Gestern, 08:59
Hallo, meine Wiedereingliederung endet am 06.05.2026. Vor Beginn der Wiedereingl. habe ich meinen Abteilungsleiter hinsichtlich meines Urlaubswunsches ab 12.05. informiert. Es erfolgte der Hinweis dies mit der Personalabteilung zu klären, da auch momentan ein förmlicher Antrag über die Zeiterfassung nicht möglich ist. Von dort erhielt ich die Auskunft sofort nach Abschluss der Reha diesen Antrag zu stellen, sowie den Hinweis Urlaub nach Reha fördere die Rekonvaleszenz. Am 1.Tag der Wiedereingl. hatte ich mit meinem Sachgebleiter. Auch diesen habe ich über meinen geplanten Urlaub informiert - kein Wort des Widerspruchs. Am 24.04. habe ich um 07:13 Uhr meine beiden Vorgesetzten per Mail darüber in Kenntnis gesetzt um 11 Uhr die Reise zu buchen. Um 12:30 Uhr ein sehr vorwurfsvoller Anruf meines Abteilungsleiters mit dem Hinweis, dass nach RS mit dem Personalleiter Urlaub erst nach einr gewissen Frist nach erfolgter Wiedereingliederung möglich und somit genehmigungsfähig sei. Gibt es einen vorformulierten Text, welchen ich an meine Vorgesetzten und den Personalrat am Montag per Mail senden kann?


