20.10.2014, 17:29
Seid gegrüßt liebe Leute,
nach einem Anruf eines PR-Mitgliedes bin ich noch zu keinem Ergebnis gekommen.
Hier der Sachverhalt:
Zum 31.07.2014 habe ich meine Ausbildung zum VFA abgeschlossen und wurde ab dem 01.08.2014 dann befristet für ein Jahr ins Sozialamt gesteckt.
Haltet mich nicht für verrückt, aber die Arbeit macht mir trotz aller Anstrengungen Spaß und würde auch gern dort weiter arbeiten.
Im Sozialamt bin ich nun "SB" für Asylbewerberleistungen. Seit Ende Mai bin ich dort und konnte mich dementsprechend schon einarbeiten, d.h. in die Gesetze, Fälle, Verfahrensweisen usw.
Das ist noch viel zu lernen ist, ist klar.
Mit dem Beginn meines Arbeitsverhältnisses habe ich bestehende Fälle übernommen, aufbereitet und ausgemistet. Zudem erhalte ich fast wöchentlich neue Fälle dazu. Ist ja aufgrund der Zuwanderung kein Wunder.
Ich habe zwar noch nicht so viele Fälle wie meine Kolleginnen, aber ich nähere mich den Zahlen. Eine Kollegin war mit dieser Stelle überfordert und wurde versetzt.
Wie es anscheinend normal ist nach der Ausbildung, bin ich in die EG 5 eingruppiert. Verstehe ich einerseits. Ich bin noch unerfahren und "unwissend". (Das mit den Erfahrungen aus der Ausbildung, die ja angeblich keine Erfahrunugen sind begreife ich einfach nicht...egal).
Wie zu Beginn erwähnt, rufte mich einestages ein Mitglied des Personalrates an und riet mir, ein Antrag auf Zulage zu stellen. Nach leiser PR-Meinung müsste mir eine höhere EG zustehen, angelehnt an denen meiner Kolleginnen.
Nach monatiger Arbeit in diesem Bereich bin auch für mich zu diesem Entschluss gekommen, dass die EG 5 zu niedrig ist.
Ich habe kein Problem bzw Angst einen solchen Antrag zu stellen. Jedoch habe ich nach Recherchen (Tätigkeitsmerkmalen usw.) keine Anhaltspunkte gefunden, wie man einen solchen Antrag stellt.
- Wie sieht so ein Antrag aus? (Inhalt, Begründung)
- Was brauche ich für Nachweise/Quellen? (Stellenbeschreibung/Stellenbewertung angeblich noch nicht existent)
Nur mal aus reiner Neugier: Welche EG für reine SB AsylbLG (incl. wenig SGB XII und SGB V, Bildung und Teilhabe)
Ich hoffe, ihr habt euch in meinen diffusen Ausführungen zurechtgefunden.
Vorab vielen Dank für Ratschläge, Hinweise und Erfahrungswerte.
LG
der Löffel
P.S. Fragt mich bitte nich nach Hilfe durch den PR. Man scheint dort selbst etwas Ahnungslos zu sein. (Ist auch etwas verständlich bei dem Umfang an Themen)
nach einem Anruf eines PR-Mitgliedes bin ich noch zu keinem Ergebnis gekommen.
Hier der Sachverhalt:
Zum 31.07.2014 habe ich meine Ausbildung zum VFA abgeschlossen und wurde ab dem 01.08.2014 dann befristet für ein Jahr ins Sozialamt gesteckt.
Haltet mich nicht für verrückt, aber die Arbeit macht mir trotz aller Anstrengungen Spaß und würde auch gern dort weiter arbeiten.
Im Sozialamt bin ich nun "SB" für Asylbewerberleistungen. Seit Ende Mai bin ich dort und konnte mich dementsprechend schon einarbeiten, d.h. in die Gesetze, Fälle, Verfahrensweisen usw.
Das ist noch viel zu lernen ist, ist klar.
Mit dem Beginn meines Arbeitsverhältnisses habe ich bestehende Fälle übernommen, aufbereitet und ausgemistet. Zudem erhalte ich fast wöchentlich neue Fälle dazu. Ist ja aufgrund der Zuwanderung kein Wunder.
Ich habe zwar noch nicht so viele Fälle wie meine Kolleginnen, aber ich nähere mich den Zahlen. Eine Kollegin war mit dieser Stelle überfordert und wurde versetzt.
Wie es anscheinend normal ist nach der Ausbildung, bin ich in die EG 5 eingruppiert. Verstehe ich einerseits. Ich bin noch unerfahren und "unwissend". (Das mit den Erfahrungen aus der Ausbildung, die ja angeblich keine Erfahrunugen sind begreife ich einfach nicht...egal).
Wie zu Beginn erwähnt, rufte mich einestages ein Mitglied des Personalrates an und riet mir, ein Antrag auf Zulage zu stellen. Nach leiser PR-Meinung müsste mir eine höhere EG zustehen, angelehnt an denen meiner Kolleginnen.
Nach monatiger Arbeit in diesem Bereich bin auch für mich zu diesem Entschluss gekommen, dass die EG 5 zu niedrig ist.
Ich habe kein Problem bzw Angst einen solchen Antrag zu stellen. Jedoch habe ich nach Recherchen (Tätigkeitsmerkmalen usw.) keine Anhaltspunkte gefunden, wie man einen solchen Antrag stellt.
- Wie sieht so ein Antrag aus? (Inhalt, Begründung)
- Was brauche ich für Nachweise/Quellen? (Stellenbeschreibung/Stellenbewertung angeblich noch nicht existent)
Nur mal aus reiner Neugier: Welche EG für reine SB AsylbLG (incl. wenig SGB XII und SGB V, Bildung und Teilhabe)
Ich hoffe, ihr habt euch in meinen diffusen Ausführungen zurechtgefunden.
Vorab vielen Dank für Ratschläge, Hinweise und Erfahrungswerte.
LG
der Löffel
P.S. Fragt mich bitte nich nach Hilfe durch den PR. Man scheint dort selbst etwas Ahnungslos zu sein. (Ist auch etwas verständlich bei dem Umfang an Themen)