Minusstunden durch Ortswechsel während der Arbeitszeit
#1

Hallo,

unsere gesamte Belegschaft wird an einem 2tägigen Workshop teilnehmen. Dieser ist verpflichtend und findet nicht am gewöhnlichen Arbeitsort statt. Dadurch bauen sich bei jedem Arbeitnehmer Minusstunden auf. 

Tag 1: 9 - 16 Uhr     Minusstunden: 1Std.
Tag 2: 9-13 Uhr       Minusstunden: 4 Std.

Der Arbeitgeber hat für den 2. Tag genehmigt, dass wer möchte, anschließend zur Arbeitsstätte zurückkehren könne, um Minusstunden zu vermeiden. Der Fahrtweg beträgt ca. 45min-1,5h mit dem ÖPNV.
Allerdings wird der Weg zwischen Workshop und Arbeitsstätte nicht als Dienstweg angesehen, sondern als Freizeit. Demnach entstehen auch hier erneute Minusstunden, die nicht von den AN erwünscht sind.

Fragen:

Ist es überhaupt rechtens, dass der AG in diesem Fall Minusstunden anordnet?
Darf der Weg zwischen Workshop und Arbeitsstätte als Freizeit berechnet werden? 
Was passiert im Falle eines Wegeunfalls?

Vielen Dank für eine Rückantwort
Zitieren
#2

§ 6 Abs. 9.1 TVöD?
Zitieren
#3

Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen | (Haufe)
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Flexible Arbeitszeit
- Krank werden während der Arbeitszeit - interne Regelungen


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers