Eingruppierung nach Ausbildung
#1

Seid gegrüßt liebe Leute,

nach einem Anruf eines PR-Mitgliedes bin ich noch zu keinem Ergebnis gekommen.

Hier der Sachverhalt:

Zum 31.07.2014 habe ich meine Ausbildung zum VFA abgeschlossen und wurde ab dem 01.08.2014 dann befristet für ein Jahr ins Sozialamt gesteckt.

Haltet mich nicht für verrückt, aber die Arbeit macht mir trotz aller Anstrengungen Spaß und würde auch gern dort weiter arbeiten. Icon_mrgreen

Im Sozialamt bin ich nun "SB" für Asylbewerberleistungen. Seit Ende Mai bin ich dort und konnte mich dementsprechend schon einarbeiten, d.h. in die Gesetze, Fälle, Verfahrensweisen usw.
Das ist noch viel zu lernen ist, ist klar.

Mit dem Beginn meines Arbeitsverhältnisses habe ich bestehende Fälle übernommen, aufbereitet und ausgemistet. Zudem erhalte ich fast wöchentlich neue Fälle dazu. Ist ja aufgrund der Zuwanderung kein Wunder.
Ich habe zwar noch nicht so viele Fälle wie meine Kolleginnen, aber ich nähere mich den Zahlen. Eine Kollegin war mit dieser Stelle überfordert und wurde versetzt.
Wie es anscheinend normal ist nach der Ausbildung, bin ich in die EG 5 eingruppiert. Verstehe ich einerseits. Ich bin noch unerfahren und "unwissend". (Das mit den Erfahrungen aus der Ausbildung, die ja angeblich keine Erfahrunugen sind begreife ich einfach nicht...egal).

Wie zu Beginn erwähnt, rufte mich einestages ein Mitglied des Personalrates an und riet mir, ein Antrag auf Zulage zu stellen. Nach leiser PR-Meinung müsste mir eine höhere EG zustehen, angelehnt an denen meiner Kolleginnen.
Nach monatiger Arbeit in diesem Bereich bin auch für mich zu diesem Entschluss gekommen, dass die EG 5 zu niedrig ist. Icon_redface

Ich habe kein Problem bzw Angst einen solchen Antrag zu stellen. Jedoch habe ich nach Recherchen (Tätigkeitsmerkmalen usw.) keine Anhaltspunkte gefunden, wie man einen solchen Antrag stellt.

- Wie sieht so ein Antrag aus? (Inhalt, Begründung)
- Was brauche ich für Nachweise/Quellen? (Stellenbeschreibung/Stellenbewertung angeblich noch nicht existent)

Nur mal aus reiner Neugier: Welche EG für reine SB AsylbLG (incl. wenig SGB XII und SGB V, Bildung und Teilhabe)

Ich hoffe, ihr habt euch in meinen diffusen Ausführungen zurechtgefunden.

Vorab vielen Dank für Ratschläge, Hinweise und Erfahrungswerte. Icon_biggrin

LG
der Löffel

P.S. Fragt mich bitte nich nach Hilfe durch den PR. Man scheint dort selbst etwas Ahnungslos zu sein. (Ist auch etwas verständlich bei dem Umfang an Themen)
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#2

Hallo Kollege Löffel.
das ist ein sehr heißes Thema. Ich persönlich finde es abgefahren, wie man da mit Jungkolleginnen und Jungkollegen umgeht. Das Problem ist, irre aber wahr, Du mußt Deinem Arbeitgeber gegenüber erst einmal deklarieren, was Du konkret machst. Mit anderen Worten, eine fundierte Stellenbeschreibung machen. Die ist dann quasi der Gegenstand Deines Höhergruppierungsantrags. Aber Vorsicht, mein Lieber! Dabei kann man sehr viele Fehler machen, die einem gewaltig zum Nachteil gereichen. Mach Dich erstmal schlau in der Materie und nichts voreilig. Nach wie vor gilt für uns der bescheuerte Tätigkeitsmerkmale-Katalog des ehem. BAT. In der Hauptsache, sagen wir mal, kommt es darauf an, dass Du Deine "Fälle" komplett eigenverantwortlich managen tust und, was supergut kommt, die rechtliche Verantwortung dafür trägst. Alles andere, und wenn es noch soviel an Maloche bedeutet, bringt Dir herzlich wenig. Mach Dich schlau, klüngel rum mit den Personalratsleuten und hau gegebenenfalls die Gewerkschaft an. Ins Blaue raushauen würde ich nichts, das schadet Dir nur. Glaub mir! Bin ein alter Hase in dem Geschäft:-) Viel Glück: Dussel Duck
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#3

