Was darf der Chef im Bauhof anordnen – und was nicht?

Viele Mitarbeitende im kommunalen Bauhof fragen sich: Was darf mein Vorgesetzter eigentlich anweisen? Muss ich alles machen, was gesagt wird? Hier erfährst du, was rechtlich erlaubt ist – und was nicht. Fragen zu deinen Rechten und Pflichten kannst du im Bauhof-Forum stellen.

1. Direktionsrecht: Was bedeutet das?

Der Arbeitgeber – also meist die Kommune – hat laut § 106 Gewerbeordnung ein sogenanntes Direktionsrecht. Das bedeutet: Er darf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit näher bestimmen – aber nur im Rahmen des Arbeitsvertrags und unter "billigem Ermessen".

2. Grenzen des Direktionsrechts

Typische Beispiele für unzulässige Anordnungen:

3. Muss ich wirklich jede Anweisung befolgen?

Nein. Wenn Anweisungen unbillig sind – also gegen deinen Arbeitsvertrag oder deine Rechte verstoßen – darfst du sie verweigern. Beispiele:

4. Was tun bei Problemen?

Gehe in folgenden Schritten vor:

  1. Informiere dich, zum Beispiel hier im Bauhof-Forum.
  2. Sprich das Problem offen beim Vorgesetzten an.
  3. Bitte den Personalrat um Unterstützung.
  4. Dokumentiere schriftlich, welche Anweisungen gegeben wurden.
  5. Wende dich bei ernsten Konflikten an deine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt.

5. Weitere Beispiele aus der Praxis

6. Fazit

Als Mitarbeiter im Bauhof hast du Rechte. Nicht jede Anweisung ist automatisch zulässig. Informiere dich, dokumentiere und hole dir Unterstützung, wenn nötig. Der Personalrat und deine Gewerkschaft sind starke Partner an deiner Seite.

In unserem Online-Forum kannst du kostenlos Fragen stellen und dich austauschen. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.





Weitere interessante Informationen:
 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst