte in Kommunalverwaltungen, und zwar auch in kleineren, sitzen ist ja durchaus üblich. Nur werden diese meist so eingestellt und nicht übergeleitet.

Vielen Dank

Jo.
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#4

Moin Moin! Der Begriff "Überleitung" passt nicht. Du hast zwei komplett unterschiedliche Rechtsverhältnisse. Im Grunde genommen müsste Dein Arbeitsvertrag erst einmal aus der Welt. Wenn ein Einvernehmen bestünde, könnte man das im Rahmen eines "Auflösungsvertrages" beenden. Andernfalls wären Kündigungsfristen zu beachten usw. usw. Wenn Du dann ernannt würdest zum "Inspektor", wirst Du zunächst einige Vorstufen im Beamtenverhältnis (öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis) durchlaufen müssen, bevor Du Beamter auf Lebenszeit wirst. Achtung: Du hast da keinen Anspruch auf eine spezielle Besoldungsgruppe!!! Gehobener Dienst startet bei A9 und endet bei A13. Soweit die Theorie! Es kann aber gut sein, dass Du später dann den Job eines Oberamtsrates für die Tacken eines Inspektors machen musst. Dagegen kannst Du nicht klagen oder so. Der Personalrat der Dienststelle müsste vorliegend einer Ernennung ebenso zustimmen. Probleme könnte es ferner damit geben, dass die gezwungen sind, Beamtenstellen auszuschreiben. Bringt dann jemand eine bessere Qualifikation mit, bist Du eigentlich schon rausgekegelt oder zumindest rauskegelbar im Rahmen der beamtenrechtlichen Konkurrentenklage. Du siehst, zwischen Beamten und tariflich Beschäftigten gibt es irre viel Unterschiede. Du musst Dir darüber klar werden, dass die Rechtsgrundlagen für die Beschäftigung in divergierenden Bereichen liegen. Gruß: Meister Joda
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#5

Moin Moin! Vielleicht noch ein weiterer Hinweis: Aktuell bist Du tariflich Beschäftigter und deshalb wahrscheinlich Mitglied einer GKV. Du zahlt auch schön Arbeitslosenversicherungs- und Sozialversicherungsbeiträge. Bei einer evtl., späteren Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis ändert sich das. Du hast dann die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen (50 %-Anteil). Die anderen 50 % laufen über Beihilfeansprüche, die Du gegenüber dem Dienstherrn hast. Aber Vorsicht!!! Wenn Du Familie hast und möglicherweise Kinder, kann es durchaus sinnvoll sein, in der GKV zu bleiben. Das kommt Dich günstiger dann, weil Deine Angehörigen mitversichert sind. Bei Privatversicherungen musst Du für die extra zahlen! Und auch knallhart sind die; wenn Du einmal rausgegangen bist aus der GKV, kommst Du nicht wieder rein. Aus der Pflicht Arbeitslosenversicherung zu blechen, kommst Du raus, weil Du ja als Beamter faktisch gar nicht mehr arbeitslos werden kannst. Versorgungstechnisch ist ferner noch zu klären, dass Dir späterhin die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, die Du im Rahmen Deines Arbeitsverhältnisses abgedrückt hast, nicht verloren gehen bzw. auf die Pension angerechnet werden. Gruß: Meister Joda
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#6

Hallo Meister Joda,

vielen Dank für deine super Antworten. Ist es möglich dir mal eine private Nachricht außerhalb dieses Forums bzw. Threads zu schreiben?

Danke

-Johannes-
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#7

Email-Adresse per SMS senden an 0170/8159697...Gruß: Meister Joda
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