Hallo Dussel Duck,

vielen Dank für deinen Beitrag. Ich habe mir bereits Gedanken über eine Stellenbeschreibung gemacht. Mit deinen Ausführungen zusammen mit meinen Überlegungen scheint die Erarbeitung einer solchen Beschreibung recht kompliziert zu sein. Ich werde mir mal, nur für mich, etwas aus meiner Stelle zusammenstellen.
Ja, ich bearbeite meine Fälle eigenverantwortlich. D.h. Antragsbearbeitung, Akten-und Datenpflege, Leistungsberechung, Auszahlung, Bescheiderteilung, usw. Schon vom ersten Tag an bin ich auch unterschriftsberechtigt.
Ich hole mir natürlich immer noch Hilfe und Ratschläge von meinen Kolleginnen. Alles kann ich ja noch nicht wissen. Oder auch neue bzw komplzierte Sachverhalte werden dann gemeinsam gelöst. Die rechtliche Verantwortung trage ich zum größten Teil.
Zum Beispiel, wenn ich aber vor schwierigen Ermessensentscheidungen stehe, beratschlage ich mich aber auch mit meinem Sachgebietsleiter und Kolleginnen, da mir das Wissen und die spezifischen Erfahrungen noch fehlen. Er hat dann auch schon mal den Bescheid kontrolliert und unterzeichnet.^^

Spielen nur die Arbeitsvorgänge eine Rolle oder auch die Anzahl der Hilfeempfänger, die täglich in meinem Büro steht? Oder das auch manche Tage recht konfilktgeladen sind? Wie sieht es mit Beratungen aus oder Telefonate?
Wir stehen ja auch im ständigen Kontakt mit Arztpraxen aufgrund der medizinischen Betreuung der Hilfeempfänger.
Aus Erzählungen von Kolleginnen und Kollegen habe ich erfahren, dass auch die Zeit eine wichtige Rolle spielt. Also wie lange man für einen Vorgang braucht. Also müsste ich denn auch noch die Zeit stoppen? Oder gehört das schon wieder zur Stellenbewertung?

Oh man, ich weiß schon, warum Personalwesen nicht zu mein Lieblingsbereich wurde. Big Grin

Gut, ich werde mich weiter damit beschäftigten. Ich muss mich aber auch ranhalten, denn mein Arbeitsverhältnis läuft ja nur noch bis zum 31.07.2015. ^^

Viele Grüße und Danke
Löffel
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#4

Moin.

Da du befristet beschäftigt bist, kannst du einen Höhergruppierungsantrag eigentlich vergessen. Hier kommt mehr eine Zulage in Betracht, wie vom Personalrat empfohlen. Dafür musst du i. d. R. auch keine Arbeitsplatzbeschreibung erstellen. Die Arbeit ist dir nicht "auf Dauer" übertragen, da ein Ende ja schon feststeht. Somit wird man argumentieren, dass du die Tätigkeit nur "vorübergehend" ausführst.

Aber auch die Zulage sehe ich kritisch. Du bist gerade mit der Ausbildung fertig, da kann man vieles anführen um eine Zulage zu versagen. Das aus meiner Sicht häufig sogar zurecht.

Zitat:Ich hole mir natürlich immer noch Hilfe und Ratschläge von meinen Kolleginnen. Alles kann ich ja noch nicht wissen. Oder auch neue bzw komplzierte Sachverhalte werden dann gemeinsam gelöst.

