Wiedereingliederung
#1

Möchte ohne Wiedereingliederung arbeiten gehen.
Wenn der Arzt das ok gibt müsste das ja möglich sein?
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#2

Wenn die Arbeitsunfähigkeit endet lebt die Arbeitspflicht wieder voll auf. Ob das sinnvoll ist hängt von der Erkrankung und deren Dauer ab. Aber der Arbeitnehmer ist nicht zur Wiedereingliederung verpflichtet. Soweit Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen darf der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung anordnen.
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