Ich bin schlechter eingruppiert als meine Kollegin bei gleicher Tätigkeit, Ausbildung und Berufserfahrung - ist das rechtens?
Kommt auf die Details an. Die vom Arbeitgeber angenommene Eingruppierung der Kollegin spielt keine Rolle. Entscheidend ist wie die dir übertragene Tätigkeit einzugruppieren ist.
Für solcher Unterschiede können verschiedene Gründe eine Rolle spielen:
Neben einem Irrtum bei einer oder beiden Eingruppierungen kann es auch minimale Unterschiede in der übertragenen Tätigkeit geben (schon minimale Verschiebungen der Zeitanteile der verschiedenen Arbeitsvorgänge können zu unterschiedlichen Eingruppierungen führen). Denkbar sind auch Besitzstände, individuelle Vereinbarungen oder Feststellung der Erfüllung des Anforderungen als sonstigen Beschäftigten nur bei der Kollegin.