Zitat:Zum Beispiel, wenn ich aber vor schwierigen Ermessensentscheidungen stehe, beratschlage ich mich aber auch mit meinem Sachgebietsleiter und Kolleginnen, da mir das Wissen und die spezifischen Erfahrungen noch fehlen. Er hat dann auch schon mal den Bescheid kontrolliert und unterzeichnet.

Da wird man ansetzen, falls du es drauf ankommen lassen würdest. "Dir wurden die Tätigkeiten noch nicht vollends übertragen", heißt es dann. Du führst somit nicht die höherwertigeren Tätigkeiten aus.


Meine Empfehlung:
Schau, dass du entweder nach der Befristung unbefristet übernommen wirst oder suche dir eine unbefristete Stelle. Das ist weitaus besser als mit einer Befristung, zwei Monate nach der Ausbildung, gleich eine Höhergruppierung / Zulage anzustreben.
Man weiß nie, wie die Entscheidungsträger ticken. Aber wenn man einen neuen befristeten Mitarbeiter hat, der nach zwei Monaten vielleicht "unbequem" wird, dann wird der womöglich keine Zukunft in der Behörde haben.

Gute Aussichtungen auf eine Höhergruppierung oder eine Zulage innerhalb deiner Befristungszeit sehe ich nicht.

Es geht hier jetzt auch nicht um Fairness oder so, denn fair ist es häufig nicht.


@Gast
Als "alter Hase" in dem Geschäft, hättest du das erkennen müssen bzw. hättest wenigstens mal darauf hinweisen sollen, wie es in der Praxis läuft.

Gruß
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#5

Seid gegrüßt.

Als ich den Beitrag von keineAhnung gelesen habe und mich auch mit meinem Sachgebietsleiter und Kolleginnen unterhalten habe, bin ich ich zu dem Entschluss gekommen, dass ich keinen Antrag auf eine Zulage stelle. Ich warte ab, wie es mit mir bzw. "meiner" Stelle weitergeht. Jedoch werde ich mich zu Beginn des nächsten Jahres mit unserer Personalamtsleiterin in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, ob nun eine solche Stelle (AsylblG) ausgeschrieben wird und wann ich mich darauf bewerben kann. Oder ich schreibe eine Initiativbewerbung. Mit ihr kann man darüber reden.

Ich werde dann entsprechend berichten. :-)

Ich danke euch nochmal für die Ratschläge bzw Antworten.

Viele Grüße
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#6

Danke für deine Rückmeldung.

So etwas kommt nicht so häufig vor Big Grin. Wäre nett wenn du uns auf den laufenden hälst und mal von deinen Erfahrungen berichtest.

Gruß
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#7

Hallo Leute,

wie angekündigt melde ich mich, um meine Neuigkeiten mit euch zu teilen.
Ich hatte heute ein Gespräch mit der Personalamtsleiterin um in Erfahrung zu bringen, wie es mit meiner Beschäftigung weitergeht. Von meinem Anruf war sie sichtlich überrascht und musste erstmal genau nachschauen. :-D
Ich fand es lustig.
Sie teilte mir mit, dass ich für ein weiteres Jahr verlängert werde. Vermutlich weiterhin in der EG 5. Man schaut dann, ob für mich eine Zulage in Frage kommen würde.
In der nächsten Befristung wird dann meine Arbeit genau untersucht, um dann eine Planstelle ab 08/2016 einzurichten.

Einerseits freue ich mich, dass ich weiter dort arbeiten darf. Nun habe ich Planungssicherheit für die kommenden Monate.
Aber andererseits habe ich mir mehr erhofft.

Was haltet ihr davon? Was kann ich unternehmen, um eventuell finanziell mehr zu bekommen?

