Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen
#1

Hallo,
bei uns im Haus führt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen zu Spekulationen und Diskussionen, wie diese umgesetzt und kontrolliert werden kann. Anders als in modernen Bürogebäuden ist ja nicht überall eine zentrale Steuerung über die Klima/Heizungsanlage möglich und es müssen ja auch Ausnahmen berücksichtigt werden (Krankheiten wie z. B. Rheuma). Angesichts der personellen Ressourcen eine sehr spannende Frage. 
Was passiert diesbezüglich bei Euch?
Mit freundlichen Grüßen
Eisbär :-)
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