TVöd VKA TVÜ 9b - IT
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,
bin seit 2003 im Unternehmen als IT Administrator beschäftigt, war/bin also ein TVÜ VKA (Überleiter aus dem BAT).
Bin seit 2011 in der EG 9b Stufe 5 eingruppiert.

Nun meine Fragen:
Ist eine Stufenvorrückung auf die EG 9b Stufe 6 möglich? Stichwort TVÜ-VKA?
Ist eine Höhergruppierung in die EG 9c Stufe 5 od. 6 möglich, Stichwort IT Bereich, Verantwortungsvolle Aufgabe?

Vielen Dank im Voraus für die Info.

Viele Grüße
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#2

Wurde ein Antrag auf Höhergruppierung nach TVÜ in 2017 gestellt? Wenn nicht ist die bisherige Entgeltgruppe für die Dauer der unveränderten Tätigkeit festgeschrieben. E9c ist nicht möglich wenn es IT-Tätigkeit ist. Da gibt es keine E9c.
Seit 2011 in Stufe 5 ist merkwürdig...
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#3

vielen dank für die info. wie erklärt sich dann der folgende eintrag wenn 9c nicht für it gedacht ist?

https://www.kommunalforum.de/e_9_c_tvoed.php

E 9 c (auch: EG 9 c) bezeichnet eine Entgeltgruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.
Beispielhafte Stellen Entgeltgruppe E 9 c TVöD (m/w):
Datenbank-Administrator
IT-Systemadministrator
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#4

Das kann z.B. daran liegen, dass die aufgeführte Liste  nur Titel in Stellenausschreibungen wider gibt. Möglich z.B., dass auf den Stellen weitere Tätigkeiten anfielen. Wir nehmen die Stellen aus der Liste, um Missverständnisse zu vermeiden.

Näheres hier in der Entgeltordnung: https://www.kommunalforum.de/entgeltordn...mmunen.php
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#5

vielen dank für die schnelle Antwort. welche regelung, paragraph etc. besagt denn konkret, dass die eg 9c nicht für den it bereich (z.b. applications manager) angewendet werden kann?
mfg
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#6

Schau ab Seite 32 in der Entgeltordnung
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#7

Die Liste hat nichts mit der tatsächlichen tariflichen Regelung zu tun. Entweder gruppieren Arbeitgeber falsch ein oder Sondersachverhalte sind verloren gegangen.

Zur vermutlich eigentlichen Frage.
Hinsichtlich Stufe 6 wäre zu klären, weshalb es im Moment nur Stufe 5 ist. Dazu wäre zu beschreiben, ob es Änderungen der Aufgaben etc. in den letzten Jahren gab. Welche Eingruppierung bis 2016 zutreffend war und ob neben der Überleitung noch ein Antrag auf Höhergruppierung in 2017 erfolgt.

Aufgaben im IT-Bereich, die vor in Kraft treten der Entgeltordnung in der E9 (ohne abweichende Stufenlaufzeiten) einzugruppieren waren, sind nach Entgeltordnung oft nun E10.
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#8

E9 sind bei uns in der IT in einem Landratsamt alle geworden die wissen wo man den PC anschaltet ...wer einigermassen was an Aufgaben hat , hat E10 bekommen , der Rest wie DB Admin, Firewall , Server ist in E11 gekommen
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