Viele Grüße
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#8

Hallo Kollege Löffel,

das ist ein abgefahrener Veitstanz. Ich dachte mir schon, dass es nicht einfach werden würde für Dich. Musst halt bei der Stange bleiben und es immer und immer wieder probieren. Fang einfach mal an, so für Dich selbst zu dokumentieren, was konkret Du so bearbeitest unter Berücksichtigung der entsprechenden Zeitanteile. Du brauchst das sowieso, wenn es mal drum geht, eine Stellenbeschreibung zu machen. Aber Vorsicht, mein Lieber. Es gilt, was ich bereits getextet habe. Man wird da sehr schnell über den Tisch gezogen, sofern man nicht aufpasst, was man im "Ernstfall", d.h. zur Bewertung einreicht. Stimme Dich da ab, mit PR-Leuten oder Gewerkschaftsvertretern, die voll die Ahnung von der Materie haben. Und noch etwas, im ö .D. braucht man halt nen langen Atem. Wünsche Dir deshalb weiterhin viel viel Puste und drücke Dir die Daumen, dass es irgendwann mal klappt mit der Höhergruppierung. Gruß: Dussel Duck
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#9

Hi.

Erst einmal danke für dein Feedback. Ich zitiere mich mal selbst.

Zitat:Meine Empfehlung:
Schau, dass du entweder nach der Befristung unbefristet übernommen wirst oder suche dir eine unbefristete Stelle. Das ist weitaus besser als mit einer Befristung, zwei Monate nach der Ausbildung, gleich eine Höhergruppierung / Zulage anzustreben.
Man weiß nie, wie die Entscheidungsträger ticken. Aber wenn man einen neuen befristeten Mitarbeiter hat, der nach zwei Monaten vielleicht "unbequem" wird, dann wird der womöglich keine Zukunft in der Behörde haben.

Gilt leider weiterhin. Man kann "ungemütlich" werden, wenn man sicher ist, nicht wenn man befristet ist. Es geht da leider nicht um Fairness. Hier muss man einfach strategisch denken.

Gruß
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#10

Hallo Leute,

hier mal ein kleines Update zur Situation.
Ich habe Anfang Juni einen Antrag auf Zahlung einer Zulage (§ 14 TVöD) gestellt. Sogar mein verschrobener Amtsleiter hat dies befürwortet.
Gut einen Monat später kam ein persönliches Schreiben vom Personalamt.

Meine erster Gedanke: "Oooh neeeiin - Personalamt - persönlich." Icon_eek
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Dieses Schreiben beinhaltete jedoch die Gewährung einer Zulage rückwirkend zum 01.01.2015 und befristet bis 31.07.2016. Icon_biggrinIcon_biggrinIcon_cool

Zudem bin ich während einer kleinen Dienstberatung (Asylbereich - 4 Personen plus SGL) beim Amtsleiter leicht geplatzt.

War hatten die Beratung aufgrund mangelnder Informationen. Eine Kollegin war für den SGB XII - Bereich vorgesehen und nur vorübergehend bei uns.
Ob, wer und wann ein neuer/ eine neue kommt blieb uns vorenthalten.

Selbst der Amtsleiter biss in dieser Hinsicht beim Personalamt auf Granit.

Als dieses Thema beendet war fragte er, ob es noch weitere Anliegen gibt.

Da hat für mich die Stunde geschlagen. Ich sagte sinngemäß: "Es ist eine große Frechheit, dass ich bei gleicher Tätigkeit, bei gleichem Druck/Stress und annähernd gleicher Fallzahlen nur mit der EG 5 angestellt bin und nicht wie meine Kolleginnen mit der A8 oder A9 und EG 9.

Dies hat sich mein Amtsleiter etwas angenommen. Ich bin mal gespannt, ob ich eine Lawine los getreten habe Icon_mrgreen und ob eventuell mal ne Änderung eintritt.

Ich halte euch weiterhin auf dem laufendem.

LG
Löffel (endlich mal im Urlaub) Icon_cool
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#11

Hallo!

Im letzten Beitrag ist von "A8 oder A9 und EG9" bei Kolleginnen die Rede. Der Fragesteller hat aber "nur" VfA-Ausbildung, also ist dann soweit ich weiß nix mit A8/9 oder E9 (E8 schon eher).

