Was darf der Chef im Bauhof anordnen – und was nicht?
Viele Mitarbeitende im kommunalen Bauhof fragen sich: Was darf mein Vorgesetzter eigentlich anweisen? Muss ich alles machen, was gesagt wird? Hier erfährst du, was rechtlich erlaubt ist – und was nicht. Fragen zu deinen Rechten und Pflichten kannst du im Bauhof-Forum stellen.
1. Direktionsrecht: Was bedeutet das?
Der Arbeitgeber – also meist die Kommune – hat laut § 106 Gewerbeordnung ein sogenanntes Direktionsrecht. Das bedeutet: Er darf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit näher bestimmen – aber nur im Rahmen des Arbeitsvertrags und unter "billigem Ermessen".
2. Grenzen des Direktionsrechts
Typische Beispiele für unzulässige Anordnungen:
- Ein Bauhofmitarbeiter mit Ausbildung als Elektriker soll dauerhaft Kanalarbeiten übernehmen.
- Ein Mitarbeiter wird ohne Zustimmung für mehrere Wochen an einen entfernten Bauhof versetzt.
- Eine Anweisung fordert den Einsatz ohne vorgeschriebene Sicherheitskleidung.
3. Muss ich wirklich jede Anweisung befolgen?
Nein. Wenn Anweisungen unbillig sind – also gegen deinen Arbeitsvertrag oder deine Rechte verstoßen – darfst du sie verweigern. Beispiele:
- Du wirst aufgefordert, in deiner Freizeit ohne Bezahlung einen Einsatz zu fahren.
- Du sollst als ungelernter Mitarbeiter gefährliche Maschinen bedienen.
- Du wirst bei 35 °C ohne ausreichende Pausen im Straßenbau eingesetzt.
4. Was tun bei Problemen?
Gehe in folgenden Schritten vor:
- Informiere dich, zum Beispiel hier im Bauhof-Forum.
- Sprich das Problem offen beim Vorgesetzten an.
- Bitte den Personalrat um Unterstützung.
- Dokumentiere schriftlich, welche Anweisungen gegeben wurden.
- Wende dich bei ernsten Konflikten an deine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt.
5. Weitere Beispiele aus der Praxis
- Winterdienst: Ein Kollege soll 12 Stunden durchfahren, ohne Pause – unzulässig laut Arbeitszeitgesetz.
- Vertretung: Ein Azubi wird allein auf eine Baustelle geschickt, obwohl Aufsichtspflicht besteht.
- Krankheit: Der Chef verlangt trotz Krankschreibung eine Rückkehr zur Arbeit – das ist rechtswidrig.
- Urlaub: Der Urlaub wird ohne Begründung gestrichen, obwohl er genehmigt war – das darf nur in absoluten Notfällen geschehen.
6. Fazit
Als Mitarbeiter im Bauhof hast du Rechte. Nicht jede Anweisung ist automatisch zulässig. Informiere dich, dokumentiere und hole dir Unterstützung, wenn nötig. Der Personalrat und deine Gewerkschaft sind starke Partner an deiner Seite.
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