VG
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#12

Grundsätzlich ist mit der Ausbildung zur VfA nur eine Eingruppierung bis E8 möglich. Allerdings gibt es Verwaltungen die auch bis E9 einstellen.
A8/A9 ist mit der VfA - Ausbildung nicht möglich.
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#13

Guten Tag liebe Leser,

zum Sachverhalt gibt es Neues zu berichten. Ende November habe ich einen Antrag aus Höhergruppierung gestellt. Die Situation war für mich einfach nicht mehr tragbar. Durch die steigende Zahl der Asylbewerber hat sich unser Arbeitsvolumen extrem gesteigert. Jede Woche kamen über 100 neue Asylbewerber in unser Landkreis. An den meisten Tagen sind wir, bildlich gesprochen, auf allen vieren aus den Büros gekrochen. Die Belastung für Körper, Geist und Seele war sehr sehr hoch. Für mich war und ist es immer noch zudem ein derber Schlag ins Gesicht, wenn ich die Berge von Fallakten und meine Gehaltsabrechnung zusammen betrachte. Ich habe mich aber meinem Schicksal gebeugt und wollte vor allem meine Kolleginnen nicht im Stich lassen. Nach mehreren Gesprächen mit der Verwaltungsleistung wurde nun alles umstrukturiert. Wir sind jetzt ein eigenständiges Amt mit neuer Amtsleitung und Kollegen. Auch für unser Aufgabengebiet gab es Nachwuchs.  Anfang 2015 waren wir drei Sachbearbeiter, im Sommer dann vier. Jetzt sind wir insgesamt 8 Sachbearbeiter.  Icon_mrgreen
Unter der neuen Amtsleitung ging es endlich mal voran.
Auf der letzten Betriebsversammlung hat sich die Landrätin persönlich bei uns bedankt, dass wir das alles bewältigen und grob ruhig halten konnten.  Icon_biggrin

Zurück zu mir:

Schon eine Woche nach meiner Antragsstellung erhielt eine Antwort. Mein Antrag wurde abgelehnt. Sogar von der Landrätin unterschrieben.

Mit der Begründung (grob von mir dargestellt):
- ich existiere im Stellenplan nicht bzw. ich habe keine Stelle
- ich bin befristet
- ich erhalte die persönliche Zulage (Wahnsinn)

Eine Planstelle (unbefristet) ist erst ab dem 01.06.2016 verfügbar. Diese werde ich dann erhalten. Das bestätigte mir auch meine Amtsleiterin. Warum erst ab dem 01.06.2016?  
Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplans, welcher ab dem 01.01.2016 greift.
Antwort: Irgendwo geht jemand in den Ruhestand oder verlässt die Verwaltung. Die Planstelle wird dann auf unserer Amt "übertragen". Geht sowas?

Ich brauch dann auch kein Bewerbungsgespräch führen. Meine Initiativbewerbung wurde mir auch zurück geschickt.
Abschließend danke man mir für meine Geduld und großem Engagement. Und man bat mich um weitere Geduld.

Wenn ich den neuen Vertrag dann unterschreibe, dann muss ich aufpassen, dass mir kein Kommentar aus dem Mund fällt.  Icon_razz

Also muss ich mich noch bis zum Sommer gedulden. Nach zwei Jahren habe ich ja schön Übung darin.  Icon_mrgreen
Auch wenn die Stelle schon ab Juni verfügbar ist, werden die meinen jetzigen Vertrag bis Ende Juli laufen lassen. Ich glaube nicht, dass sich unser "gestresstes" Personalamt die Mühe macht und mir eine Änderungskündigung vorlegt. 

Ich bin gespannt. Ich werde mich weiterhin gedulden, meine Arbeit erledigen, den aufgedrückten Englischkurs besuchen und eine neue Kollegin anlernen.

Ich melde mich dann, wenn ich wieder Neuigkeiten habe.
Bis dahin

Gruß
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#14

Du wirst wie viele junge Verwaltungsfachangestellte oder Beamtenanwärter ein gutes Stück verheizt. Das ging mir damals nach meiner Ausbildung im Sozialamt auch so. Mit den jungen Leuten kann man es ja machen...
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#15

Leider ist das die Regel. Da bevorzuge ich den öffentlichen Dienst im Angestelltenverhältnis. Ich hatte ein vergleichbares Problem. Hatte mit meiner Kündigung gedroht und jetzt eine rückwirkende Höhergruppierung erhalten. Smile
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